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Bildung

Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)

Seit 1. Januar 2027 ist 724 € der gültige Satz bei „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“. Wir haben die Zahl mit der amtlichen Quelle abgeglichen und erklären darunter, was sie bedeutet.

Aktuell724 €€ pro Monatgilt
Nächster Wert764 €ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Auszubildender bedient in einer Werkstatt eine Fräsmaschine mit SchutzbrilleFoto: Mikhail Nilov / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 724 € liegt +42 € (+6,16 %) über dem vorherigen Stand.
  • Verglichen mit 2020, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr) +40,58 %.
  • Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 764 €, beschlossen. Das entspricht +5,52 % gegenüber heute.
  • Seit 2020 wurde der Wert 6 Mal geändert.

Verlauf: Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)

Im Diagramm lässt sich der Weg von „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ über die Jahre verfolgen. Startpunkt ist 2026.

Verlauf: Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr) von 2020 bis 2027500600700800202020212022202320242025202620271. Januar 2020: 515 € (gilt)1. Januar 2021: 550 € (gilt)1. Januar 2022: 585 € (gilt)1. Januar 2023: 620 € (gilt)1. Januar 2024: 649 € (gilt)1. Januar 2025: 682 € (gilt)1. Januar 2026: 724 € (gilt)1. Januar 2027: 764 € (beschlossen)764 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)

Zahlen im Überblick: Die Reihe zu „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ umfasst 6 Einträge. Sie startet 2026. Sortiert ist sie nach dem Datum, ab dem ein Wert gilt.

Gültig abWertStatusQuelleStand
764 €
  • 1. Ausbildungsjahr 764 €
  • 2. Ausbildungsjahr 902 €
  • 3. Ausbildungsjahr 1.031 €
  • 4. Ausbildungsjahr 1.070 €
Am 30. September 2026 bekannt gemacht; gilt für Ausbildungsverträge mit Beginn vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027.
beschlossenBekanntmachung Mindestvergütung 2027 (BGBl. 2026 I Nr. 287)21.10.2026
aktuell724 €
  • 1. Ausbildungsjahr 724 €
  • 2. Ausbildungsjahr 854 €
  • 3. Ausbildungsjahr 977 €
  • 4. Ausbildungsjahr 1.014 €
giltBekanntmachung Mindestvergütung 202621.10.2026
682 €
  • 1. Ausbildungsjahr 682 €
  • 2. Ausbildungsjahr 805 €
  • 3. Ausbildungsjahr 921 €
  • 4. Ausbildungsjahr 955 €
giltBekanntmachung Mindestvergütung 202521.10.2026
649 €
  • 1. Ausbildungsjahr 649 €
  • 2. Ausbildungsjahr 766 €
  • 3. Ausbildungsjahr 876 €
  • 4. Ausbildungsjahr 909 €
giltBekanntmachung Mindestvergütung 202421.10.2026
620 €giltBerufsbildungsgesetz § 1721.10.2026
585 €giltBerufsbildungsgesetz § 1721.10.2026
550 €giltBerufsbildungsgesetz § 1721.10.2026
515 €Einführung der Mindestausbildungsvergütung; Gilt für Ausbildungsbeginn im Jahr.giltBerufsbildungsgesetz § 1721.10.2026

Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 Abs. 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Nicht jeder muss sich um „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ auf 724 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.

Änderungen zu Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten LehrjahrWer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € im Monat.
Details

Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt von 682 € auf 724 €. Im zweiten bis vierten Jahr gibt es Aufschläge (854 €, 977 €, 1.014 €). Tarifverträge dürfen abweichen. Prüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag, wenn die Vergütung darunter liegt.

Betrifft: Studierende und Azubis

BildunggiltBekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2026
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Mindestausbildungsvergütung: 764 € im ersten LehrjahrWer 2027 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 764 € im Monat.
Details

Im zweiten bis vierten Jahr gelten 902 €, 1.031 € und 1.070 €. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 287). Tarifgebundene Betriebe dürfen abweichen.

Betrifft: Studierende und Azubis

BildungbeschlossenBekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2027

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Was beträgt „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ im Moment?

Maßgeblich sind 724 €. Diese Zahl hat seit dem 1. Januar 2027 Bestand.

Wie geht es mit „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“ weiter?

Zum 1. Januar 2027. Vorgesehen ist dann 724 €.

Auf welcher Grundlage beruhen die Werte bei „Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr)“?

Wir stützen uns auf Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen von Behörden. Der Link steht neben jedem Wert.