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Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit, die einen Teil des Nettoeinkommens ersetzt, wenn Sie Ihre Arbeit verlieren.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Beraterin im hellen Blazer hält Ordner und Notizbuch in den HändenFoto: Ron Lach / Pexels

Was bedeutet Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld (auch ALG I) steht im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Anspruch haben Menschen, die arbeitslos sind, sich arbeitslos gemeldet haben und genug Versicherungszeiten vorweisen.

Es ist zu unterscheiden vom Bürgergeld, das bei Bedürftigkeit gezahlt wird und aus Steuern finanziert ist.

Wie funktioniert Arbeitslosengeld?

Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie in den letzten dreißig Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Nettoeinkommen. Menschen mit Kindern erhalten einen höheren Satz.

Die Dauer hängt von Alter und Versicherungszeit ab. Wer älter ist und länger eingezahlt hat, bekommt das Geld länger. Nach Ablauf kann Bürgergeld folgen, wenn Hilfebedürftigkeit besteht.

Sie sollten sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, bei kurzfristiger Kenntnis spätestens drei Tage nach Kenntnis. Die Arbeitslosmeldung selbst muss persönlich oder online erfolgen. Ohne rechtzeitige Meldung droht eine Sperrzeit.

Während des Bezugs müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Bewerbungen nachweisen und Termine wahrnehmen. Nebenverdienste werden angerechnet, nur ein Teil bleibt frei.

Während des Bezugs sind Sie in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert. Die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge. Für die Rente zählen die Zeiten als Pflichtbeitragszeiten, wenn auch mit geringerem Gewicht.

Beispiel

Ein Angestellter erhält eine betriebsbedingte Kündigung zum Monatsende. Er meldet sich sofort bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend, stellt später den Antrag auf Arbeitslosengeld und legt die Arbeitsbescheinigung seines Arbeitgebers vor. Das Geld wird ab Antragstellung gezahlt.

Wer aus wichtigem Grund nicht mehr beim bisherigen Arbeitgeber arbeiten kann, etwa wegen schwerer Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, muss keine Sperrzeit fürchten. Bei Aufhebungsverträgen sollten Sie die Folgen für das Arbeitslosengeld vor der Unterschrift klären.

Was Sie beachten sollten

  • Melden Sie sich so früh wie möglich, sonst drohen Kürzungen oder Sperrzeiten.
  • Kündigen Sie nicht ohne wichtigen Grund selbst, weil dann eine Sperrzeit eintreten kann.
  • Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Nach dem Bezug kann sich die Steuererklärung lohnen.

Häufige Fragen

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Die Dauer hängt von Ihrer Versicherungszeit und Ihrem Alter ab.

Was ist der Unterschied zum Bürgergeld?

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, Bürgergeld eine bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung.

Wann muss ich mich melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs, sonst unverzüglich nach Kenntnis.