Zielgruppe
Was ändert sich für Familien? Kindergeld, Elterngeld und Entlastungen
24 belegte Änderungen, geordnet nach Stichtag.
Foto: Kampus Production / PexelsFamilien sind von vielen Regeln gleichzeitig betroffen: vom Kindergeld über Steuerfreibeträge bis zu Elterngeld, Kinderzuschlag und Betreuung. Die Beträge werden meist von Jahr zu Jahr angepasst, und neue Gesetze verändern Voraussetzungen und Verfahren.
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt, der Kinderfreibetrag wirkt über die Steuer. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist. Der Grundfreibetrag und das steuerliche Existenzminimum der Kinder werden regelmäßig überprüft. Daraus ergeben sich oft Änderungen für Eltern.
Beim Elterngeld geht es um Höhe, Einkommensgrenzen und die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Wer sich in der Planung befindet, sollte sich früh informieren, denn Anträge wirken nur begrenzt rückwirkend. Auch Elternzeit, Kita-Betreuung und Leistungen wie Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag verändern sich.
Für Familien mit kleinem Einkommen können Wohngeld und Bildungs- und Teilhabeleistungen wichtig sein. Sie lassen sich in vielen Fällen mit anderen Leistungen kombinieren.
Gerade bei Familien kommen mehrere Leistungen zusammen. Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden von unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Eine Änderung bei einer Leistung kann Auswirkungen auf eine andere haben, zum Beispiel weil Einkommen angerechnet wird.
Hinzu kommen steuerliche Entlastungen wie der Betreuungsfreibetrag, die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wer diese Posten kennt, kann sie in der Steuererklärung geltend machen. Prüfen Sie jährlich, ob sich Ihr Anspruch durch Änderungen verschoben hat.
Auch Schule, Kita und Ausbildung spielen eine Rolle, etwa bei Leistungen für Bildung und Teilhabe. Viele Hilfen gibt es nur auf Antrag.
Auf dieser Seite sehen Sie die bekannten Änderungen für Familien nach Datum und Status. Die Beträge zu Kindergeld und Elterngeld finden Sie auf den Werte-Seiten, dazu eine Tabelle seit 2019. Fragen zu Ansprüchen beantworten die Familienkasse, die Elterngeldstelle und das Jugendamt.
Planen Sie größere Entscheidungen, zum Beispiel Steuerklassenwahl vor der Geburt, rechtzeitig.
Zahlen im Überblick
- 24 belegte Änderungen für Familien, verteilt auf 9 Bereiche.
- Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2026, der letzte der 1. November 2027.
- Die meisten Änderungen betreffen Familie, Steuern, Soziales und Rente.
- 12 davon sind noch nicht beschlossen (geplant oder Entwurf) und können sich ändern.
Zeitleiste
- Januar 20265 Änderungen
- Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
- Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 € je Elternteil
- Kindergeld steigt auf 259 €
- und 2 weitere
- April 20261 Änderung
- Lachgas und K.-o.-Tropfen: Verbot für Minderjährige
- Mai 20261 Änderung
- E-Auto-Förderung bis zu 6.000 €
- Juli 20261 Änderung
- Neue Grundsicherung löst das Bürgergeld ab
- August 20261 Änderung
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
- Januar 202711 Änderungen
- Altersvorsorgedepot löst Riester ab
- Frühstartrente: 10 € im Monat für Kinder
- Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigen
- und 8 weitere
- März 20271 Änderung
- Kindergeld ohne Antrag: Stufe 1
- Juli 20271 Änderung
- Wehrdienst: Musterung ganzer Jahrgänge
- November 20272 Änderungen
- Elterngeld-Reform für ab 1. November 2027 Geborene
- Kindergeld ohne Antrag: Stufe 2 (erste Kinder)
Alle Änderungen für Familien
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 5 Monatsübersicht | ||||
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.DetailsDer Grundfreibetrag wirkt in der Steuererklärung automatisch. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt er sich. Er erhöht auch den Spielraum bei der Lohnsteuer; Arbeitgeber berücksichtigen den neuen Wert in der Lohnabrechnung. Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 32a | |
Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 € je ElternteilDer Kinderfreibetrag beträgt 2026 je Elternteil 3.414 €, dazu kommt der Betreuungsfreibetrag von 1.464 €.DetailsDas Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Für beide Eltern zusammen ergeben sich 9.756 € je Kind. Eine Extra-Angabe ist nur nötig, wenn das Kind nicht bei beiden Eltern gemeldet ist. Betrifft: Familien | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | |
Kindergeld steigt auf 259 €Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 monatlich 259 € je Kind.DetailsDas sind 4 € mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung wird automatisch ausgezahlt, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Für 2027 liegt ein Kabinettsentwurf mit 267 € vor. Betrifft: Familien | Familie | gilt | Einkommensteuergesetz § 66 | |
Neuer Wehrdienst: Fragebogen für 18-JährigeSeit 2026 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Bereitschaft für den Wehrdienst.DetailsMänner müssen den Bogen ausfüllen, Frauen können es freiwillig tun. Das Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft; die Fragebögen sollten ab Mitte Januar verschickt werden. Die Musterung beginnt für Männer des Jahrgangs 2008. Betrifft: Studierende und Azubis und Familien | Bildung | gilt | Bundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst | |
Regelsätze bleiben unverändertAlleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 € Regelsatz im Monat.DetailsFür Bürgergeld und Sozialhilfe gibt es keine Erhöhung. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben gleich (zum Beispiel 506 € für Partner und 357 € für Kinder bis fünf Jahre). Leistungsbezieher müssen deshalb nichts beantragen. Betrifft: Familien und Verbraucher | Soziales | gilt | Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 | |
| April 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Lachgas und K.-o.-Tropfen: Verbot für MinderjährigeAbgabe, Erwerb und Besitz sind für Minderjährige verboten; Versand und Automaten sind untersagt.DetailsHändler dürfen die Mittel nicht mehr über Versandhandel oder Automaten vertreiben. Eltern sollten Kinder über die Risiken aufklären. Das Verbot wurde für Mitte April 2026 angekündigt. Betrifft: Familien und Verbraucher | Verbraucher | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im April 2026 | |
| Mai 2026 1 Monatsübersicht | ||||
E-Auto-Förderung bis zu 6.000 €Kauf und Leasing von Elektroautos werden über das BAFA gefördert, besonders für Familien.DetailsDie Förderung beträgt bis zu 6.000 € und hängt von Fahrzeug, Einkommen und Haushaltsgröße ab. Den Antrag stellen Sie online im Förderportal des BAFA. Prüfen Sie die Voraussetzungen vor dem Kauf. Betrifft: Autofahrer und Familien | Mobilität | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Juni 2026 | |
| Juli 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Neue Grundsicherung löst das Bürgergeld abAus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld mit schärferen Mitwirkungspflichten.DetailsWer arbeiten kann, soll schneller vermittelt werden; bei fehlender Mitwirkung drohen deutlichere Konsequenzen. Betroffen sind rund 5,5 Millionen Leistungsbezieher. Die Höhe der Regelsätze ändert sich dadurch nicht. Betrifft: Familien und Arbeitnehmer | Soziales | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Juli 2026 | |
| August 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der GrundschuleAb 1. August 2026 haben Erstklässler Anspruch auf einen Ganztagsplatz.DetailsDer Anspruch wird in den Folgejahren Klasse für Klasse ausgeweitet. In den Schulferien können Angebote der Jugendarbeit den Anspruch erfüllen. Fragen Sie bei Schule oder Kommune nach dem Anmeldeverfahren. Betrifft: Familien | Familie | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im August 2026 | |
| Januar 2027 11 Monatsübersicht | ||||
Altersvorsorgedepot löst Riester abZum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot als neue geförderte private Altersvorsorge.DetailsBei 150 € Eigenbeitrag im Monat gibt es nach Angaben von Finanztip bis zu 540 € Zulage im Jahr; für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 300 € hinzu. Welche Anbieter Produkte anbieten, wird erst 2027 klar. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Betrifft: Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien | Rente | beschlossen | Finanztip: AV-Depot endgültig beschlossen | |
Frühstartrente: 10 € im Monat für KinderDer Staat soll für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlen.DetailsDie Förderung beginnt mit dem Jahrgang 2020 und wirkt rückwirkend; jedes Jahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Eltern und Großeltern können freiwillig bis zu 6.840 € im Jahr zuzahlen. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Familien | Rente | geplant | Deutsche Handwerks Zeitung: Frühstartrente | |
Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigenDer steuerfreie Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € steigen.DetailsFür 2028 sind 12.900 € vorgesehen. Zusätzlich soll der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € etwas abgeflacht werden. Nur wenn der Bundestag zustimmt, gelten die Werte. Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien | Steuern | Entwurf | Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 | |
Kinderfreibetrag soll auf 7.128 € steigenDer Kinderfreibetrag soll für beide Eltern zusammen auf 7.128 € steigen, der Gesamtfreibetrag je Kind auf 10.056 €.DetailsDas Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Der Betreuungsfreibetrag bleibt bei 2.928 €. Für 2028 sind insgesamt 10.236 € vorgesehen. Betrifft: Familien | Steuern | Entwurf | Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 | |
Kindergeld soll auf 267 € steigenDas Kindergeld soll zum 1. Januar 2027 auf 267 € je Kind und Monat steigen.DetailsDer Kabinettsentwurf vom 2. September 2026 sieht für 2028 weitere 5 € auf 272 € vor. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren. Betrifft: Familien | Familie | Entwurf | Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 | |
Mütterrente III: drei Jahre KindererziehungszeitFür vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.DetailsDas betrifft rund 10 Millionen Menschen. Laut Utopia erfolgt die Auszahlung ab 2028 mit Nachzahlung für 2027 im Januar 2028. Ein Antrag ist in der Regel nicht nötig. Betrifft: Rentner und Familien | Rente | beschlossen | Utopia: Das ändert sich 2027 (Stand 18.08.2026) | |
Pflegegeld soll auf 380 bis 1.080 € steigenDer Kabinettsentwurf zur Pflegereform erhöht das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bis 5.DetailsVorgesehen sind 380 €, 630 €, 890 € und 1.080 € im Monat. Gleichzeitig werden Leistungen in neue Budgets umgeschichtet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Beträge von 347 € bis 990 €. Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige, Rentner und Familien | Pflege | Entwurf | gegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss | |
Regelsatz 2027: Entscheidung noch offenOb und wie stark der Regelsatz zum 1. Januar 2027 steigt, ist noch nicht entschieden.DetailsAktuell erhalten Alleinstehende 563 €. Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz will zum einstufigen Fortschreibungsverfahren zurück; eine Nullrunde ist möglich. Eine neue Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) steht noch aus. Betrifft: Familien und Verbraucher | Soziales | geplant | gegen-hartz.de: Bürgergeld 2027, Änderungen zum Jahreswechsel | |
Rundfunkbeitrag: KEF empfiehlt 18,64 €Die Finanzkommission KEF empfiehlt ab 2027 einen Rundfunkbeitrag von 18,64 € statt 18,36 €.DetailsDas wären 0,28 € mehr pro Monat. Die Länder müssen den Staatsvertrag erst ändern; bis dahin gelten 18,36 €. Betrifft: Verbraucher und Familien | Verbraucher | geplant | KEF: 25. Bericht, Pressemitteilung | |
Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag soll entfallenDer Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 streicht den Sofortzuschlag von 25 € je Kind und Monat.DetailsDas wären 300 € im Jahr pro Kind. Eltern mit Kinderzuschlag sollten die Entwicklung verfolgen; am 12. Oktober 2026 gab es eine Anhörung im Haushaltsausschuss. Betrifft: Familien | Familie | Entwurf | finanz.de: Familienleistung soll 2027 gestrichen werden | |
Wohngeld: Anpassung 2027 soll ausfallenDie turnusmäßige Erhöhung des Wohngelds zum 1. Januar 2027 soll nach dem Referentenentwurf entfallen.DetailsZudem soll die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verschärft werden. Rund ein Drittel der Wohngeldhaushalte würde den Anspruch verlieren. Laufende Bescheide gelten bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Betrifft: Mieter und Eigentümer, Rentner und Familien | Wohnen | Entwurf | gegen-hartz.de: Wohngeld-Erhöhung soll gestrichen werden | |
| März 2027 1 | ||||
Kindergeld ohne Antrag: Stufe 1Für weitere Kinder von Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, soll das Kindergeld voraussichtlich ab März 2027 automatisch gezahlt werden.DetailsDas Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steuer-ID, die Geburt wird über das Standesamt gemeldet, die Familienkasse prüft den Anspruch. Voraussetzung sind unter anderem eine IBAN und ein Wohnsitz im Inland. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Familien | Familie | geplant | ZDFheute: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld | |
| Juli 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Wehrdienst: Musterung ganzer JahrgängeAb Mitte 2027 sollen komplette Jahrgänge gemustert werden, beginnend mit Männern des Jahrgangs 2008.DetailsDie Musterung ist für Männer Pflicht, für Frauen freiwillig. Sie wird schrittweise mit 24 geplanten Musterungszentren aufgebaut. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Betrifft: Studierende und Azubis und Familien | Bildung | beschlossen | Bundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst | |
| November 2027 2 Monatsübersicht | ||||
Elterngeld-Reform für ab 1. November 2027 GeboreneEin Referentenentwurf sieht höhere Beträge, aber kürzere Bezugsdauer vor.DetailsHöchstbetrag 1.900 € statt 1.800 €, Mindestbetrag 330 € statt 300 €; das Basiselterngeld soll von 14 auf 12 Monate sinken. Jeder Elternteil erhält drei feste Monate. Der Entwurf gilt nur für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Betrifft: Familien | Familie | Entwurf | finanz.de: Elterngeld-Reform soll kommen | |
Kindergeld ohne Antrag: Stufe 2 (erste Kinder)Ab voraussichtlich November 2027 soll das Kindergeld auch für erste Kinder automatisch ausgezahlt werden.DetailsEltern, die erwerbstätig sind und eine IBAN hinterlegt haben, müssen dann nur noch bei Unklarheiten aktiv werden. Nicht erwerbstätige Eltern sind zunächst ausgenommen. Betrifft: Familien | Familie | geplant | ZDFheute: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld | |
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Wichtige Werte für Familien
Häufige Fragen
Wann steigt das Kindergeld?
Das legt der Gesetzgeber fest. Beschlossene und geplante Termine stehen auf der Werte-Seite zum Kindergeld.
Muss ich Kinderfreibetrag und Kindergeld getrennt beantragen?
Nein. Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse, die Günstigerprüfung macht das Finanzamt in der Steuererklärung.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, meist digital.