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Was ändert sich in der Pflege? Pflegegeld, Pflegegrade und Entlastung

4 belegte Änderungen, geordnet nach Stichtag.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Hände einer Pflegekraft halten schützend die Hand einer älteren PersonFoto: Arina Krasnikova / Pexels

Pflege betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern oft die ganze Familie. Die Pflegeversicherung wird deshalb regelmäßig reformiert. Leistungen, Beiträge und Verfahren ändern sich, und Angehörige brauchen verlässliche Informationen.

Zentral ist der Pflegegrad, der den Umfang der Leistungen bestimmt. Davon hängen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel oder Umbauten ab. Wie hoch diese Leistungen sind, legt der Gesetzgeber fest und passt sie in Abständen an.

Zur Finanzierung gehören die Beitragssätze der Pflegeversicherung, die für Eltern, Kinderlose und Rentner unterschiedlich ausgestaltet sein können. Auch Regeln zur Freistellung für Pflegende, zur Pflegezeit und zur Rente für pflegende Angehörige verändern sich.

Bei stationärer Pflege sind Eigenanteile ein großes Thema. Zuschläge der Pflegekasse und Sozialleistungen können sie senken. Welche Änderungen beschlossen sind und welche nur geplant, zeigt unsere Datenbank mit Status.

Für pflegende Angehörige zählen auch soziale Absicherung und Freistellung. Unter Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge, und es gibt Möglichkeiten, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren oder sich freistellen zu lassen. Solche Ansprüche müssen Sie rechtzeitig anmelden.

Zusätzlich gibt es Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Betreuungsgruppen. Sie lassen sich oft kombinieren. Wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ändert sich mit Reformen. Lassen Sie sich einen Überblick geben, damit keine Ansprüche verfallen.

Bei Fragen zu Kosten und Eigenanteilen kann auch das Sozialamt helfen, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.

Auf dieser Seite finden Sie die bekannten Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige, nach Datum geordnet. Die Beträge zu Pflegegeld sehen Sie auf der Werte-Seite, getrennt nach Pflegegrad. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten. Die Beratung ist kostenlos.

Stellen Sie Anträge früh. Leistungen werden in der Regel ab Antragstellung gezahlt.

Zahlen im Überblick

  • 4 belegte Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige, verteilt auf 1 Bereiche.
  • Der erste Stichtag ist der 1. Juli 2026, der letzte der 1. Juli 2027.
  • Die meisten Änderungen betreffen Pflege.
  • 3 davon sind noch nicht beschlossen (geplant oder Entwurf) und können sich ändern.

Zeitleiste

  1. Juli 20261 Änderung
    • Mindestlöhne in der Altenpflege
  2. Januar 20272 Änderungen
    • Pflegegeld soll auf 380 bis 1.080 € steigen
    • Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen
  3. Juli 20271 Änderung
    • Pflege: weitere Reformstufe angestrebt

Alle Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige

4 von 4 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Juli 2026 1 Monatsübersicht
Mindestlöhne in der AltenpflegeIn der Altenpflege gelten Mindestlöhne von 16,52 €, 17,80 € und 21,03 € je Stunde.
Details

Die Sätze gelten für Pflegehilfskräfte (16,52 €), qualifizierte Pflegehilfskräfte (17,80 €) und Pflegefachkräfte (21,03 €). Für das nächste Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Beschäftigte sollten ihren Stundenlohn mit der Einstufung abgleichen.

Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Arbeitnehmer

PflegegiltBundesregierung: Neuregelungen im Juli 2026
Januar 2027 2 Monatsübersicht
Pflegegeld soll auf 380 bis 1.080 € steigenDer Kabinettsentwurf zur Pflegereform erhöht das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bis 5.
Details

Vorgesehen sind 380 €, 630 €, 890 € und 1.080 € im Monat. Gleichzeitig werden Leistungen in neue Budgets umgeschichtet. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Beträge von 347 € bis 990 €.

Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige, Rentner und Familien

PflegeEntwurfgegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallenFür Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wegfallen.
Details

Das neue Sozialraumbudget gibt es nach dem Entwurf erst ab Pflegegrad 2. Betroffene sollten sich bei ihrer Pflegekasse zu Alternativen beraten lassen.

Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Rentner

PflegeEntwurfBundesgesundheitsministerium: PNOG, Erläuterung der Maßnahmen
Juli 2027 1 Monatsübersicht
Pflege: weitere Reformstufe angestrebtNach der Strukturkommission sollen ab 1. Juli 2027 weitere Reformschritte folgen.
Details

Eine Pflegestrukturkommission startet am 7. Oktober 2026 und soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Konkrete Leistungen stehen noch nicht fest.

Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Rentner

Pflegegeplantgegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss

Wichtige Werte für Pflegebedürftige und Angehörige

Häufige Fragen

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragt.

Gibt es Beratung?

Ja. Pflegekassen und Pflegestützpunkte beraten kostenlos.