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GermanUpdate

Stand 21.10.2026

Minijob 2027: Neue Verdienstgrenze von 633 € im Monat

Die Minijob-Grenze steigt 2027 auf 633 € im Monat, das sind 7.596 € im Jahr. Sie folgt automatisch aus dem Mindestlohn von 14,60 € und wird nach der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3 berechnet.

Ab 1. Januar 2027633 €€ pro Monatbeschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Junge Frau in Schürze hält in einem Café einen NotizblockFoto: Vitaly Gariev / Pexels

Werte-Tabelle: Minijob-Verdienstgrenze

Gültig abWertStatusQuelleStand
633 €Folgt aus dem bereits beschlossenen Mindestlohn von 14,60 €: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet; Jahresgrenze 7.596 €.beschlossenSGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV521.10.2026
aktuell603 €13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet.giltSGB IV § 821.10.2026
556 €12,82 € × 130 ÷ 3 = 555,53 €, aufgerundet.giltSGB IV § 821.10.2026
538 €12,41 € × 130 ÷ 3 = 537,77 €, aufgerundet.giltSGB IV § 821.10.2026
520 €giltSGB IV § 821.10.2026
520 €Seit 1. Oktober 2022 dynamisch: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026
450 €giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026
450 €giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026
450 €Feste Grenze von 450 € bis September 2022.giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB IV § 8. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Verlauf: Minijob-Verdienstgrenze

Verlauf: Minijob-Verdienstgrenze von 2019 bis 20274004505005506006502019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 450 € (gilt)1. Januar 2020: 450 € (gilt)1. Januar 2021: 450 € (gilt)1. Oktober 2022: 520 € (gilt)1. Januar 2023: 520 € (gilt)1. Januar 2024: 538 € (gilt)1. Januar 2025: 556 € (gilt)1. Januar 2026: 603 € (gilt)1. Januar 2027: 633 € (beschlossen)633 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Minijob-Verdienstgrenze um +47 € (+8,45 %) erhöht. Aktuell gilt 603 €.
  • Seit 2019 hat sich Minijob-Verdienstgrenze um +34 % verändert.
  • Der nächste Wert (633 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +4,98 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 4 Mal geändert.

Minijob: wie viele Stunden sind möglich?

Stunden pro Monat43,4
Stunden pro Woche (Ø)10,0
Verdienst pro Jahr7.596 €

Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat bis zu 633 € verdienen, im Jahr 7.596 €. Die Grenze ist seit der Reform 2022 dynamisch und folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, also 633 €. Die Rechtsgrundlage ist § 8 SGB IV. Zur Erinnerung: 2026 liegt die Grenze bei 603 € und 2025 bei 556 €.

Minijob-Änderungen 2027 im Überblick

  • Verdienstgrenze: 633 € statt 603 €, ein Plus von 30 €
  • Jahresgrenze: 7.596 € statt 7.236 €
  • Midijob: Untergrenze des Übergangsbereichs steigt auf 633,01 €, die Obergrenze bleibt bei 2.000 €
  • Mindestlohn: 14,60 € statt 13,90 €, siehe Mindestlohn 2027

Die Anhebung ergibt sich direkt aus dem bereits festgelegten Mindestlohn. Ein eigenes Gesetz ist dafür nicht nötig, weil die Formel im Sozialgesetzbuch steht.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Die Formel ist so aufgebaut, dass die zulässige Stundenzahl bei Mindestlohn immer gleich bleibt: rund 43 Stunden pro Monat oder etwa 10 Stunden pro Woche. Bei einem Stundenlohn über dem Mindestlohn sind es entsprechend weniger. Beispiele für 2027:

  • Bei 14,60 € pro Stunde: 43 Stunden ergeben 627,80 €, 44 Stunden schon 642,40 € und damit zu viel
  • Bei 15,50 € pro Stunde: 40 Stunden ergeben 620 €, 41 Stunden schon 635,50 € und damit zu viel
  • Bei 18 € pro Stunde: 35 Stunden ergeben 630 €

Die Zahl der Stunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, entscheidend ist der Verdienst. Mit unserem Minijob-Rechner können Sie Ihren Wert für 2027 ermitteln.

Was zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte?

Für Minijobs im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von rund 30 Prozent (Kranken-, Rentenversicherung, Pauschsteuer) plus Umlagen. Beschäftigte sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie sich nicht befreien lassen. Der Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent, bei 633 € also rund 22,79 € im Monat. Wer sich befreien lässt, verzichtet auf volle Rentenansprüche, ist dann aber netto bei den Beiträgen entlastet. Eine Lohnsteuer fällt für Beschäftigte bei Pauschalierung nicht an.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt: In höchstens zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr darf der Verdienst bis zur doppelten Grenze reichen, 2027 also bis 1.266 €. Dauerhaft darüber liegt kein Minijob mehr vor. Dann beginnt die normale oder die gleitende Versicherungspflicht im Übergangsbereich. Dort steigen die Beiträge für Beschäftigte erst langsam an. Arbeitgeber sollten rechtzeitig Meldungen bei der Minijob-Zentrale abgeben, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Was sollten Arbeitgeber jetzt prüfen?

  • Arbeitsverträge: Ist die Stundenzahl bei Mindestlohn so gewählt, dass die Grenze nicht überschritten wird?
  • Dienstpläne: Rechnen Sie Monate mit Feiertagen und Urlaub realistisch.
  • Lohnabrechnung: Hinterlegen Sie den neuen Mindestlohn von 14,60 € zum 1. Januar 2027.
  • Dokumentation: Halten Sie Arbeitszeiten fest, besonders in den Branchen mit Aufzeichnungspflicht.

Was sollten Minijobber jetzt beachten?

Ihr Stundenlohn steigt mindestens auf 14,60 €. Dafür darf derselbe Verdienst nur noch 43 Stunden betragen. Wer bisher mehr als 43 Stunden zum Mindestlohn gearbeitet hat, muss die Stunden anpassen oder landet im Übergangsbereich. Das kann sich lohnen, denn dort entstehen höhere Rentenansprüche. Kurz: Prüfen Sie, ob Sie die zusätzlichen Stunden wirklich wollen.

Wie hat sich die Grenze entwickelt?

Seit 2024 stieg die Grenze von 538 € auf 556 € (2025), 603 € (2026) und nun 633 € (2027). Seit 2024 sind das 95 € mehr, rund 17,7 Prozent. Die Zeitreihe finden Sie in den Werten zur Minijob-Grenze.

Rechte im Minijob

Minijobberinnen und Minijobber haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie andere Beschäftigte: Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen sowie Kündigungsschutz nach den allgemeinen Regeln. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit Stundenzahl und Lohn schützt beide Seiten. In Privathaushalten gelten für den Arbeitgeber niedrigere Pauschalabgaben, die Verdienstgrenze ist dieselbe.

Minijob und Studium, Rente oder Bürgergeld

Wer neben Studium, Rente oder Sozialleistungen im Minijob arbeitet, sollte die Grenzen seiner anderen Leistungen prüfen. Bei Studierenden zählt vor allem die Arbeitszeit, bei Rentnern die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten, bei Leistungsbeziehenden die Anrechnung auf die Leistung. Die Minijob-Grenze von 633 € sagt nichts darüber aus, wie viel anrechnungsfrei bleibt. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, die Ihre Leistung zahlt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Beitragsberatung. Verbindliche Auskunft erteilen die Minijob-Zentrale und die Sozialversicherungsträger.

Passende Änderungen

3 von 3 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.
Details

Die Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen.

Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis

ArbeitgiltBundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026
Januar 2027 2 Monatsübersicht
Minijob-Grenze steigt auf 633 €Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, die Jahresgrenze bei 7.596 €.
Details

Die Grenze folgt dem Mindestlohn von 14,60 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €. Ein festes Mindesteinkommen ist damit nicht verbunden; es zählt nur die Obergrenze.

Betrifft: Minijobber, Studierende und Azubis und Arbeitnehmer

ArbeitbeschlossenSGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5
Übergangsbereich (Midijob) beginnt bei 633,01 €Wer 2027 mehr als 633 € und bis zu 2.000 € im Monat verdient, liegt im Übergangsbereich.
Details

Hier zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenansprüche richten sich aber nach dem vollen Entgelt. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze und damit dem Mindestlohn von 14,60 €.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitbeschlossenSGB IV § 20

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

633 € im Monat und 7.596 € im Jahr. Sie folgt aus dem Mindestlohn von 14,60 €.

Wie viele Stunden darf man 2027 im Minijob arbeiten?

Bei Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat, etwa 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Welche Minijob-Änderungen gibt es 2027?

Die Verdienstgrenze steigt von 603 € auf 633 €, die Untergrenze des Midijob-Bereichs auf 633,01 €. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 €.

Darf ich die Minijob-Grenze überschreiten?

Nur gelegentlich und unvorhersehbar, in höchstens zwei Monaten pro Jahr und bis zur doppelten Grenze. Dauerhaft darüber beginnt die Versicherungspflicht.

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