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Lexikon

Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Versicherte ohne Abschläge eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Zwei ineinandergelegte Hände von Senioren mit Armbanduhr auf einem TischFoto: Marcus Aurelius / Pexels

Was bedeutet Regelaltersgrenze?

Früher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren. Seit 2012 wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben, und zwar für die Jahrgänge ab 1947. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Die Regelung steht in § 35 und § 235 SGB VI.

Die Grenze bestimmt, wann die „Regelaltersrente“ beginnt. Sie ist auch Maßstab für Abschläge und Zuschläge.

Wie funktioniert Regelaltersgrenze?

Wer früher in Rente gehen möchte, kann das in manchen Fällen tun, muss dann aber dauerhaft Abschläge hinnehmen. Für besonders langjährig Versicherte gibt es eine Rente ohne Abschläge nach langer Versicherungszeit. Wer länger arbeitet, erhält höhere Rente durch Zuschläge.

Die Regelaltersgrenze wirkt auch auf andere Regelungen. So gelten die Aktivrente und viele Freibeträge für Menschen, die diese Grenze erreicht haben. Auch die Hinzuverdienstregeln bei Renten sind daran geknüpft.

Politisch wird die Anhebung oder Absenkung regelmäßig diskutiert. Beschlüsse und Entwürfe sehen Sie mit Status in der Änderungen-Datenbank.

Neben der Regelaltersgrenze gibt es weitere Altersgrenzen in der Rentenversicherung, etwa für besonders langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte oder für Frauen und Langzeitarbeitslose früherer Jahrgänge. Sie haben jeweils eigene Voraussetzungen und Übergangsregeln.

Die Altersgrenze betrifft nicht nur Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Für Beamte gelten eigene Altersgrenzen nach dem Beamtenrecht, für Landwirte und Berufsständische Versorgungswerke gibt es abweichende Regelungen.

Beispiel

Eine Frau, Jahrgang 1962, erreicht die Regelaltersgrenze weder mit 65 noch mit 67, sondern mit 66 Jahren und 8 Monaten. Die Renteninformation nennt den genauen Beginn. Wer vor diesem Zeitpunkt aufhört zu arbeiten, muss bei vorzeitiger Rente mit Abschlägen rechnen.

Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist kostenlos. Dort erhalten Sie auch eine Prognose Ihrer Rente für verschiedene Eintrittsalter. So können Sie das Verhältnis von früherem Ruhestand und Abschlägen besser einschätzen.

Was Sie beachten sollten

  • Das genaue Datum Ihrer Regelaltersgrenze steht in Ihrer Renteninformation.
  • Vorzeitige Rente ist an Voraussetzungen und Wartezeiten geknüpft.
  • Ein früherer Rentenbeginn senkt Ihre Rente dauerhaft.
  • Der Rentenantrag sollte einige Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Regelaltersgrenze?

Für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge gilt eine stufenweise Übergangsregelung.

Kann ich früher in Rente gehen?

Ja, unter Voraussetzungen, in der Regel mit Abschlägen.

Wo sehe ich mein genaues Datum?

In der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.