Zum Inhalt springen
GermanUpdate

Stand 21.10.2026

Mindestlohn 2027: Steigt auf 14,60 € ab Januar 2027

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde. Der Wert ist bereits per Rechtsverordnung festgelegt, die Minijob-Grenze steigt damit auf 633 €.

Ab 1. Januar 202714,60 €€ pro Stundebeschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Vier Kolleginnen und Kollegen stehen lächelnd Arm in Arm im BüroFoto: Theo Decker / Pexels

Werte-Tabelle: Gesetzlicher Mindestlohn

Gültig abWertStatusQuelleStand
14,60 €Per Rechtsverordnung der Bundesregierung bereits festgelegt; tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.beschlossenFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
aktuell13,90 €giltFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
12,82 €giltVierte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
12,41 €giltVierte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
12,00 €giltMindestlohngesetz § 1 Abs. 221.10.2026
12,00 €Einmalige gesetzliche Anhebung zum 1. Oktober 2022.giltMindestlohngesetz § 1 Abs. 221.10.2026
10,45 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,82 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,60 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,50 €Zum 1. Juli 2021 stieg der Satz auf 9,60 €.giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,35 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,19 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026

Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Mindestlohnanpassungsverordnungen. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Verlauf: Gesetzlicher Mindestlohn

Verlauf: Gesetzlicher Mindestlohn von 2019 bis 20278101214162019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 9,19 € (gilt)1. Januar 2020: 9,35 € (gilt)1. Januar 2021: 9,50 € (gilt)1. Juli 2021: 9,60 € (gilt)1. Januar 2022: 9,82 € (gilt)1. Juli 2022: 10,45 € (gilt)1. Oktober 2022: 12,00 € (gilt)1. Januar 2023: 12,00 € (gilt)1. Januar 2024: 12,41 € (gilt)1. Januar 2025: 12,82 € (gilt)1. Januar 2026: 13,90 € (gilt)1. Januar 2027: 14,60 € (beschlossen)14,60 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Stunde.

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 13,90 € liegt +1,08 € (+8,42 %) über dem vorherigen Stand.
  • Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Gesetzlicher Mindestlohn +51,25 %.
  • Ab 1. Januar 2027 sind 14,60 € vorgesehen, Stand der Planung: beschlossen. Das entspricht +5,04 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 9 Mal geändert.

Minijob: wie viele Stunden sind möglich?

Stunden pro Monat43,4
Stunden pro Woche (Ø)10,0
Verdienst pro Jahr7.596 €

Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 € brutto je Stunde. Er gilt ab dem 1. Januar 2027 und ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung bereits festgelegt. Die Anpassung erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. Januar 2026 stieg der Satz auf 13,90 €, zum 1. Januar 2027 folgt der zweite Schritt. Das Plus gegenüber 2026 beträgt 0,70 € oder rund 5,0 Prozent.

Was ändert sich 2027 für Beschäftigte?

Wer heute zum Mindestlohn arbeitet, bekommt ab Januar 2027 pro Stunde 0,70 € mehr. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden bedeutet das:

  • 2026: 40 × 13,90 € × 13 ÷ 3 = 2.409,33 € brutto im Monat
  • 2027: 40 × 14,60 € × 13 ÷ 3 = 2.530,67 € brutto im Monat
  • Unterschied: 121,33 € brutto im Monat, rund 1.456 € im Jahr

Bei 20 Wochenstunden sind es 60,67 € mehr im Monat. Netto bleibt davon weniger, weil Sozialversicherungsbeiträge und je nach Steuerklasse Lohnsteuer abgehen.

Minijob 2027: Neue Grenze von 633 €

Die Verdienstgrenze für Minijobs orientiert sich am Mindestlohn: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Für 2027 ergibt das 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 € im Monat, im Jahr 7.596 €. Das steht in § 8 SGB IV. Gleichzeitig steigt die Untergrenze des Übergangsbereichs auf 633,01 €, die Obergrenze bleibt bei 2.000 €.

Wichtig für bestehende Minijobs: Die Stundenzahl, die bisher bis zur Grenze reichte, kann künftig darüber liegen. Beispiel: 43 Stunden pro Monat ergeben 2027 genau 627,80 €, unter der Grenze. 44 Stunden ergeben 642,40 € und überschreiten sie. Arbeitgeber sollten deshalb Arbeitsverträge und Dienstpläne prüfen. Mehr dazu auf der Seite Minijob 2027.

Was ändert sich für Arbeitgeber?

  • Stundenlöhne unter 14,60 € müssen ab 1. Januar 2027 angehoben werden.
  • Pauschale Monatsgehälter sind auf den Stundenlohn umzurechnen: Das Gehalt geteilt durch die tatsächlichen Monatsstunden darf 14,60 € nicht unterschreiten.
  • Minijobs und Aushilfen: Stundenzahl so planen, dass die 633 €-Grenze nicht ungewollt überschritten wird.
  • Tarifverträge mit höheren Löhnen gehen vor.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden. Kontrollen übernimmt der Zoll.

Wer hat keinen Anspruch auf 14,60 €?

Das Mindestlohngesetz nimmt unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige und Auszubildende aus. Für Auszubildende gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung, die für 2027 im ersten Lehrjahr 764 € beträgt. Auch Langzeitarbeitslose sind in den ersten sechs Monaten ausgenommen.

Warum steigt der Mindestlohn in zwei Stufen?

Die Mindestlohnkommission aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Wissenschaft schlägt die Höhe vor. Die Bundesregierung kann den Vorschlag per Verordnung verbindlich machen, was hier geschehen ist. Die Kommission orientiert sich an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre. Sie tagt in einem Zwei-Jahres-Rhythmus. Welcher Wert ab 2028 gilt, ist deshalb noch offen. Dazu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 ein neuer Beschluss erwartet. Bis dahin gelten 14,60 €.

Mindestlohn 2027 im Vergleich

Seit 2024 hat sich der Mindestlohn von 12,41 € auf 14,60 € erhöht, das sind 2,19 € mehr oder rund 17,6 Prozent in vier Jahren. Die größte Einzelerhöhung war der Schritt 2026 mit rund 8,4 Prozent.

Was Sie jetzt tun können

  • Beschäftigte: Prüfen Sie Ihre Dezember-Abrechnung und Ihre Januar-Abrechnung. Bei weniger als 14,60 € pro Stunde sollten Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber ansprechen.
  • Arbeitgeber: Aktualisieren Sie Lohnsoftware, Verträge und Aushänge zum Jahreswechsel.
  • Minijobber: Rechnen Sie Ihre Stunden nach, bevor die Grenze überschritten wird. Unseren Minijob-Rechner können Sie dafür nutzen.

Mindestlohn 2027: Fragen aus der Praxis

Viele Betriebe fragen, ob auch Zuschläge oder Sachleistungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das hängt vom Einzelfall ab: Leistungen, die als Gegenleistung für die normale Arbeit gezahlt werden, können angerechnet werden, Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit in der Regel nicht. Bei Unklarheiten hilft die Mindestlohn-Hotline des Bundes oder eine arbeitsrechtliche Beratung. Beschäftigte sollten bei Zweifeln ihre Stundenzettel aufbewahren.

Mindestlohn 2027 und Midijob

Für Beschäftigte im Übergangsbereich zwischen 633,01 € und 2.000 € zahlt der Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag, der Anteil der Beschäftigten steigt gleitend an. Wer 2027 durch die höhere Stundenzahl über die Minijob-Grenze rutscht, wechselt daher automatisch in diesen Bereich. Die Beiträge sind dort geringer als bei normalen Arbeitsverhältnissen, die Rentenansprüche werden aber auf Grundlage des vollen Entgelts berechnet.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung und des Mindestlohngesetzes.

Passende Änderungen

3 von 3 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Mindestlohn steigt auf 13,90 €Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde.
Details

Der Satz steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Liegt der Stundenlohn darunter, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € festgelegt.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitgiltFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Mindestlohn steigt auf 14,60 €Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Stunde.
Details

Der Satz ist bereits per Verordnung festgelegt. Er hebt auch die Minijob-Grenze auf 633 € an. Arbeitgeber sollten Verträge und Stundenlöhne prüfen; bei Leistungsbeziehern wirkt sich die Erhöhung nur teilweise aus, weil Freibeträge greifen.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitbeschlossenFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Juni 2027 1
Mindestlohnkommission entscheidet über die Anpassung ab 2028Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni 2027 über die nächste Anpassung beschließen.
Details

Das Gesetz sieht Beschlüsse alle zwei Jahre vor. Der Vorschlag wird anschließend per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Danach steht auch die nächste Minijob-Grenze fest.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitgeplantMindestlohngesetz § 9

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 brutto 14,60 € pro Stunde. Der Wert ist bereits per Verordnung festgelegt.

Wie viel mehr ist das als 2026?

Gegenüber 13,90 € sind es 0,70 € mehr pro Stunde, also rund 5,0 Prozent. Bei Vollzeit sind das etwa 121 € brutto mehr im Monat.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Sie steigt auf 633 € im Monat bzw. 7.596 € im Jahr, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist.

Gilt der Mindestlohn 2027 für Auszubildende?

Nein. Für Auszubildende gilt die Mindestausbildungsvergütung, im ersten Lehrjahr 2027 sind es 764 €.

Weiterlesen