Zielgruppe
Was ändert sich in der Pflege? Pflegegeld, Pflegegrade und Entlastung
4 belegte Änderungen, geordnet nach Stichtag.
Foto: Arina Krasnikova / PexelsPflege betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern oft die ganze Familie. Die Pflegeversicherung wird deshalb regelmäßig reformiert. Leistungen, Beiträge und Verfahren ändern sich, und Angehörige brauchen verlässliche Informationen.
Zentral ist der Pflegegrad, der den Umfang der Leistungen bestimmt. Davon hängen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel oder Umbauten ab. Wie hoch diese Leistungen sind, legt der Gesetzgeber fest und passt sie in Abständen an.
Zur Finanzierung gehören die Beitragssätze der Pflegeversicherung, die für Eltern, Kinderlose und Rentner unterschiedlich ausgestaltet sein können. Auch Regeln zur Freistellung für Pflegende, zur Pflegezeit und zur Rente für pflegende Angehörige verändern sich.
Bei stationärer Pflege sind Eigenanteile ein großes Thema. Zuschläge der Pflegekasse und Sozialleistungen können sie senken. Welche Änderungen beschlossen sind und welche nur geplant, zeigt unsere Datenbank mit Status.
Für pflegende Angehörige zählen auch soziale Absicherung und Freistellung. Unter Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge, und es gibt Möglichkeiten, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren oder sich freistellen zu lassen. Solche Ansprüche müssen Sie rechtzeitig anmelden.
Zusätzlich gibt es Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Betreuungsgruppen. Sie lassen sich oft kombinieren. Wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ändert sich mit Reformen. Lassen Sie sich einen Überblick geben, damit keine Ansprüche verfallen.
Bei Fragen zu Kosten und Eigenanteilen kann auch das Sozialamt helfen, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
Auf dieser Seite finden Sie die bekannten Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige, nach Datum geordnet. Die Beträge zu Pflegegeld sehen Sie auf der Werte-Seite, getrennt nach Pflegegrad. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten. Die Beratung ist kostenlos.
Stellen Sie Anträge früh. Leistungen werden in der Regel ab Antragstellung gezahlt.
Zahlen im Überblick
- 4 belegte Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige, verteilt auf 1 Bereiche.
- Der erste Stichtag ist der 1. Juli 2026, der letzte der 1. Juli 2027.
- Die meisten Änderungen betreffen Pflege.
- 3 davon sind noch nicht beschlossen (geplant oder Entwurf) und können sich ändern.
Zeitleiste
- Juli 20261 Änderung
- Mindestlöhne in der Altenpflege
- Januar 20272 Änderungen
- Pflegegeld soll auf 380 bis 1.080 € steigen
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen
- Juli 20271 Änderung
- Pflege: weitere Reformstufe angestrebt
Alle Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Juli 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestlöhne in der AltenpflegeIn der Altenpflege gelten Mindestlöhne von 16,52 €, 17,80 € und 21,03 € je Stunde.DetailsDie Sätze gelten für Pflegehilfskräfte (16,52 €), qualifizierte Pflegehilfskräfte (17,80 €) und Pflegefachkräfte (21,03 €). Für das nächste Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Beschäftigte sollten ihren Stundenlohn mit der Einstufung abgleichen. Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Arbeitnehmer | Pflege | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Juli 2026 | |
| Januar 2027 2 Monatsübersicht | ||||
Pflegegeld soll auf 380 bis 1.080 € steigenDer Kabinettsentwurf zur Pflegereform erhöht das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bis 5.DetailsVorgesehen sind 380 €, 630 €, 890 € und 1.080 € im Monat. Gleichzeitig werden Leistungen in neue Budgets umgeschichtet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Beträge von 347 € bis 990 €. Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige, Rentner und Familien | Pflege | Entwurf | gegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss | |
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallenFür Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wegfallen.DetailsDas neue Sozialraumbudget gibt es nach dem Entwurf erst ab Pflegegrad 2. Betroffene sollten sich bei ihrer Pflegekasse zu Alternativen beraten lassen. Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Rentner | Pflege | Entwurf | Bundesgesundheitsministerium: PNOG, Erläuterung der Maßnahmen | |
| Juli 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Pflege: weitere Reformstufe angestrebtNach der Strukturkommission sollen ab 1. Juli 2027 weitere Reformschritte folgen.DetailsEine Pflegestrukturkommission startet am 7. Oktober 2026 und soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Konkrete Leistungen stehen noch nicht fest. Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Rentner | Pflege | geplant | gegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss | |
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Wichtige Werte für Pflegebedürftige und Angehörige
Häufige Fragen
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragt.
Gibt es Beratung?
Ja. Pflegekassen und Pflegestützpunkte beraten kostenlos.