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GermanUpdate

Stand 21.10.2026

Elterngeld 2027: Das gilt jetzt und was sich ändern soll

Beim Elterngeld gelten 2027 weiterhin ein Mindestbetrag von 300 € und ein Höchstbetrag von 1.800 € im Monat. Ein Referentenentwurf sieht für ab dem 1. November 2027 geborene Kinder 330 bis 1.900 € vor, ist aber nicht beschlossen.

Ab 1. November 20271.900 €€ pro Monat (Höchstbetrag)Entwurf
Nächster Wert1.800 €ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Glückliches Elternpaar liegt mit seinem Neugeborenen auf einem BettFoto: Kampus Production / Pexels

Werte-Tabelle: Elterngeld (Basiselterngeld)

Gültig abWertStatusQuelleStand
1.900 €
  • Höchstbetrag 1.900 €
  • Mindestbetrag 330 €
Referentenentwurf, nicht vom Kabinett beschlossen: Höchstbetrag 1.900 €, Mindestbetrag 330 €, Basiselterngeld 12 statt 14 Monate, für ab 1. November 2027 geborene Kinder.
EntwurfFinanz.de (Bericht zum Referentenentwurf, Oktober 2026)21.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
Nach geltendem Recht unverändert bis zur möglichen Reform.
beschlossenBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
aktuell1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026
1.800 €
  • Höchstbetrag 1.800 €
  • Mindestbetrag 300 €
Höchstbetrag Basiselterngeld; Mindestbetrag 300 €.
giltBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 221.10.2026

Rechtsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Verlauf: Elterngeld (Basiselterngeld)

Verlauf: Elterngeld (Basiselterngeld) von 2019 bis 20271.7751.8001.8251.8501.8751.9001.9252019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 1.800 € (gilt)1. Januar 2020: 1.800 € (gilt)1. Januar 2021: 1.800 € (gilt)1. Januar 2022: 1.800 € (gilt)1. Januar 2023: 1.800 € (gilt)1. Januar 2024: 1.800 € (gilt)1. Januar 2025: 1.800 € (gilt)1. Januar 2026: 1.800 € (gilt)1. Januar 2027: 1.800 € (beschlossen)1. November 2027: 1.900 € (Entwurf)1.900 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat (Höchstbetrag).

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Elterngeld (Basiselterngeld) um +0,00 € (+0 %) erhöht. Aktuell gilt 1.800 €.
  • Seit 2019 hat sich Elterngeld (Basiselterngeld) um +0 % verändert.
  • Der nächste Wert (1.800 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.

Wie hoch ist das Elterngeld 2027?

Nach geltendem Recht liegt das Basiselterngeld zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Diese Grenzen stehen in § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) und gelten auch 2025 und 2026 unverändert. Für 2027 hat der Gesetzgeber bisher keine Änderung beschlossen. Die Beträge bleiben bis zu einer möglichen Reform gleich.

Was ist im Entwurf zur Elterngeld-Reform vorgesehen?

Ein Referentenentwurf, über den unter anderem finanz.de berichtet, sieht Änderungen für Kinder vor, die ab dem 1. November 2027 geboren werden:

  • Höchstbetrag: 1.900 € statt 1.800 €
  • Mindestbetrag: 330 € statt 300 €
  • Basiselterngeld: 12 statt 14 Monate
  • Jeder Elternteil soll drei feste Monate erhalten

Das ist ein Referentenentwurf, kein Kabinettsbeschluss. Die Pläne können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Für Kinder, die vor dem 1. November 2027 geboren werden, soll nach dem Entwurf weiter das bisherige Recht gelten.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt. In der Regel liegt der Ersatz bei rund 65 bis 67 Prozent, bei sehr geringem Einkommen höher. Wer vor der Geburt mehr verdient hat, bekommt höchstens den Höchstbetrag. Der Mindestbetrag von 300 € wird auch Eltern gezahlt, die vorher nicht erwerbstätig waren.

Ein einfaches Beispiel: Wer vor der Geburt im Schnitt 2.400 € netto verdient hat, liegt klar im Bereich des Höchstbetrags. Das Elterngeld ist dann auf 1.800 € gedeckelt, auch wenn 65 Prozent des Nettos rechnerisch höher wären. Eltern mit sehr hohem Einkommen können außerdem ganz vom Elterngeld ausgeschlossen sein, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen die gesetzliche Grenze überschreitet.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnermonate

Nach aktuellem Recht gibt es Basiselterngeld für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen (Partnermonate), insgesamt also 14 Monate. Mit ElterngeldPlus verlängert sich der Bezug, weil pro Basismonat zwei Plus-Monate gezahlt werden, allerdings jeweils höchstens in halber Höhe. Das lohnt sich vor allem für Eltern, die in Teilzeit arbeiten.

Wer hat Anspruch und wie läuft der Antrag?

Anspruch haben Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten und in Deutschland leben. Auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Verwandte können Elterngeld beziehen. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslands, oft online. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung gezahlt. Reichen Sie deshalb den Antrag möglichst früh nach der Geburt ein. Benötigt werden unter anderem die Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate und der Nachweis der Krankenversicherung.

Was bedeutet die geplante Reform für Familien?

Für Eltern, deren Kinder vor dem 1. November 2027 geboren werden, ändert sich nach heutigem Stand nichts. Für Geburten ab diesem Stichtag würden die Beträge steigen, die Bezugsdauer des Basiselterngelds aber sinken. Ob das unterm Strich mehr Geld bringt, hängt von Einkommen und Aufteilung der Monate ab. Wer genau um den Stichtag herum plant, sollte die weitere Entwicklung beobachten. Wir halten diese Seite aktuell, sobald der Entwurf in ein Gesetzgebungsverfahren geht.

Elterngeld im Überblick der letzten Jahre

Die Grenzen von 300 € und 1.800 € gelten in dieser Form seit der Einführung des Elterngelds. Auch 2024, 2025 und 2026 blieb es dabei. Die Werte werden nicht jährlich angepasst, sondern nur durch Gesetzesänderungen. Eine Übersicht sehen Sie in unserer Zeitreihe zum Elterngeld. Weitere Familienleistungen finden Sie unter Kindergeld 2027.

Was Sie jetzt tun können

  • Planen Sie mit den geltenden Beträgen von 300 bis 1.800 €.
  • Legen Sie Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt bereit.
  • Sprechen Sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber über Elternzeit und Teilzeit.
  • Wenn die Geburt rund um den 1. November 2027 erwartet wird, lassen Sie sich von der Elterngeldstelle beraten.

Elterngeld und Steuer

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das heißt, es erhöht den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Dadurch kann bei der Steuererklärung eine Nachzahlung anfallen, obwohl das Elterngeld nicht besteuert wird. Wer Elterngeld bezieht, ist deshalb in der Regel verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Rechnen Sie bei größeren Beträgen eine Rücklage ein.

Weitere Familienleistungen 2027

Neben dem Elterngeld sind 2027 mehrere Änderungen bei Familienleistungen geplant. Das Kindergeld soll auf 267 € steigen. Außerdem soll das Kindergeld in Stufen antragslos ausgezahlt werden. Für weitere Kinder von Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, ist das voraussichtlich ab März 2027 vorgesehen, für erste Kinder ab November 2027. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Alle Änderungen finden Sie in unserer Übersicht Was ändert sich 2027.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Elterngeldstelle.

Passende Änderungen

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
November 2027 1 Monatsübersicht
Elterngeld-Reform für ab 1. November 2027 GeboreneEin Referentenentwurf sieht höhere Beträge, aber kürzere Bezugsdauer vor.
Details

Höchstbetrag 1.900 € statt 1.800 €, Mindestbetrag 330 € statt 300 €; das Basiselterngeld soll von 14 auf 12 Monate sinken. Jeder Elternteil erhält drei feste Monate. Der Entwurf gilt nur für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden.

Betrifft: Familien

FamilieEntwurffinanz.de: Elterngeld-Reform soll kommen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld 2027?

Es gelten weiterhin mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Eine Anhebung auf 330 bis 1.900 € ist nur im Referentenentwurf für Geburten ab 1. November 2027 vorgesehen.

Wird das Elterngeld 2027 erhöht?

Beschlossen ist das nicht. Der Referentenentwurf sieht höhere Beträge ab dem 1. November 2027 vor, verkürzt aber das Basiselterngeld von 14 auf 12 Monate.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Aktuell bis zu 12 Monate, mit Partnermonaten 14 Monate. Der Entwurf will die Bezugsdauer auf 12 Monate senken.

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

Möglichst bald nach der Geburt. Rückwirkend wird nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung gezahlt.

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