Familie
Elterngeld (Basiselterngeld)
Was gilt bei „Elterngeld (Basiselterngeld)“? Die Antwort steht in einer Zahl: 1.800 €. Sie löste zum 1. Januar 2027 den vorherigen Wert ab und ist der Bezugspunkt für alles Weitere auf dieser Seite.
Foto: Sarah Chai / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Elterngeld (Basiselterngeld) um +0,00 € (+0 %) erhöht. Aktuell gilt 1.800 €.
- Seit 2019 hat sich Elterngeld (Basiselterngeld) um +0 % verändert.
- Der nächste Wert (1.800 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.
Verlauf: Elterngeld (Basiselterngeld)
Die Zeitreihe in Grafikform: „Elterngeld (Basiselterngeld)“ im Lauf der Jahre, beginnend mit 2026. Stufen entstehen, wenn Werte nur einmal im Jahr angepasst werden.
Werte-Tabelle: Elterngeld (Basiselterngeld)
Zum Nachschlagen: 0 Werte zu „Elterngeld (Basiselterngeld)“ in einer Tabelle, beginnend mit 2026. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
1.900 €
| Entwurf | Finanz.de (Bericht zum Referentenentwurf, Oktober 2026) | 21.10.2026 | |
1.800 €
| beschlossen | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
| aktuell | 1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 | |
1.800 €
| gilt | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Nicht jeder muss sich um „Elterngeld (Basiselterngeld)“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Der nächste Termin ist der 1. Januar 2027. Dann ist für „Elterngeld (Basiselterngeld)“ der Wert 1.800 € vorgesehen.
Änderungen zu Elterngeld (Basiselterngeld)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| November 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Elterngeld-Reform für ab 1. November 2027 GeboreneEin Referentenentwurf sieht höhere Beträge, aber kürzere Bezugsdauer vor.DetailsHöchstbetrag 1.900 € statt 1.800 €, Mindestbetrag 330 € statt 300 €; das Basiselterngeld soll von 14 auf 12 Monate sinken. Jeder Elternteil erhält drei feste Monate. Der Entwurf gilt nur für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Betrifft: Familien | Familie | Entwurf | finanz.de: Elterngeld-Reform soll kommen | |
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Häufige Fragen
Wie viel ist „Elterngeld (Basiselterngeld)“ zurzeit?
Derzeit 1.800 €, und zwar seit dem 1. Januar 2027. Frühere Werte sehen Sie im Zeitverlauf.
Was kommt als Nächstes bei „Elterngeld (Basiselterngeld)“?
Bekannt ist bisher der 1. Januar 2027 mit dem Wert 1.800 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach.
Wer legt „Elterngeld (Basiselterngeld)“ fest, und wo steht das?
Die Angaben werden mit amtlichen Quellen abgeglichen und tragen einen Stand. Verbindlich bleibt immer der Originaltext.