Lexikon
Hinzuverdienst
Hinzuverdienst ist das Einkommen, das Rentner neben ihrer Rente erzielen; ob es die Rente mindert, hängt von der Rentenart ab.
Foto: Bulat843 🌙 / PexelsWas bedeutet Hinzuverdienst?
Wer neben der Rente arbeitet, verdient hinzu. Die Regeln dafür stehen in § 34 SGB VI. Sie unterscheiden sich je nach Rentenart. Bei der Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, weder bei vorgezogenen Altersrenten noch bei der Rente nach der Regelaltersgrenze.
Bei anderen Rentenarten bleibt der Hinzuverdienst relevant, vor allem bei Erwerbsminderungsrenten und bei Renten wegen Todes.
Wie funktioniert Hinzuverdienst?
Bei der Erwerbsminderungsrente darf der Verdienst eine Grenze nicht überschreiten, sonst wird die Rente gekürzt oder entfällt. Bei Hinterbliebenenrenten wird Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet. Die Beträge ändern sich regelmäßig. Aktuelle Werte stehen in der Änderungen-Datenbank.
Steuerlich zählt der Verdienst zum Einkommen. Wer Rente und Arbeitslohn bezieht, muss eventuell eine Steuererklärung abgeben. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nach der Regelaltersgrenze entfallen für Beschäftigte die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zur Rentenversicherung aber weiter.
Für die Aktivrente gibt es eine steuerliche Sonderregel. Sie ist im Lexikon gesondert erklärt.
Für Menschen mit Teilrente lohnt sich eine genaue Berechnung. Wer eine Teilrente bezieht, kann das Einkommen aus Arbeit flexibel kombinieren. Seit Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist die Kombination deutlich einfacher geworden.
Als Faustregel gilt: Je weiter der Rentenbeginn von der Regelaltersgrenze entfernt ist und je geringer die Erwerbsfähigkeit, desto wichtiger ist die genaue Prüfung der Grenzen. Bei Altersrenten steht die steuerliche Seite im Vordergrund.
Beispiel
Ein Rentner, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, arbeitet in Teilzeit weiter. Seine Rente wird nicht gekürzt. Er zahlt auf sein Gehalt Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und arbeiten möchte, sollte vorab die Rentenversicherung fragen. Sie kann einschätzen, wie sich ein Zuverdienst auf die Rente auswirkt, und gibt Auskunft zu den Grenzen im laufenden Jahr.
Was Sie beachten sollten
- Teilen Sie der Rentenversicherung Ihren Zuverdienst mit, wenn Ihre Rentenart es verlangt.
- Bei Erwerbsminderungsrente: Prüfen Sie die Grenze im Voraus. Ein Überschreiten kann teuer werden.
- Beachten Sie steuerliche Folgen, auch bei Nebeneinkünften.
- Beamte und Versorgungsempfänger haben eigene Regeln.
Häufige Fragen
Gibt es Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente?
Nein, seit 2023 nicht mehr bei Altersrenten.
Was gilt bei Erwerbsminderungsrente?
Dort gibt es weiter Grenzen, die jährlich angepasst werden.
Muss ich Steuern zahlen?
Ja, der Verdienst ist steuerpflichtig. Für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze gibt es die Aktivrente.