Pflege
Beitragssatz soziale Pflegeversicherung
Seit 1. Januar 2027 ist 3,6 % der gültige Satz bei „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“. Wir haben die Zahl mit der amtlichen Quelle abgeglichen und erklären darunter, was sie bedeutet.
Foto: Jsme MILA / PexelsZahlen im Überblick
- Beitragssatz soziale Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,6 %. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +0,00 % (+0 %).
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragssatz soziale Pflegeversicherung eine Veränderung von +18,03 %.
- Der nächste Wert (3,6 %) gilt ab 1. Januar 2027 und ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 2 Mal geändert.
Verlauf: Beitragssatz soziale Pflegeversicherung
Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ seit 2026 und endet beim jüngsten bekannten Stand.
Werte-Tabelle: Beitragssatz soziale Pflegeversicherung
Alle Werte auf einen Blick. Die Liste unten dokumentiert „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ seit 2026 samt Rechtsgrundlage, Quelle und Abrufdatum.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 3,6 %Der Gesetzentwurf (Stand 4. Juni 2026) lässt den Grundsatz von 3,6 % unberührt; für Kinderlose ist ein um 0,1 Prozentpunkte höherer Zuschlag geplant. Noch nicht verabschiedet. | geplant | Bundesgesundheitsministerium (PNOG, Erläuterung der Maßnahmen) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 3,6 % | gilt | Bundesgesundheitsministerium (PNOG, Erläuterung der Maßnahmen) | 21.10.2026 |
| 3,6 %Seit 1. Januar 2025 beträgt der bundeseinheitliche Satz 3,6 %. | gilt | Bundesgesundheitsministerium (PNOG, Erläuterung der Maßnahmen) | 21.10.2026 | |
| 3,4 % | gilt | SGB XI § 55 | 21.10.2026 | |
| 3,4 %Erhöhung von 3,05 % auf 3,4 % zum 1. Juli 2023. | gilt | SGB XI § 55 | 21.10.2026 | |
| 3,05 % | gilt | SGB XI § 55 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 3,05 % | gilt | SGB XI § 55 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 3,05 % | gilt | SGB XI § 55 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 3,05 % | gilt | SGB XI § 55 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB XI § 55. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Nicht jeder muss sich um „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Der Fahrplan steht: Ab 1. Januar 2027 lautet der Wert für „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ 3,6 %. Neue Beschlüsse tragen wir nach, sobald sie veröffentlicht sind.
Änderungen zu Beitragssatz soziale Pflegeversicherung
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Pflegeversicherung: höherer Beitrag für KinderloseKinderlose Mitglieder sollen in der Pflegeversicherung einen höheren Beitrag zahlen.DetailsNach dem Entwurf steigt der Zuschlag, sodass der Gesamtsatz für Kinderlose bei 4,5 % läge. Der Grundsatz von 3,6 % bleibt bestehen. Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren unveränderten Anteil. Betrifft: Arbeitnehmer | Pflege | Entwurf | gegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss | |
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Häufige Fragen
Welcher Wert ist für „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“ heute maßgeblich?
Gültig ist 3,6 %, seit dem 1. Januar 2027 und bis zur nächsten Anpassung.
Was kommt als Nächstes bei „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“?
Als Nächstes folgt 3,6 %, und zwar am 1. Januar 2027.
Wie verlässlich sind die Angaben zu „Beitragssatz soziale Pflegeversicherung“?
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Wir verlinken sie bei jedem Eintrag und nennen den Abrufstand.