Wie viel Taschengeld angemessen ist, regelt kein Gesetz, doch es gibt eine anerkannte Orientierung: Das Deutsche Jugendinstitut hat im September 2025 altersabhängige Spannen veröffentlicht, an denen sich Eltern ausrichten können. Rechtlich spielt dabei vor allem der sogenannte Taschengeldparagraf des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Rolle, der festlegt, was Minderjährige von ihrem Geld kaufen dürfen.
Was der Taschengeldparagraf bedeutet
Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie ohne Zustimmung der Eltern abschließen, sind grundsätzlich schwebend unwirksam. Eine Ausnahme macht § 110 BGB: Ein Vertrag gilt von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Gemeint ist vor allem das Taschengeld. Ein Eis, ein Heft oder ein Spielzeug darf davon also gekauft werden.
Wichtig ist der Zweck. Wer von seinem Taschengeld ein teures Gerät auf Raten kauft, kann sich nicht ohne Weiteres auf diese Regel berufen, denn bei Ratenkäufen ist die Leistung nicht vollständig bewirkt, solange die Raten laufen. Auch bei Abonnements oder Verträgen mit laufenden Verpflichtungen bleibt die Zustimmung der Eltern nötig.
Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts
Die Expertise des Deutschen Jugendinstituts, vorgestellt in einer Pressemitteilung vom 17.09.2025, nennt folgende Spannen:
| Alter | Empfohlener Betrag |
|---|---|
| unter 6 Jahren | 1–2 € pro Woche |
| 6–7 Jahre | 2–3 € pro Woche |
| 8–9 Jahre | 3–4 € pro Woche |
| 10–11 Jahre | 15–25 € pro Monat |
| 12–13 Jahre | 20–30 € pro Monat |
| 14–15 Jahre | 25–45 € pro Monat |
| 16–17 Jahre | 40–60 € pro Monat |
| ab 18 Jahren | 55–75 € pro Monat |
Es handelt sich um Orientierungswerte, keine Pflichtbeträge. Familien dürfen davon abweichen, etwa weil das Einkommen niedriger ist oder weil bestimmte Ausgaben bereits anderweitig abgedeckt werden.
Was vom Taschengeld bezahlt werden soll
Sinnvoll ist, vorab zu vereinbaren, welche Ausgaben das Kind selbst trägt. Typisch sind Süßigkeiten, Zeitschriften, kleine Spielsachen oder Extras beim Ausflug. Kleidung, Schulmaterial und Handyvertrag gehören dagegen meist nicht dazu, außer die Familie trifft bewusst eine andere Regelung. Je älter die Jugendlichen werden, desto eher übernehmen sie weitere Bereiche, etwa einen Teil der Freizeitkosten. Dieses Prinzip lässt sich zum Beispiel über ein Konto mit Jugendkarte üben. Die Aufteilung sollte schriftlich oder zumindest klar mündlich festgehalten werden, damit später keine Streitigkeiten entstehen.
Verbrauchersicht: Wo Fallen lauern
- In-App-Käufe: Spiele mit Kleingeldkäufen verleiten zu spontanen Ausgaben. Gerätesperren und Käufe nur nach Passwort helfen.
- Vertragsfallen im Netz: Kostenlose Testzugänge, die in kostenpflichtige Abos übergehen, sind für Minderjährige nicht ohne Zustimmung der Eltern wirksam.
- Gruppendruck: Markenartikel kosten schnell mehr als ein Monatsbudget. Gespräche über Prioritäten sind wirksamer als Verbote.
- Verleihen von Geld: Kinder leihen Freunden Geld und bekommen es nicht zurück. Auch das ist eine Lernerfahrung, die man begleiten kann.
Praktische Handhabung im Alltag
Pünktliche und regelmäßige Zahlung ist wichtiger als die Höhe. Wer das Geld mal gibt und mal vergisst, nimmt dem Kind die Möglichkeit zu planen. Bewährt hat sich ein fester Tag. Taschengeld sollte außerdem nicht als Belohnung oder Bestrafung eingesetzt werden, denn es dient dem Lernen im Umgang mit Geld und nicht der Erziehung durch Entzug.
Hilfreich ist ein einfaches Hilfsmittel, zum Beispiel ein Heft oder eine App, in dem das Kind festhält, wofür es Geld ausgibt. Wer die Altersstaffel lieber nachschlägt, statt sie selbst herauszusuchen, findet sie auch auf sozialbereich.de.
Taschengeld und Selbstständigkeit
Pädagogisch geht es beim Taschengeld weniger um die Summe als um die Erfahrung, über eigenes Geld zu entscheiden. Kinder lernen, dass ein ausgegebener Betrag weg ist, dass Sparen Geduld verlangt und dass nicht jeder Wunsch sofort erfüllbar ist. Diese Lektionen gelingen am besten, wenn Eltern nicht ständig eingreifen. Ein Kind, das sein Geld nach einer Woche für Süßigkeiten ausgegeben hat und dann auf den Ausflug verzichten muss, merkt sich das nachhaltiger als jede Ermahnung.
Mit zunehmendem Alter kann der Zeitraum länger werden. Wer erst wöchentlich und später monatlich zahlt, trainiert die Fähigkeit, mit einem Budget zu planen. Ein eigenes Girokonto für Jugendliche, ein Sparziel und ein offener Austausch über Ausgaben bereiten gut auf die Zeit nach dem Auszug vor. Wichtig bleibt, dass Eltern Fehler zulassen, solange sie klein sind, und bei größeren Problemen unterstützend statt vorwurfsvoll reagieren.
Ein praktischer Tipp für Familien mit mehreren Kindern: Die Höhe sollte sich am Alter orientieren, nicht am Wunsch, alle gleich zu behandeln. Jüngere Geschwister akzeptieren Unterschiede leichter, wenn sie wissen, dass sie später dieselbe Stufe erreichen. So bleibt die Regel nachvollziehbar und gerecht.
Wenn die Eltern getrennt leben
Auch nach einer Trennung sollte Einigkeit über das Taschengeld bestehen. Unterschiedliche Regeln in zwei Haushalten verunsichern Kinder. Am besten klären die Eltern, wer zahlt, in welcher Höhe und wie Sonderwünsche behandelt werden. Falls es Streit gibt, kann eine Beratung durch das Jugendamt helfen, eine tragfähige Lösung zu finden.