Wie lautet die Frist für die Steuererklärung 2026?
Die Frist hängt davon ab, welches Steuerjahr gemeint ist und ob Sie beraten werden. Nach § 149 der Abgabenordnung (AO) sind Steuererklärungen sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Für die Erklärung des Jahres 2025 galt damit der 31. Juli 2026. Wird die Erklärung von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die Frist am letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres, hier am 28. Februar 2027. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende auf Montag, den 1. März 2027.
Fristen im Überblick
- Steuerjahr 2025, ohne Beratung: 31. Juli 2026 (bereits abgelaufen)
- Steuerjahr 2025, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 1. März 2027
- Steuerjahr 2022, freiwillige Abgabe: 31. Dezember 2026
- Steuerjahr 2026, ohne Beratung: 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder muss. Eine Pflicht besteht unter anderem, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden oder wenn bestimmte Fälle des § 46 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Dazu zählen häufig:
- Verheiratete mit der Steuerklassenkombination III und V oder IV mit Faktor
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 € im Jahr
- Nebeneinkünfte von mehr als 410 €, zum Beispiel aus Vermietung oder selbstständiger Arbeit
- Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt
- Selbstständige und Gewerbetreibende
Wer nur Lohn aus einem Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse I oder IV erzielt hat, kann freiwillig eine Erklärung abgeben. Das lohnt sich oft, weil sich Werbungskosten, Pendlerkosten oder Spenden steuerlich auswirken. Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass Sie erstmals erklärungspflichtig werden. Den Zusammenhang zum Grundfreibetrag erklärt Grundfreibetrag 2027.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Nach einer Frist von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres ist er sogar zwingend festzusetzen, wenn die Steuer nicht null ist und Vorauszahlungen sie nicht decken. Für das Jahr 2025 endet diese Frist Ende Februar 2027, für beratene Steuerpflichtige 19 Monate nach Jahresende. Der Zuschlag beträgt in der Regel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat der Verspätung, mindestens 25 € je Monat. Bei einer Steuernachzahlung von 2.000 € wären das mindestens 25 € je Monat, bei Erstattungen in der Regel kein Zuschlag. Außerdem droht das Finanzamt mit Zwangsgeld und kann die Steuer schätzen.
Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, nach § 109 AO können Sie bei begründetem Antrag Aufschub erhalten, zum Beispiel wegen Krankheit, Auslandsaufenthalt oder fehlender Unterlagen. Stellen Sie den Antrag vor Fristablauf schriftlich oder über ELSTER und begründen Sie ihn. Wer Fristverlängerung erhält, kann bei Verspätungszuschlägen besser dastehen, weil der automatische Zuschlag dann nicht greift. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nicht.
Wie lange kann ich eine freiwillige Erklärung noch abgeben?
Für die freiwillige Antragsveranlagung gilt eine Frist von vier Jahren. Das Steuerjahr 2022 können Sie deshalb noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen. Die Erklärung für 2025 ist bis Ende 2029 möglich. Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommen kann, sollte nicht bis zum letzten Tag warten, weil die Bearbeitung einige Wochen dauert und Belege nachgefordert werden können.
Wie gebe ich die Steuererklärung ab?
Die elektronische Abgabe über ELSTER ist für viele Pflicht, vor allem für Selbstständige, Vermieter und Gewerbetreibende. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch Steuersoftware nutzen oder die Papierformulare verwenden. Belege müssen in der Regel nicht mehr mitgeschickt werden, sollten aber aufbewahrt werden, falls das Finanzamt sie anfordert. Für Kinder gelten Kindergeld und Freibeträge, siehe Kindergeld 2027.
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie, ob Ihre Erklärung für 2025 noch offen ist, und reichen Sie sie sofort ein, wenn Sie die Frist verpasst haben.
- Sammeln Sie Belege für 2026 schon jetzt: Lohnsteuerbescheinigung, Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen, Fahrtkosten.
- Nutzen Sie die Frist bis 31. Dezember 2026, wenn Sie für 2022 noch eine Erstattung erwarten.
- Fragen Sie bei Zweifeln bei Ihrem Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung nach.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für die Erklärung benötigen Sie in der Regel die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt, sowie Nachweise über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen Spendenquittungen, Beitragsbescheinigungen der Versicherungen, Rechnungen für Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Fahrtkosten zur Arbeit. Rentner benötigen die Rentenbezugsmitteilung. Wer die Daten nicht vollständig hat, kann bei ELSTER die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen, in die viele Angaben automatisch übernommen werden.
Fristen im Blick behalten
Das Finanzamt kann Sie auch früher auffordern, die Erklärung abzugeben. Dann gilt die genannte Frist im Schreiben und nicht das gesetzliche Datum. Reagieren Sie auf solche Schreiben immer rechtzeitig und fragen Sie bei Problemen nach, bevor eine Frist abläuft. Unsere Fristenübersicht zeigt weitere wichtige Termine im Jahreslauf.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Verbindlich sind die Abgabenordnung und die Mitteilungen Ihres Finanzamts.