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GermanUpdate

Stand 21.10.2026

Pflegegeld 2027: Erhöhung auf bis zu 1.080 € geplant

Das Pflegegeld soll 2027 laut Regierungsentwurf auf 380 € (Pflegegrad 2), 630 €, 890 € und 1.080 € (Pflegegrad 5) steigen. Bis zum Inkrafttreten gelten weiter 347 bis 990 € im Monat.

Seit 1. Januar 2026347 €€ pro Monatgilt

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Frau steht in einer dämmrigen Küche mit Wasserkocher am FensterFoto: Jsme MILA / Pexels

Werte-Tabelle: Pflegegeld (ambulante Pflege durch Angehörige)

Gültig abWertStatusQuelleStand
aktuell347 €
  • Pflegegrad 2 347 €
  • Pflegegrad 3 599 €
  • Pflegegrad 4 800 €
  • Pflegegrad 5 990 €
Unverändert zum Vorjahr.
giltSGB XI § 3721.10.2026
347 €
  • Pflegegrad 2 347 €
  • Pflegegrad 3 599 €
  • Pflegegrad 4 800 €
  • Pflegegrad 5 990 €
Anhebung um 4,5 Prozent.
giltSGB XI § 3721.10.2026
332 €
  • Pflegegrad 2 332 €
  • Pflegegrad 3 573 €
  • Pflegegrad 4 765 €
  • Pflegegrad 5 947 €
Anhebung um 5 Prozent.
giltSGB XI § 37 (jeweilige Fassung)21.10.2026
316 €
  • Pflegegrad 2 316 €
  • Pflegegrad 3 545 €
  • Pflegegrad 4 728 €
  • Pflegegrad 5 901 €
giltSGB XI § 37 (jeweilige Fassung)21.10.2026
316 €
  • Pflegegrad 2 316 €
  • Pflegegrad 3 545 €
  • Pflegegrad 4 728 €
  • Pflegegrad 5 901 €
giltSGB XI § 37 (jeweilige Fassung)21.10.2026
316 €
  • Pflegegrad 2 316 €
  • Pflegegrad 3 545 €
  • Pflegegrad 4 728 €
  • Pflegegrad 5 901 €
giltSGB XI § 37 (jeweilige Fassung)21.10.2026
316 €
  • Pflegegrad 2 316 €
  • Pflegegrad 3 545 €
  • Pflegegrad 4 728 €
  • Pflegegrad 5 901 €
giltSGB XI § 37 (jeweilige Fassung)21.10.2026
316 €
  • Pflegegrad 2 316 €
  • Pflegegrad 3 545 €
  • Pflegegrad 4 728 €
  • Pflegegrad 5 901 €
Leitwert: Pflegegrad 2.
giltSGB XI § 37 (jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB XI § 37. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Verlauf: Pflegegeld (ambulante Pflege durch Angehörige)

Verlauf: Pflegegeld (ambulante Pflege durch Angehörige) von 2019 bis 2026310320330340350201920202021202220232024202520261. Januar 2019: 316 € (gilt)1. Januar 2020: 316 € (gilt)1. Januar 2021: 316 € (gilt)1. Januar 2022: 316 € (gilt)1. Januar 2023: 316 € (gilt)1. Januar 2024: 332 € (gilt)1. Januar 2025: 347 € (gilt)1. Januar 2026: 347 € (gilt)347 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Zahlen im Überblick

  • Pflegegeld (ambulante Pflege durch Angehörige) liegt aktuell bei 347 €. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +0,00 € (+0 %).
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Pflegegeld (ambulante Pflege durch Angehörige) eine Veränderung von +9,81 %.
  • Seit 2019 wurde der Wert 2 Mal geändert.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?

Noch gilt: Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, 2026 in Höhe von 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5) im Monat. Diese Beträge stehen in § 37 SGB XI und sind seit 2025 unverändert. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 einen Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Er sieht nach den Angaben von gegen-hartz.de höhere Beträge vor. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt, der Wert ist daher geplant.

Pflegegeld-Erhöhung 2027: Was ist vorgesehen?

  • Pflegegrad 2: 380 € statt 347 € (plus 33 €)
  • Pflegegrad 3: 630 € statt 599 € (plus 31 €)
  • Pflegegrad 4: 890 € statt 800 € (plus 90 €)
  • Pflegegrad 5: 1.080 € statt 990 € (plus 90 €)

Im Jahr macht das je nach Pflegegrad zwischen rund 370 € und 1.080 € mehr. Bei Pflegegrad 4 wären es 10.680 € statt 9.600 € im Jahr. Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Warum ist die Erhöhung nicht einfach ein Plus?

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt in seinen Erläuterungen zum Gesetzentwurf, dass Leistungen in neue Budgets umgeschichtet werden. Das höhere Pflegegeld ist deshalb nach den vorliegenden Berichten nicht vollständig zusätzlich. Ein Beispiel ist Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat soll dort entfallen. Das neue Sozialraumbudget soll es erst ab Pflegegrad 2 geben. Ob Familien unterm Strich mehr oder weniger bekommen, hängt von der Zusammensetzung ihrer Leistungen ab.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt es an die pflegebedürftige Person, die es in der Regel an die Pflegenden weitergibt. Es ist steuerfrei. Wer Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt, kann beides kombinieren, dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Beratungsbesuch nicht vergessen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle nachweisen. In den Pflegegraden 2 und 3 ist das halbjährlich nötig, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Wird der Besuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Wann gilt das neue Pflegegeld?

Viele Änderungen des Entwurfs sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das hängt aber vom Gesetzgebungsverfahren ab. Bis dahin gelten die bisherigen Beträge. Eine Pflegestrukturkommission, die am 7. Oktober 2026 starten sollte, soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Weitere Reformstufen werden für den 1. Juli 2027 angestrebt. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen sich ändern: Für Kinderlose ist nach dem Entwurf ein höherer Zuschlag vorgesehen, der Grundsatz von 3,6 Prozent bleibt.

Pflegegeld in den letzten Jahren

2024 stieg das Pflegegeld um 5 Prozent (Pflegegrad 2: 332 €), 2025 um 4,5 Prozent auf 347 €. 2026 blieb es ohne Erhöhung. Der geplante Sprung 2027 wäre die erste Anpassung seit zwei Jahren und mit 9,5 Prozent im Pflegegrad 2 die stärkste. Die Zeitreihe finden Sie in den Werten zum Pflegegeld.

Was Sie jetzt tun können

  • Rechnen Sie 2027 zunächst mit den geltenden Beträgen und behandeln Sie den Mehrbetrag als geplant.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Pflegegrad noch zur Situation passt, und beantragen Sie bei Veränderungen eine neue Begutachtung.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, welche Leistungen Sie kombinieren können.
  • Verfolgen Sie das Gesetzgebungsverfahren. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem neuen Stand.

Pflegegeld und Rente der Pflegeperson

Wer einen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Pflegeperson von der Pflegekasse in die Rentenversicherung einbezogen werden. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob das für Sie zutrifft, und lassen Sie sich die Beitragszahlung bestätigen.

Weitere Pflegeänderungen 2027

Der Entwurf enthält neben dem Pflegegeld weitere Regeln, zum Beispiel strengere Schwellenwerte für Pflegegrad 1 bis 3 bei Erstanträgen ab Januar 2027. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen wegen der neuen Bewertungsregeln nicht allein herabgestuft werden. Die allgemeine Leistungsanpassung für das Jahr 2028 soll entfallen, ab 2029 ist eine jährliche Anpassung vorgesehen. Prüfen Sie, welche dieser Punkte Ihre Situation betreffen.

Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombination

Das Pflegegeld ist für die Pflege durch Angehörige gedacht. Beauftragen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse für diese Sachleistung einen Betrag bis zur Höchstgrenze Ihres Pflegegrads. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Diese Kombinationsleistung ist für viele Familien die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Fragen Sie Ihren Pflegedienst nach einer Berechnung mit den aktuellen Werten und nach den Änderungen, die 2027 geplant sind.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Pflegeberatung. Welche Leistungen Ihnen zustehen, entscheidet Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?

Geplant sind 380 € (Pflegegrad 2), 630 € (3), 890 € (4) und 1.080 € (5) im Monat. Beschlossen ist das noch nicht.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

347 € in Pflegegrad 2, 599 € in Pflegegrad 3, 800 € in Pflegegrad 4 und 990 € in Pflegegrad 5.

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Pflegegrad 1 hat andere Leistungen, der Entlastungsbetrag soll laut Entwurf wegfallen.

Wann wird das Pflegegeld erhöht?

Nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027, vorausgesetzt Bundestag und Bundesrat stimmen zu.

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