Bildung
BAföG-Höchstsatz
Kurz und klar: „BAföG-Höchstsatz“ beträgt zurzeit 992 €. Gültig ab 1. April 2027. Darunter ordnen wir die Zahl ein und belegen sie mit Quellen.
Foto: Jatin Chaudhary / PexelsZahlen im Überblick
- Der aktuelle Wert von 992 € liegt +0,00 € (+0 %) über dem vorherigen Stand.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für BAföG-Höchstsatz eine Veränderung von +16,3 %.
- Der nächste Wert (–) gilt ab 1. April 2027 und ist bisher nur als Entwurf bekannt.
- Seit 2019 wurde der Wert 3 Mal geändert.
Verlauf: BAföG-Höchstsatz
Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „BAföG-Höchstsatz“ seit 2024 und endet beim jüngsten bekannten Stand.
Werte-Tabelle: BAföG-Höchstsatz
Die Tabelle fasst zusammen, was seit 2024 zu „BAföG-Höchstsatz“ festgelegt wurde. Zeilen mit dem Status „geplant“ oder „Entwurf“ sind noch nicht verbindlich.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
–
| Entwurf | Forschung & Lehre (Bericht zum Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 992 €Wintersemester 2024/25; gilt bis zur nächsten Reform weiter. | gilt | BAföG § 13 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
| 934 €Wintersemester 2022/23. | gilt | BAföG § 13 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 861 €Wintersemester 2020/21. | gilt | BAföG § 13 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 853 €Wintersemester 2019/20. | gilt | BAföG § 13 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) § 13. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Die Kennzahl „BAföG-Höchstsatz“ spielt im Alltag mancher Haushalte eine große, in anderen kaum eine Rolle. Ein Überblick hilft bei der Einordnung. Der nächste Termin ist der 1. April 2027. Dann ist für „BAföG-Höchstsatz“ der Wert 992 € vorgesehen.
Änderungen zu BAföG-Höchstsatz
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| April 2027 1 | ||||
BAföG: Wohnkostenpauschale soll auf 440 € steigenDie Wohnkostenpauschale soll am 1. April 2027 von 380 € auf 440 € steigen.DetailsDer Grundbedarf soll in zwei Stufen auf 503 € (Wintersemester 2027/28) und 563 € (Sommersemester 2029) steigen; die Freibeträge wachsen um 1,5 % jährlich. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | Entwurf | Forschung & Lehre: BAföG-Reform im Kabinett beschlossen | |
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Häufige Fragen
Wie lautet der aktuelle Stand bei „BAföG-Höchstsatz“?
Gültig ist 992 €, seit dem 1. April 2027 und bis zur nächsten Anpassung.
Wann steht die nächste Anpassung bei „BAföG-Höchstsatz“ an?
Ja: Ab 1. April 2027 ist 992 € vorgesehen. Den Status der Änderung sehen Sie in der Tabelle.
Wer legt „BAföG-Höchstsatz“ fest, und wo steht das?
Alle Werte sind belegt, sonst erscheinen sie nicht. Die Rechtsgrundlage sehen Sie im Kopf der Seite.