Lexikon
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können.
Foto: Vitaly Gariev / PexelsWas bedeutet Erwerbsminderungsrente?
Wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Regeln stehen in § 43 SGB VI. Es gibt die teilweise und die volle Erwerbsminderungsrente.
Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können.
Wie funktioniert Erwerbsminderungsrente?
Neben dem gesundheitlichen Zustand müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört eine Mindestversicherungszeit und eine bestimmte Zahl von Pflichtbeiträgen in den letzten Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahmen gelten etwa bei Arbeitsunfällen.
Die Rente wird häufig befristet bewilligt und nach einer Prüfung verlängert. Reha-Maßnahmen haben Vorrang, denn nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ soll zunächst versucht werden, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Höhe berechnet sich wie bei einer Altersrente aus Entgeltpunkten. Zusätzlich gibt es eine Zurechnungszeit: Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Eine Rente vor der Regelaltersgrenze wird dennoch mit Abschlägen berechnet, die allerdings begrenzt sind.
Zuverdienst ist möglich, aber begrenzt. Es gibt Hinzuverdienstgrenzen, die jährlich angepasst werden. Wird sie überschritten, kann die Rente gekürzt werden oder entfallen.
Die Rente richtet sich nach Ihrem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nach dem bisherigen Beruf. Entscheidend ist, was Sie nach ärztlicher Einschätzung noch unter üblichen Bedingungen leisten können.
Beispiel
Ein Handwerker erkrankt schwer und kann nur noch wenige Stunden täglich arbeiten. Er stellt einen Antrag bei der Rentenversicherung, die ein Gutachten einholt. Wird er als teilweise erwerbsgemindert eingestuft, kann er in Teilzeit weiterarbeiten und erhält eine teilweise Rente.
Bei Ablehnung hilft eine Beratung durch Sozialverbände oder Gewerkschaften. Viele Entscheidungen werden im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht korrigiert. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte in der Regel kostenfrei.
Was Sie beachten sollten
- Stellen Sie den Antrag früh und fügen Sie ärztliche Unterlagen bei.
- Beantragen Sie eventuell gleichzeitig Reha-Leistungen.
- Beachten Sie die Hinzuverdienstgrenzen, um Kürzungen zu vermeiden.
- Bei Ablehnung ist ein Widerspruch binnen Frist möglich. Sozialverbände helfen dabei.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung?
Es kommt darauf an, wie viele Stunden täglich Sie noch arbeiten können: unter drei Stunden voll, drei bis unter sechs teilweise.
Wo beantrage ich sie?
Bei der Deutschen Rentenversicherung.
Darf ich hinzuverdienen?
Ja, aber nur bis zu einer jährlichen Grenze, sonst wird die Rente gekürzt.