Zum Inhalt springen
GermanUpdate

Zielgruppe

Was ändert sich für Studierende und Azubis? BAföG, Vergütung und Kosten

10 belegte Änderungen, geordnet nach Stichtag.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Drei Studierende gehen mit Taschen über einen Campus vor UniversitätsgebäudenFoto: George Pak / Pexels

Wer studiert oder eine Ausbildung macht, hat oft ein knappes Budget. Deshalb lohnt der Blick auf Leistungen und Regeln, die sich verändern: BAföG, Mindestausbildungsvergütung, Wohngeld, Krankenversicherung und Nebenjobs.

Beim BAföG werden Bedarfssätze, Freibeträge und Wohnkostenpauschalen in Abständen angepasst. Reformen haben mehr Studierende in die Förderung geholt. Das Darlehen wird zinslos gewährt, die Rückzahlung ist begrenzt. Azubis erhalten mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns und dem Ausbildungsjahr richtet.

Für Nebenjobs sind Minijob-Grenze, Midijob-Regeln und Mindestlohn wichtig. Studierende sind unter Voraussetzungen in der studentischen Krankenversicherung. Bei Wegfall der Familienversicherung greift ein eigener Beitrag. Hier ändern sich Grenzen gelegentlich.

Nützlich ist auch das Deutschlandticket in der Semesterticket-Variante. Preis und Modell ändern sich mit Beschlüssen von Bund und Ländern.

Die Finanzierung eines Studiums setzt sich oft aus mehreren Quellen zusammen: BAföG, Nebenjob, Unterstützung der Eltern, Stipendien und gegebenenfalls Wohngeld. Änderungen bei einer Quelle verschieben das Gleichgewicht. Prüfen Sie jedes Jahr, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wichtig ist auch das Thema Kindergeld. Es wird für volljährige Kinder in Ausbildung unter Voraussetzungen weiter gezahlt, und seine Höhe ändert sich mit dem Gesetzgeber. Eltern müssen der Familienkasse Nachweise zur Ausbildung liefern.

Für Azubis kommen Berufsschule, Fahrtkosten und die Frage hinzu, ob sich Fahrten steuerlich absetzen lassen. Auch hier ist die Entfernungspauschale relevant. Lassen Sie sich von Ihrer Kammer oder Ihrem Ausbildungsbetrieb beraten.

Vergessen Sie nicht die Steuererklärung: Auch Studierende und Azubis können Ausgaben absetzen und Steuern zurückholen, wenn sie während des Jahres Lohnsteuer gezahlt haben.

Auf dieser Seite sehen Sie die bekannten Änderungen für Studierende und Azubis nach Datum und Status. Zahlen zu BAföG und Mindestausbildungsvergütung stehen auf Werte-Seiten. Bei Fragen helfen Studierendenwerke, Kammern und Beratungsstellen.

Stellen Sie Anträge früh, denn viele Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat.

Zahlen im Überblick

  • 10 belegte Änderungen für Studierende und Azubis, verteilt auf 3 Bereiche.
  • Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2026, der letzte der 1. Juli 2027.
  • Die meisten Änderungen betreffen Bildung, Mobilität und Arbeit.
  • 1 davon sind noch nicht beschlossen (geplant oder Entwurf) und können sich ändern.

Zeitleiste

  1. Januar 20265 Änderungen
    • BAföG: Minijob bis 603 € wird nicht angerechnet
    • Deutschlandticket kostet 63 €
    • Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten Lehrjahr
    • und 2 weitere
  2. Januar 20273 Änderungen
    • Deutschlandticket kostet 66,80 €
    • Mindestausbildungsvergütung: 764 € im ersten Lehrjahr
    • Minijob-Grenze steigt auf 633 €
  3. April 20271 Änderung
    • BAföG: Wohnkostenpauschale soll auf 440 € steigen
  4. Juli 20271 Änderung
    • Wehrdienst: Musterung ganzer Jahrgänge

Alle Änderungen für Studierende und Azubis

10 von 10 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 5 Monatsübersicht
BAföG: Minijob bis 603 € wird nicht angerechnetVerdienst aus einem Minijob bis 603 € im Monat bleibt beim BAföG außen vor.
Details

Die Grenze folgt der Minijob-Obergrenze. So können Geförderte neben dem BAföG mehr hinzuverdienen. Geben Sie Einkommen weiterhin im Antrag an.

Betrifft: Studierende und Azubis und Minijobber

BildunggiltStudierendenwerke: Übersicht gesetzliche Änderungen 2026
Deutschlandticket kostet 63 €Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 €.
Details

Bund und Länder zahlen bis 2030 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr zur Finanzierung. Das Abo ist weiterhin monatlich kündbar. Für Januar 2027 ist ein höherer Preis beschlossen.

Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer

MobilitätgiltBundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026
Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten LehrjahrWer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € im Monat.
Details

Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt von 682 € auf 724 €. Im zweiten bis vierten Jahr gibt es Aufschläge (854 €, 977 €, 1.014 €). Tarifverträge dürfen abweichen. Prüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag, wenn die Vergütung darunter liegt.

Betrifft: Studierende und Azubis

BildunggiltBekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2026
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.
Details

Die Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen.

Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis

ArbeitgiltBundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026
Neuer Wehrdienst: Fragebogen für 18-JährigeSeit 2026 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Bereitschaft für den Wehrdienst.
Details

Männer müssen den Bogen ausfüllen, Frauen können es freiwillig tun. Das Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft; die Fragebögen sollten ab Mitte Januar verschickt werden. Die Musterung beginnt für Männer des Jahrgangs 2008.

Betrifft: Studierende und Azubis und Familien

BildunggiltBundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst
Januar 2027 3 Monatsübersicht
Deutschlandticket kostet 66,80 €Ab Januar 2027 soll das Deutschlandticket monatlich 66,80 € kosten, 3,80 € mehr als bisher.
Details

Den Preis hat nach Medienberichten der Koordinierungsrat Deutschlandticket am 30. September 2026 festgelegt. Das Ticket bleibt monatlich kündbar. Abonnenten werden von den Verkehrsunternehmen informiert.

Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer

MobilitätbeschlossenLeinetal24 / dpa: Deutschlandticket wird 2027 teurer
Mindestausbildungsvergütung: 764 € im ersten LehrjahrWer 2027 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 764 € im Monat.
Details

Im zweiten bis vierten Jahr gelten 902 €, 1.031 € und 1.070 €. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 287). Tarifgebundene Betriebe dürfen abweichen.

Betrifft: Studierende und Azubis

BildungbeschlossenBekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2027
Minijob-Grenze steigt auf 633 €Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, die Jahresgrenze bei 7.596 €.
Details

Die Grenze folgt dem Mindestlohn von 14,60 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €. Ein festes Mindesteinkommen ist damit nicht verbunden; es zählt nur die Obergrenze.

Betrifft: Minijobber, Studierende und Azubis und Arbeitnehmer

ArbeitbeschlossenSGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5
April 2027 1
BAföG: Wohnkostenpauschale soll auf 440 € steigenDie Wohnkostenpauschale soll am 1. April 2027 von 380 € auf 440 € steigen.
Details

Der Grundbedarf soll in zwei Stufen auf 503 € (Wintersemester 2027/28) und 563 € (Sommersemester 2029) steigen; die Freibeträge wachsen um 1,5 % jährlich. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen.

Betrifft: Studierende und Azubis

BildungEntwurfForschung & Lehre: BAföG-Reform im Kabinett beschlossen
Juli 2027 1 Monatsübersicht
Wehrdienst: Musterung ganzer JahrgängeAb Mitte 2027 sollen komplette Jahrgänge gemustert werden, beginnend mit Männern des Jahrgangs 2008.
Details

Die Musterung ist für Männer Pflicht, für Frauen freiwillig. Sie wird schrittweise mit 24 geplanten Musterungszentren aufgebaut. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen.

Betrifft: Studierende und Azubis und Familien

BildungbeschlossenBundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst

Wichtige Werte für Studierende und Azubis

Häufige Fragen

Wann sollte ich BAföG beantragen?

So früh wie möglich, am besten vor Beginn des Studiums, denn Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat.

Gilt der Mindestlohn für Azubis?

Nein. Für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung.

Wie viel darf ich im Nebenjob verdienen?

Das hängt von Minijob-Grenze und BAföG-Freibeträgen ab. Die Werte stehen auf den Werte-Seiten.