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GermanUpdate

Stand 21.10.2026

Grundfreibetrag 2027: 12.564 € laut Kabinettsentwurf

Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € steigen, so sieht es der Kabinettsentwurf vom 2. September 2026 vor. Bis der Bundestag zustimmt, ist der Wert geplant und nicht beschlossen.

Ab 1. Januar 202712.564 €€ pro Jahr (Einzelveranlagung)Entwurf

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Hände füllen am Schreibtisch ein Steuerformular aus, daneben liegen Laptop und BrilleFoto: Nataliya Vaitkevich / Pexels

Werte-Tabelle: Grundfreibetrag

Gültig abWertStatusQuelleStand
12.564 €Kabinettsentwurf vom 2. September 2026; der Bundestag muss noch zustimmen. Für 2028 sind 12.900 € vorgesehen.EntwurfBundesregierung (Einkommensteuerreform 2027)21.10.2026
aktuell12.348 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
12.096 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
11.604 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
10.908 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
10.347 €Rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 € auf 10.347 € angehoben.giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
9.744 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
9.408 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
9.168 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026

Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz § 32a. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Verlauf: Grundfreibetrag

Verlauf: Grundfreibetrag von 2019 bis 20279.00010.00011.00012.00013.0002019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 9.168 € (gilt)1. Januar 2020: 9.408 € (gilt)1. Januar 2021: 9.744 € (gilt)1. Januar 2022: 10.347 € (gilt)1. Januar 2023: 10.908 € (gilt)1. Januar 2024: 11.604 € (gilt)1. Januar 2025: 12.096 € (gilt)1. Januar 2026: 12.348 € (gilt)1. Januar 2027: 12.564 € (Entwurf)12.564 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Jahr (Einzelveranlagung).

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 12.348 € liegt +252 € (+2,08 %) über dem vorherigen Stand.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Grundfreibetrag eine Veränderung von +34,69 %.
  • Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 12.564 €, bisher nur als Entwurf bekannt. Das entspricht +1,75 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 7 Mal geändert.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. 2026 liegt er bei 12.348 €. Für 2027 sieht das Kabinett eine Anhebung auf 12.564 € vor, für 2028 auf 12.900 €. Das geht aus dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 hervor, das die Bundesregierung am 2. September 2026 als Entwurf beschlossen hat. Weil Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, gilt der Wert 2027 vorerst als geplant.

Was ist der Grundfreibetrag?

Die Regelung steht in § 32a des Einkommensteuergesetzes. Der Gedanke dahinter: Das Existenzminimum soll nicht besteuert werden. Die Höhe orientiert sich am Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erscheint. Der Freibetrag gilt für jede Person, auch für Kinder und Rentner, und wird bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung verdoppelt.

Grundfreibetrag 2027: Was ändert sich in Euro?

  • 2026: 12.348 € im Jahr, das sind 1.029 € im Monat
  • 2027 (Entwurf): 12.564 € im Jahr, das sind 1.047 € im Monat
  • Unterschied: 216 € mehr im Jahr, das sind rund 1,75 Prozent
  • 2028 (Entwurf): 12.900 €, noch einmal 336 € mehr

Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung liegt der steuerfreie Betrag im Jahr 2027 demnach bei 25.128 €. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wer weit über dem Freibetrag liegt, spürt vor allem die Verschiebung der gesamten Tarifkurve. Der Entwurf sieht außerdem vor, den Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € leicht abzuflachen. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung auf insgesamt rund 10 Milliarden Euro im Jahr, bei voller Wirkung ab 2028.

Für wen ist der Grundfreibetrag wichtig?

Beschäftigte

Die Lohnsteuer berücksichtigt den Grundfreibetrag bereits im Abzugsverfahren. Neue Lohnsteuertabellen und Programmablaufpläne zum Jahreswechsel setzen die Änderung um, sofern das Gesetz verabschiedet ist. Wer zum Jahreswechsel eine Entlastung erwartet, sieht sie in der Regel in der Gehaltsabrechnung für Januar oder erst bei der Erklärung.

Rentnerinnen und Rentner

Ob Ihre Rente steuerpflichtig ist, hängt von Rentenbeginn, Besteuerungsanteil und weiteren Einkünften ab. Der Grundfreibetrag bestimmt, ab welchem zu versteuernden Einkommen tatsächlich Steuer fällt. Wenn Ihre Rente zum 1. Juli 2026 gestiegen ist, lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rentenanpassung.

Studierende und Minijobber

Wer nur Einkünfte im Rahmen der Minijob-Grenze erzielt, bleibt in der Regel unter dem Grundfreibetrag. 2027 ist die Grenze mit 7.596 € im Jahr weit davon entfernt. Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde. Mehr zur Minijob-Grenze unter Minijob 2027.

Wie entwickelt sich der Grundfreibetrag?

Seit 2024 hat sich der Freibetrag von 11.604 € über 12.096 € (2025) auf 12.348 € (2026) erhöht. Das sind 744 € in zwei Jahren. Mit dem Entwurf für 2027 käme ein weiterer Schritt hinzu. Eine Übersicht aller Jahreswerte finden Sie in der Zeitreihe zum Grundfreibetrag.

Weitere Steuerpläne für 2027

Zum gleichen Gesetzentwurf gehören höhere Werte beim Kindergeld (267 €) und beim Kinderfreibetrag (zusammen 10.056 €). Das ist die geplante Erhöhung im Überblick, die Details finden Sie unter Kindergeld 2027. Wie die Gesamtbelastung einzelner Haushalte aussieht, lässt sich erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sagen. Vorläufig sollten Sie Ihre Planung auf den geltenden Werten aufbauen.

Was Sie jetzt tun können

  • Planen Sie Ihr Nettoeinkommen für 2027 zunächst mit den geltenden Werten.
  • Prüfen Sie Ihre Lohnsteuerklasse und Freibeträge. Änderungen sind bis zum 30. November des Jahres für den Lohnsteuerabzug möglich.
  • Verfolgen Sie, ob der Bundestag den Entwurf unverändert verabschiedet. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem neuen Stand.

Häufige Missverständnisse zum Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttolohn. Vorher werden Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere Abzüge abgezogen. Ein Bruttogehalt von 14.000 € kann deshalb steuerfrei bleiben. Außerdem wirkt der Freibetrag nicht als Rabatt auf die Steuer, sondern verschiebt den Beginn der Steuerpflicht. Nach oben wird das Einkommen unverändert nach dem Tarif besteuert. Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, holen Sie sich einbehaltene Lohnsteuer zurück, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt.

Wann der Beschluss erwartet wird

Bundestag und Bundesrat müssen dem Einkommensteuerreformgesetz zustimmen. Einen Terminplan nennt die Bundesregierung in ihrer Meldung nicht. Üblich ist, dass Steueränderungen für das Folgejahr noch im Herbst oder Winter verabschiedet werden, damit die Lohnsteuerabzugsverfahren rechtzeitig angepasst werden können. Ändert der Bundestag den Entwurf, können sich auch die Zahlen noch verschieben.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Passende Änderungen

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.
Details

Der Grundfreibetrag wirkt in der Steuererklärung automatisch. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt er sich. Er erhöht auch den Spielraum bei der Lohnsteuer; Arbeitgeber berücksichtigen den neuen Wert in der Lohnabrechnung.

Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien

SteuerngiltEinkommensteuergesetz § 32a
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigenDer steuerfreie Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € steigen.
Details

Für 2028 sind 12.900 € vorgesehen. Zusätzlich soll der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € etwas abgeflacht werden. Nur wenn der Bundestag zustimmt, gelten die Werte.

Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien

SteuernEntwurfBundesregierung: Einkommensteuerreform 2027

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?

Geplant sind 12.564 € laut Kabinettsentwurf vom 2. September 2026. Beschlossen ist der Wert noch nicht, der Bundestag muss zustimmen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € für Alleinstehende, für Ehepaare bei Zusammenveranlagung 24.696 €.

Was bringt die Erhöhung des Grundfreibetrags 2027?

Der steuerfreie Betrag steigt um 216 €. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Einkommen ab und kommt zusammen mit der geplanten Tarifänderung zustande.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2028?

Nach dem Entwurf sind für 2028 12.900 € vorgesehen.

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