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GermanUpdate

Stand 21.10.2026

Bürgergeld 2027: Regelsatz, Grundsicherung und offene Fragen

Der Regelsatz beträgt für Alleinstehende 2026 unverändert 563 € im Monat. Ob er zum 1. Januar 2027 steigt, ist noch nicht entschieden, eine Nullrunde ist möglich. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Neue Grundsicherung.

Seit 1. Januar 2026563 €€ pro Monat (Alleinstehende)gilt

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Zwei Frauen sitzen sich bei einem Beratungsgespräch am Tisch gegenüberFoto: Timur Weber / Pexels

Werte-Tabelle: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)

Gültig abWertStatusQuelleStand
aktuell563 €
  • Stufe 1 (Alleinstehende) 563 €
  • Stufe 2 (Partner) 506 €
  • Stufe 3 451 €
  • Stufe 4 (14 bis 17 Jahre) 471 €
  • Stufe 5 (6 bis 13 Jahre) 390 €
  • Stufe 6 (bis 5 Jahre) 357 €
Nullrunde zum 1. Januar 2026; Stufe 2: 506 €, Stufe 3: 451 €, Stufe 4: 471 €, Stufe 5: 390 €, Stufe 6: 357 €.
giltRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 202621.10.2026
563 €Nullrunde zum 1. Januar 2025.giltRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 202621.10.2026
563 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
502 €Höhe nach Einführung des Bürgergelds.giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
449 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
446 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
432 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
424 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB II / SGB XII § 28, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Verlauf: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)

Verlauf: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) von 2019 bis 2026400450500550600201920202021202220232024202520261. Januar 2019: 424 € (gilt)1. Januar 2020: 432 € (gilt)1. Januar 2021: 446 € (gilt)1. Januar 2022: 449 € (gilt)1. Januar 2023: 502 € (gilt)1. Januar 2024: 563 € (gilt)1. Januar 2025: 563 € (gilt)1. Januar 2026: 563 € (gilt)563 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat (Alleinstehende).

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) um +0,00 € (+0 %) erhöht. Aktuell gilt 563 €.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) eine Veränderung von +32,78 %.
  • Seit 2019 wurde der Wert 5 Mal geändert.

Wie hoch ist der Regelsatz 2027?

Die Höhe des Regelsatzes für 2027 steht noch nicht fest. Aktuell erhalten Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) 563 € im Monat. Der Betrag gilt unverändert seit Januar 2024, auch 2025 und 2026 gab es keine Erhöhung, wie die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung zeigt. Nach den Berichten, etwa von gegen-hartz.de, ist offen, ob und wie stark er zum 1. Januar 2027 steigt. Eine dritte Nullrunde ist möglich.

Bürgergeld oder Grundsicherung: Was gilt aktuell?

Seit dem 1. Juli 2026 löst die Neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Das Gesetz sieht strengere Mitwirkungspflichten vor, und wer arbeiten kann, soll schneller vermittelt werden. Bei fehlender Mitwirkung drohen deutlichere Folgen. Betroffen sind nach Angaben der Bundesregierung rund 5,5 Millionen Leistungsbeziehende. Die Höhe der Regelsätze ändert sich durch die Umstellung nicht. Wenn Sie nach „Bürgergeld 2027“ suchen, finden Sie also Informationen zur Grundsicherung. Die Regelsätze gelten wie bisher.

Die Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick

  • Stufe 1 (Alleinstehende): 563 €
  • Stufe 2 (Partner in Bedarfsgemeinschaft): 506 €
  • Stufe 3 (zum Beispiel Erwachsene in Einrichtungen): 451 €
  • Stufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahren): 471 €
  • Stufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahren): 390 €
  • Stufe 6 (Kinder bis 5 Jahre): 357 €

Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die in angemessener Höhe übernommen werden. Sie sind nicht Teil des Regelsatzes.

Warum könnte es 2027 eine Nullrunde geben?

Der Regelsatz wird nach einer gesetzlichen Formel fortgeschrieben, die Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt. Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 will das bisherige zweistufige Verfahren durch eine einstufige Fortschreibung ersetzen. Nach der Berichterstattung von finanz.de soll dies jährlich rund 78 Millionen € im SGB II und rund 24 Millionen € im SGB XII sparen. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Am 12. Oktober 2026 gab es eine öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss. Eine neue Verbrauchsstichprobe (EVS 2023), die die Grundlage für eine Neuberechnung wäre, steht nach den Berichten noch aus. Ob sich daraus 2027 ein höherer oder gleicher Betrag ergibt, lässt sich heute nicht belastbar sagen.

Weitere Änderungen, die 2027 anstehen

  • Der Schutz vor vorzeitiger Verrentung für Leistungsbeziehende ab 63 Jahren läuft nach geltender Fassung am 31. Dezember 2026 aus. Ohne Gesetzesänderung könnten Jobcenter zum Rentenantrag mit Abschlägen auffordern.
  • Laut Entwurf soll der Sofortzuschlag von 25 € je Kind und Monat beim Kinderzuschlag entfallen.
  • Die turnusmäßige Wohngeld-Anpassung zum 1. Januar 2027 soll nach einem Referentenentwurf ausfallen.

Das sind Entwürfe oder Berichte, keine beschlossenen Gesetze. Prüfen Sie die Lage zum Jahreswechsel.

Was ist mit dem Mindestlohn?

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Das kann sich auf den Anspruch auswirken, wenn Sie neben der Leistung arbeiten, weil Freibeträge und Anrechnung greifen. Die Erhöhung wirkt sich nach den Quellen nur teilweise aus. Mehr dazu finden Sie unter Mindestlohn 2027.

Was Sie jetzt tun können

  • Planen Sie 2027 zunächst mit 563 € in Stufe 1, solange kein neuer Wert beschlossen ist.
  • Prüfen Sie Mitteilungen des Jobcenters zum Jahreswechsel. Bescheide für 2027 kommen in der Regel im Dezember oder Januar.
  • Wer ab 63 Jahren Leistungen bezieht, sollte sich vor dem Jahreswechsel beraten lassen.
  • Legen Sie bei Fragen Widerspruch gegen Bescheide fristgerecht ein, in der Regel binnen eines Monats.

Regelsatz seit 2019 im Überblick

Die Entwicklung seit 2019 sehen Sie in den Werten zum Regelsatz. Zwischen 2023 und 2024 stieg der Satz kräftig auf 563 €. Seither gibt es keine Erhöhung mehr.

Häufige Fragen zur Neuen Grundsicherung

Viele fragen, ob sie wegen der Umstellung neu beantragen müssen. Nach den vorliegenden Angaben bleibt der laufende Bezug bestehen, Sie müssen die Leistung nicht neu beantragen. Neu sind die Regeln zur Mitwirkung: Termine beim Jobcenter und Bewerbungen werden strenger kontrolliert, Verstöße führen eher zu Kürzungen. Bei Fragen zum eigenen Fall hilft das Jobcenter, eine Sozialberatung oder ein Sozialverband. Heben Sie Ihre Bescheide und den Schriftverkehr gut auf.

Wo Sie Hilfe und Beratung erhalten

Unabhängige Beratung bieten Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Erwerbslosenberatungen und die Verbraucherzentralen. Für rechtliche Fragen kann eine Beratungshilfe beim Amtsgericht helfen. Wichtig ist, Fristen in Bescheiden ernst zu nehmen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig beim Jobcenter einzureichen. Wenn Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich an die örtliche Beratungsstelle, bevor eine Frist abläuft. Viele Beratungsstellen bieten auch Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und beim Formulieren eines Widerspruchs an. Bringen Sie dazu Ihren Bescheid und Ihre Kontoauszüge mit.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Sozial- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Bescheide Ihres Jobcenters oder Sozialamts.

Passende Änderungen

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Regelsätze bleiben unverändertAlleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 € Regelsatz im Monat.
Details

Für Bürgergeld und Sozialhilfe gibt es keine Erhöhung. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben gleich (zum Beispiel 506 € für Partner und 357 € für Kinder bis fünf Jahre). Leistungsbezieher müssen deshalb nichts beantragen.

Betrifft: Familien und Verbraucher

SozialesgiltRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Regelsatz 2027: Entscheidung noch offenOb und wie stark der Regelsatz zum 1. Januar 2027 steigt, ist noch nicht entschieden.
Details

Aktuell erhalten Alleinstehende 563 €. Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz will zum einstufigen Fortschreibungsverfahren zurück; eine Nullrunde ist möglich. Eine neue Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) steht noch aus.

Betrifft: Familien und Verbraucher

Sozialesgeplantgegen-hartz.de: Bürgergeld 2027, Änderungen zum Jahreswechsel

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2027?

Noch nicht entschieden. Aktuell gelten 563 € für Alleinstehende, eine Nullrunde ist möglich.

Gibt es 2027 noch Bürgergeld?

Seit 1. Juli 2026 löst die Neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Die Regelsätze blieben dabei unverändert.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Stufe 1 beträgt 563 €, Stufe 2 (Partner) 506 €, Kinder bis 5 Jahre erhalten 357 €.

Was bedeutet die einstufige Fortschreibung?

Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 will die zweistufige Fortschreibung des Regelsatzes ersetzen. Beschlossen ist das noch nicht.

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