Bildung
Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)
Seit 1. Januar 2027 ist 724 € der gültige Satz bei „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“. Wir haben die Zahl mit der amtlichen Quelle abgeglichen und erklären darunter, was sie bedeutet.
Foto: Mikhail Nilov / PexelsZahlen im Überblick
- Der aktuelle Wert von 724 € liegt +42 € (+6,16 %) über dem vorherigen Stand.
- Verglichen mit 2020, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr) +40,58 %.
- Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 764 €, beschlossen. Das entspricht +5,52 % gegenüber heute.
- Seit 2020 wurde der Wert 6 Mal geändert.
Verlauf: Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)
Im Diagramm lässt sich der Weg von „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ über die Jahre verfolgen. Startpunkt ist 2026.
Werte-Tabelle: Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)
Zahlen im Überblick: Die Reihe zu „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ umfasst 6 Einträge. Sie startet 2026. Sortiert ist sie nach dem Datum, ab dem ein Wert gilt.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
764 €
| beschlossen | Bekanntmachung Mindestvergütung 2027 (BGBl. 2026 I Nr. 287) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 724 €
| gilt | Bekanntmachung Mindestvergütung 2026 | 21.10.2026 |
682 €
| gilt | Bekanntmachung Mindestvergütung 2025 | 21.10.2026 | |
649 €
| gilt | Bekanntmachung Mindestvergütung 2024 | 21.10.2026 | |
| 620 € | gilt | Berufsbildungsgesetz § 17 | 21.10.2026 | |
| 585 € | gilt | Berufsbildungsgesetz § 17 | 21.10.2026 | |
| 550 € | gilt | Berufsbildungsgesetz § 17 | 21.10.2026 | |
| 515 €Einführung der Mindestausbildungsvergütung; Gilt für Ausbildungsbeginn im Jahr. | gilt | Berufsbildungsgesetz § 17 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 Abs. 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Nicht jeder muss sich um „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ auf 724 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.
Änderungen zu Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten LehrjahrWer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € im Monat.DetailsDie Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt von 682 € auf 724 €. Im zweiten bis vierten Jahr gibt es Aufschläge (854 €, 977 €, 1.014 €). Tarifverträge dürfen abweichen. Prüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag, wenn die Vergütung darunter liegt. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | gilt | Bekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2026 | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestausbildungsvergütung: 764 € im ersten LehrjahrWer 2027 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 764 € im Monat.DetailsIm zweiten bis vierten Jahr gelten 902 €, 1.031 € und 1.070 €. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 287). Tarifgebundene Betriebe dürfen abweichen. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | beschlossen | Bekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2027 | |
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Häufige Fragen
Was beträgt „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ im Moment?
Maßgeblich sind 724 €. Diese Zahl hat seit dem 1. Januar 2027 Bestand.
Wie geht es mit „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ weiter?
Zum 1. Januar 2027. Vorgesehen ist dann 724 €.
Auf welcher Grundlage beruhen die Werte bei „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“?
Wir stützen uns auf Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen von Behörden. Der Link steht neben jedem Wert.