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Pflege

Beitragssatz soziale Pflegeversicherung

Seit 1. Januar 2027 ist 3,6 % der gültige Satz bei „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“. Wir haben die Zahl mit der amtlichen Quelle abgeglichen und erklären darunter, was sie bedeutet.

Aktuell3,6 %% des beitragspflichtigen Einkommens (ohne Kinderlosenzuschlag)gilt
Nächster Wert3,6 %ab 1. Januar 2027geplant

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Pflegekraft hilft in einem Pflegezimmer freundlich einer älteren PersonFoto: Jsme MILA / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Beitragssatz soziale Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,6 %. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +0,00 % (+0 %).
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragssatz soziale Pflegeversicherung eine Veränderung von +18,03 %.
  • Der nächste Wert (3,6 %) gilt ab 1. Januar 2027 und ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 2 Mal geändert.

Verlauf: Beitragssatz soziale Pflegeversicherung

Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ seit 2026 und endet beim jüngsten bekannten Stand.

Verlauf: Beitragssatz soziale Pflegeversicherung von 2019 bis 20273,003,203,403,603,802019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 3,05 % (gilt)1. Januar 2020: 3,05 % (gilt)1. Januar 2021: 3,05 % (gilt)1. Januar 2022: 3,05 % (gilt)1. Juli 2023: 3,4 % (gilt)1. Januar 2024: 3,4 % (gilt)1. Januar 2025: 3,6 % (gilt)1. Januar 2026: 3,6 % (gilt)1. Januar 2027: 3,6 % (geplant)3,6 %
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: % des beitragspflichtigen Einkommens (ohne Kinderlosenzuschlag).

Werte-Tabelle: Beitragssatz soziale Pflegeversicherung

Alle Werte auf einen Blick. Die Liste unten dokumentiert „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ seit 2026 samt Rechtsgrundlage, Quelle und Abrufdatum.

Gültig abWertStatusQuelleStand
3,6 %Der Gesetzentwurf (Stand 4. Juni 2026) lässt den Grundsatz von 3,6 % unberührt; für Kinderlose ist ein um 0,1 Prozentpunkte höherer Zuschlag geplant. Noch nicht verabschiedet.geplantBundesgesundheitsministerium (PNOG, Erläuterung der Maßnahmen)21.10.2026
aktuell3,6 %giltBundesgesundheitsministerium (PNOG, Erläuterung der Maßnahmen)21.10.2026
3,6 %Seit 1. Januar 2025 beträgt der bundeseinheitliche Satz 3,6 %.giltBundesgesundheitsministerium (PNOG, Erläuterung der Maßnahmen)21.10.2026
3,4 %giltSGB XI § 5521.10.2026
3,4 %Erhöhung von 3,05 % auf 3,4 % zum 1. Juli 2023.giltSGB XI § 5521.10.2026
3,05 %giltSGB XI § 55 (jeweilige Fassung)21.10.2026
3,05 %giltSGB XI § 55 (jeweilige Fassung)21.10.2026
3,05 %giltSGB XI § 55 (jeweilige Fassung)21.10.2026
3,05 %giltSGB XI § 55 (jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB XI § 55. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Nicht jeder muss sich um „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Der Fahrplan steht: Ab 1. Januar 2027 lautet der Wert für „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ 3,6 %. Neue Beschlüsse tragen wir nach, sobald sie veröffentlicht sind.

Änderungen zu Beitragssatz soziale Pflegeversicherung

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Pflegeversicherung: höherer Beitrag für KinderloseKinderlose Mitglieder sollen in der Pflegeversicherung einen höheren Beitrag zahlen.
Details

Nach dem Entwurf steigt der Zuschlag, sodass der Gesamtsatz für Kinderlose bei 4,5 % läge. Der Grundsatz von 3,6 % bleibt bestehen. Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren unveränderten Anteil.

Betrifft: Arbeitnehmer

PflegeEntwurfgegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Welcher Wert ist für „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ heute maßgeblich?

Gültig ist 3,6 %, seit dem 1. Januar 2027 und bis zur nächsten Anpassung.

Was kommt als Nächstes bei „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“?

Als Nächstes folgt 3,6 %, und zwar am 1. Januar 2027.

Wie verlässlich sind die Angaben zu „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“?

Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Wir verlinken sie bei jedem Eintrag und nennen den Abrufstand.