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Bildung

BAföG-Höchstsatz

Kurz und klar: „BAföG-Höchstsatz“ beträgt zurzeit 992 €. Gültig ab 1. April 2027. Darunter ordnen wir die Zahl ein und belegen sie mit Quellen.

Aktuell992 €€ pro Monatgilt
Nächster Wert–ab 1. April 2027Entwurf

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Mann sucht zwischen hohen Regalen einer Bibliothek nach einem BuchFoto: Jatin Chaudhary / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 992 € liegt +0,00 € (+0 %) über dem vorherigen Stand.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für BAföG-Höchstsatz eine Veränderung von +16,3 %.
  • Der nächste Wert (–) gilt ab 1. April 2027 und ist bisher nur als Entwurf bekannt.
  • Seit 2019 wurde der Wert 3 Mal geändert.

Verlauf: BAföG-Höchstsatz

Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „BAföG-Höchstsatz“ seit 2024 und endet beim jüngsten bekannten Stand.

Verlauf: BAföG-Höchstsatz von 2019 bis 20248008509009501.0002019202020212022202320241. August 2019: 853 € (gilt)1. August 2020: 861 € (gilt)1. August 2022: 934 € (gilt)1. August 2024: 992 € (gilt)992 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: BAföG-Höchstsatz

Die Tabelle fasst zusammen, was seit 2024 zu „BAföG-Höchstsatz“ festgelegt wurde. Zeilen mit dem Status „geplant“ oder „Entwurf“ sind noch nicht verbindlich.

Gültig abWertStatusQuelleStand
–
  • Wohnkostenpauschale (Entwurf) 440 €
Kabinettsentwurf: Wohnkostenpauschale steigt am 1. April 2027 von 380 € auf 440 €, Grundbedarf steigt in Stufen. Der Bundestag muss noch zustimmen; ein neuer Höchstsatz ist in der Quelle nicht genannt.
EntwurfForschung & Lehre (Bericht zum Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026)21.10.2026
aktuell992 €Wintersemester 2024/25; gilt bis zur nächsten Reform weiter.giltBAföG § 13 (jeweilige Fassung)21.10.2026
934 €Wintersemester 2022/23.giltBAföG § 13 (jeweilige Fassung)21.10.2026
861 €Wintersemester 2020/21.giltBAföG § 13 (jeweilige Fassung)21.10.2026
853 €Wintersemester 2019/20.giltBAföG § 13 (jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) § 13. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Die Kennzahl „BAföG-Höchstsatz“ spielt im Alltag mancher Haushalte eine große, in anderen kaum eine Rolle. Ein Überblick hilft bei der Einordnung. Der nächste Termin ist der 1. April 2027. Dann ist für „BAföG-Höchstsatz“ der Wert 992 € vorgesehen.

Änderungen zu BAföG-Höchstsatz

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
April 2027 1
BAföG: Wohnkostenpauschale soll auf 440 € steigenDie Wohnkostenpauschale soll am 1. April 2027 von 380 € auf 440 € steigen.
Details

Der Grundbedarf soll in zwei Stufen auf 503 € (Wintersemester 2027/28) und 563 € (Sommersemester 2029) steigen; die Freibeträge wachsen um 1,5 % jährlich. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen.

Betrifft: Studierende und Azubis

BildungEntwurfForschung & Lehre: BAföG-Reform im Kabinett beschlossen

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Wie lautet der aktuelle Stand bei „BAföG-Höchstsatz“?

Gültig ist 992 €, seit dem 1. April 2027 und bis zur nächsten Anpassung.

Wann steht die nächste Anpassung bei „BAföG-Höchstsatz“ an?

Ja: Ab 1. April 2027 ist 992 € vorgesehen. Den Status der Änderung sehen Sie in der Tabelle.

Wer legt „BAföG-Höchstsatz“ fest, und wo steht das?

Alle Werte sind belegt, sonst erscheinen sie nicht. Die Rechtsgrundlage sehen Sie im Kopf der Seite.