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Regelsatz

Der Regelsatz ist der monatliche Pauschalbetrag in der Grundsicherung, der den laufenden Lebensunterhalt außerhalb von Miete und Heizung abdeckt.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Roter Einkaufskorb mit frischem Salat und Gemüse beim WocheneinkaufFoto: Kampus Production / Pexels

Was bedeutet Regelsatz?

Der Regelsatz – das Gesetz nennt ihn Regelbedarf – deckt Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Strom, Mobilität und Teilhabe ab. Er ist nach Regelbedarfsstufen gestaffelt, etwa für Alleinstehende, Paare, Jugendliche und Kinder. Die Regeln stehen in § 20 SGB II und im Regelbedarfsermittlungsgesetz.

Die Stufen gelten für Bürgergeld und Sozialhilfe gleichermaßen.

Der Regelsatz ist ein Pauschalbetrag. Er ist nicht dafür gedacht, jeden einzelnen Posten exakt abzubilden, sondern über den Durchschnitt das Existenzminimum zu sichern. Wer mehr braucht, kann in besonderen Fällen Mehrbedarfe geltend machen.

Wie funktioniert Regelsatz?

Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Alle fünf Jahre werden die Regelbedarfe neu ermittelt, dazwischen werden sie jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung richtet sich nach einem Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung.

Bei besonderen Lebenslagen kommen Mehrbedarfe hinzu, etwa für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung. Auch einmalige Bedarfe wie die Erstausstattung für die Wohnung sind möglich.

Eine Übersicht aller Stufen und Jahre finden Sie auf der Werte-Seite zum Regelsatz.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 und 2014 grundlegende Anforderungen an die Berechnung formuliert. Danach muss das Verfahren nachvollziehbar und realitätsgerecht sein. Das erklärt, warum die Methode sehr detailliert ist und regelmäßig kritisch diskutiert wird.

Für Kinder und Jugendliche kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe hinzu, etwa für Schulausflüge, Schulbedarf oder Vereinsbeiträge. Diese Leistungen sind unabhängig vom Regelsatz und werden gesondert beantragt oder direkt mit Anbietern abgerechnet.

Beispiel

Ein alleinstehender Leistungsbezieher erhält den Regelsatz für Erwachsene. Die Kosten der Unterkunft zahlt das Jobcenter zusätzlich nach der Miete, solange sie angemessen ist. Zieht ein Partner ein, ändern sich die Regelbedarfsstufen.

Was Sie beachten sollten

  • Der Regelsatz ist nicht pfändbar im üblichen Sinn, aber Verrechnungen mit Rückforderungen sind möglich.
  • Zum Jahreswechsel gibt es meist eine Anpassung. Prüfen Sie, ob Ihr Bescheid neu berechnet wurde.
  • Das Kindergeld wird beim Kind als Einkommen angerechnet.
  • Zu den Stufen gehören auch eigene Beträge für Kinder nach Altersgruppen.
  • Ändert sich Ihre Haushaltssituation, kann sich die Regelbedarfsstufe ändern. Melden Sie das umgehend dem Jobcenter oder Sozialamt.

Häufige Fragen

Wie wird der Regelsatz berechnet?

Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und einer jährlichen Fortschreibung.

Sind Miete und Heizung enthalten?

Nein. Diese Kosten werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen.

Wo sehe ich die aktuellen Beträge?

Auf der Werte-Seite zum Bürgergeld-Regelsatz.