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Was ändert sich für Studierende und Azubis? BAföG, Vergütung und Kosten
10 belegte Änderungen, geordnet nach Stichtag.
Foto: George Pak / PexelsWer studiert oder eine Ausbildung macht, hat oft ein knappes Budget. Deshalb lohnt der Blick auf Leistungen und Regeln, die sich verändern: BAföG, Mindestausbildungsvergütung, Wohngeld, Krankenversicherung und Nebenjobs.
Beim BAföG werden Bedarfssätze, Freibeträge und Wohnkostenpauschalen in Abständen angepasst. Reformen haben mehr Studierende in die Förderung geholt. Das Darlehen wird zinslos gewährt, die Rückzahlung ist begrenzt. Azubis erhalten mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns und dem Ausbildungsjahr richtet.
Für Nebenjobs sind Minijob-Grenze, Midijob-Regeln und Mindestlohn wichtig. Studierende sind unter Voraussetzungen in der studentischen Krankenversicherung. Bei Wegfall der Familienversicherung greift ein eigener Beitrag. Hier ändern sich Grenzen gelegentlich.
Nützlich ist auch das Deutschlandticket in der Semesterticket-Variante. Preis und Modell ändern sich mit Beschlüssen von Bund und Ländern.
Die Finanzierung eines Studiums setzt sich oft aus mehreren Quellen zusammen: BAföG, Nebenjob, Unterstützung der Eltern, Stipendien und gegebenenfalls Wohngeld. Änderungen bei einer Quelle verschieben das Gleichgewicht. Prüfen Sie jedes Jahr, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Wichtig ist auch das Thema Kindergeld. Es wird für volljährige Kinder in Ausbildung unter Voraussetzungen weiter gezahlt, und seine Höhe ändert sich mit dem Gesetzgeber. Eltern müssen der Familienkasse Nachweise zur Ausbildung liefern.
Für Azubis kommen Berufsschule, Fahrtkosten und die Frage hinzu, ob sich Fahrten steuerlich absetzen lassen. Auch hier ist die Entfernungspauschale relevant. Lassen Sie sich von Ihrer Kammer oder Ihrem Ausbildungsbetrieb beraten.
Vergessen Sie nicht die Steuererklärung: Auch Studierende und Azubis können Ausgaben absetzen und Steuern zurückholen, wenn sie während des Jahres Lohnsteuer gezahlt haben.
Auf dieser Seite sehen Sie die bekannten Änderungen für Studierende und Azubis nach Datum und Status. Zahlen zu BAföG und Mindestausbildungsvergütung stehen auf Werte-Seiten. Bei Fragen helfen Studierendenwerke, Kammern und Beratungsstellen.
Stellen Sie Anträge früh, denn viele Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat.
Zahlen im Überblick
- 10 belegte Änderungen für Studierende und Azubis, verteilt auf 3 Bereiche.
- Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2026, der letzte der 1. Juli 2027.
- Die meisten Änderungen betreffen Bildung, Mobilität und Arbeit.
- 1 davon sind noch nicht beschlossen (geplant oder Entwurf) und können sich ändern.
Zeitleiste
- Januar 20265 Änderungen
- BAföG: Minijob bis 603 € wird nicht angerechnet
- Deutschlandticket kostet 63 €
- Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten Lehrjahr
- und 2 weitere
- Januar 20273 Änderungen
- Deutschlandticket kostet 66,80 €
- Mindestausbildungsvergütung: 764 € im ersten Lehrjahr
- Minijob-Grenze steigt auf 633 €
- April 20271 Änderung
- BAföG: Wohnkostenpauschale soll auf 440 € steigen
- Juli 20271 Änderung
- Wehrdienst: Musterung ganzer Jahrgänge
Alle Änderungen für Studierende und Azubis
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 5 Monatsübersicht | ||||
BAföG: Minijob bis 603 € wird nicht angerechnetVerdienst aus einem Minijob bis 603 € im Monat bleibt beim BAföG außen vor.DetailsDie Grenze folgt der Minijob-Obergrenze. So können Geförderte neben dem BAföG mehr hinzuverdienen. Geben Sie Einkommen weiterhin im Antrag an. Betrifft: Studierende und Azubis und Minijobber | Bildung | gilt | Studierendenwerke: Übersicht gesetzliche Änderungen 2026 | |
Deutschlandticket kostet 63 €Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 €.DetailsBund und Länder zahlen bis 2030 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr zur Finanzierung. Das Abo ist weiterhin monatlich kündbar. Für Januar 2027 ist ein höherer Preis beschlossen. Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer | Mobilität | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten LehrjahrWer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € im Monat.DetailsDie Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt von 682 € auf 724 €. Im zweiten bis vierten Jahr gibt es Aufschläge (854 €, 977 €, 1.014 €). Tarifverträge dürfen abweichen. Prüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag, wenn die Vergütung darunter liegt. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | gilt | Bekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2026 | |
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen. Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis | Arbeit | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Neuer Wehrdienst: Fragebogen für 18-JährigeSeit 2026 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Bereitschaft für den Wehrdienst.DetailsMänner müssen den Bogen ausfüllen, Frauen können es freiwillig tun. Das Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft; die Fragebögen sollten ab Mitte Januar verschickt werden. Die Musterung beginnt für Männer des Jahrgangs 2008. Betrifft: Studierende und Azubis und Familien | Bildung | gilt | Bundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst | |
| Januar 2027 3 Monatsübersicht | ||||
Deutschlandticket kostet 66,80 €Ab Januar 2027 soll das Deutschlandticket monatlich 66,80 € kosten, 3,80 € mehr als bisher.DetailsDen Preis hat nach Medienberichten der Koordinierungsrat Deutschlandticket am 30. September 2026 festgelegt. Das Ticket bleibt monatlich kündbar. Abonnenten werden von den Verkehrsunternehmen informiert. Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer | Mobilität | beschlossen | Leinetal24 / dpa: Deutschlandticket wird 2027 teurer | |
Mindestausbildungsvergütung: 764 € im ersten LehrjahrWer 2027 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 764 € im Monat.DetailsIm zweiten bis vierten Jahr gelten 902 €, 1.031 € und 1.070 €. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 287). Tarifgebundene Betriebe dürfen abweichen. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | beschlossen | Bekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2027 | |
Minijob-Grenze steigt auf 633 €Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, die Jahresgrenze bei 7.596 €.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn von 14,60 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €. Ein festes Mindesteinkommen ist damit nicht verbunden; es zählt nur die Obergrenze. Betrifft: Minijobber, Studierende und Azubis und Arbeitnehmer | Arbeit | beschlossen | SGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5 | |
| April 2027 1 | ||||
BAföG: Wohnkostenpauschale soll auf 440 € steigenDie Wohnkostenpauschale soll am 1. April 2027 von 380 € auf 440 € steigen.DetailsDer Grundbedarf soll in zwei Stufen auf 503 € (Wintersemester 2027/28) und 563 € (Sommersemester 2029) steigen; die Freibeträge wachsen um 1,5 % jährlich. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | Entwurf | Forschung & Lehre: BAföG-Reform im Kabinett beschlossen | |
| Juli 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Wehrdienst: Musterung ganzer JahrgängeAb Mitte 2027 sollen komplette Jahrgänge gemustert werden, beginnend mit Männern des Jahrgangs 2008.DetailsDie Musterung ist für Männer Pflicht, für Frauen freiwillig. Sie wird schrittweise mit 24 geplanten Musterungszentren aufgebaut. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Betrifft: Studierende und Azubis und Familien | Bildung | beschlossen | Bundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst | |
Keine Änderung passt zu dieser Auswahl.
Wichtige Werte für Studierende und Azubis
Häufige Fragen
Wann sollte ich BAföG beantragen?
So früh wie möglich, am besten vor Beginn des Studiums, denn Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat.
Gilt der Mindestlohn für Azubis?
Nein. Für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung.
Wie viel darf ich im Nebenjob verdienen?
Das hängt von Minijob-Grenze und BAföG-Freibeträgen ab. Die Werte stehen auf den Werte-Seiten.