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Krankenkasse Zusatzbeitrag 2027: Wert, Wechsel, Fristen

Der Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 empfohlen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent zu belassen. Die Festsetzung durch das Gesundheitsministerium steht bis zum 1. November aus. Ihr tatsächlicher Satz hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

Redaktion German Update · 23. Oktober 2026 · aktualisiert am 21. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Patient mit Mundschutz steht am Empfangstresen einer ArztpraxisFoto: https://kaboompics.com/ / Pexels
Kurz zusammengefasst

Der Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 empfohlen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent zu belassen. Das Bundesgesundheitsministerium legt ihn bis zum 1. November fest. Verbindlich ist der Satz Ihrer eigenen Krankenkasse, der im Schnitt bei etwa 3,1 Prozent liegt und zwischen 2,18 und 4,39 Prozent reicht. Hebt Ihre Kasse den Beitrag an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats der ersten Erhöhung.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist ein Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent. Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest. Seit 2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig, wie der GKV-Spitzenverband erklärt. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Zusatzbeitrag. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Zusatzbeitrag.

Zu unterscheiden sind zwei Größen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein Orientierungswert, den das Ministerium festsetzt. Der tatsächliche Satz Ihrer Kasse kann davon abweichen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027?

Der Schätzerkreis hat am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 mit 2,9 Prozent empfohlen. Das meldet ZDFheute. Das Gesundheitsministerium legt ihn bis zum 1. November fest. Für 2026 lag der Wert ebenfalls bei 2,9 Prozent, wie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 7. November 2025 zeigt, veröffentlicht am 10. November 2025.

JahrDurchschnittlicher ZusatzbeitragStatus
20262,9 %festgesetzt (Bekanntmachung 7. November 2025)
20272,9 %Empfehlung des Schätzerkreises vom 14. Oktober 2026, Festsetzung steht aus

Die Zahl gibt keine Garantie. Laut den Kassendaten liegt der tatsächliche Durchschnitt bei etwa 3,1 Prozent. Der GKV-Spitzenverband warnt, dass einige Kassen ihre Mindestrücklage noch nicht aufgefüllt haben und mehr Geld brauchen könnten. Das berichtet die Apotheken Umschau. Aktuelle Werte zeigt die Seite Zusatzbeitrag.

Was kostet der Zusatzbeitrag im Monat?

Der Zusatzbeitrag richtet sich nach Ihrem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen. Die Tabelle rechnet ein Beispiel mit 3.500 Euro brutto im Monat. Der Arbeitnehmeranteil ist die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Zusatzbeitrag der KasseGesamtbeitrag im MonatIhr Anteil im MonatIhr Anteil im Jahr
2,18 % (günstigste Kasse)76,30 €38,15 €457,80 €
2,90 % (Durchschnitt, Orientierung)101,50 €50,75 €609,00 €
3,10 % (tatsächlicher Schnitt)108,50 €54,25 €651,00 €
4,39 % (teuerste Kasse)153,65 €76,83 €921,90 €

Zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit geöffneten Kasse liegen im Beispiel 38,68 Euro im Monat, also rund 464 Euro im Jahr für den Arbeitnehmer. Die Spanne von 2,18 bis 4,39 Prozent nennt die Verbraucherzentrale (Stand 19. August 2026). Die Rechnung ist ein Beispiel. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Einkommen, Beitragsbemessungsgrenze und Kasse ab.

Wichtiger Hinweis

Ein günstiger Beitrag allein macht keine gute Kasse. Prüfen Sie zusätzlich Satzungsleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife und Service. Dieser Beitrag ist keine Versicherungsberatung. Sie entscheiden selbst, ob ein Wechsel für Sie passt.

Was bringt das GKV-Sparpaket?

Der Bundestag hat das GKV-Sparpaket am 10. Juli 2026 mit 319 zu 286 Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet. Das berichtet ZDFheute. Der Bundesrat hat laut Apotheken Umschau am selben Tag den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Ein Datum des Inkrafttretens nennen die beiden Berichte nicht.

Das Gesetz soll Beitragserhöhungen vermeiden. Die Gesundheitsministerin Nina Warken warnte, ohne die Reform drohe 2027 eine Erhöhung um einen Prozentpunkt. Die wichtigsten Maßnahmen:

  • Sparziel für 2027: 18,8 Milliarden Euro, mit Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche.
  • Zuzahlungen für Medikamente steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Eine jährliche Anpassung wurde gestrichen.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt. Eltern von Kindern unter zwölf Jahren bleiben ausgenommen. Ab 2028 soll für nicht mehr frei mitversicherte Partner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent gelten.
  • Der Bundeszuschuss sinkt 2027 um 1,35 Milliarden Euro. Der Bund zahlt eine Milliarde Euro mehr für Grundsicherungsbezieher.
  • Homöopathische Leistungen entfallen auf Kassenkosten.

Was ändert sich bei der Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge erhoben werden. 2026 liegt sie in der Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat. Das Bundesgesundheitsministerium nennt im Zusammenhang mit dem Pflegeneuordnungsgesetz für den 1. Januar 2027 eine Anhebung auf 6.375 Euro im Monat, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Teil des Sparpakets ist laut ZDFheute eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Ein Rechenbeispiel: Wer mehr als 6.375 Euro verdient, zahlt auf 562,50 Euro mehr Einkommen Beitrag. Bei 14,6 Prozent allgemeinem Beitrag und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag sind das 17,5 Prozent. Das ergibt 98,44 Euro mehr im Monat, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, 49,22 Euro je Seite. Die Rechnung gilt nur für Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze. Die Betroffenen sind überwiegend Besserverdienende. Der Wert von 6.375 Euro gilt als geplant, bis der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt steht.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie außerordentlich kündigen. Die Frist endet am Ende des Monats, in dem der erhöhte Beitrag erstmals gilt. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Gilt die Erhöhung ab 1. Januar 2027, ist die Sonderkündigung bis 31. Januar 2027 möglich. Die alte Mitgliedschaft endet dann mit der regulären Frist von zwei vollen Monaten am 31. März, die neue Kasse gilt ab 1. April.

Eine eigene Kündigung ist nicht nötig. Die neue Kasse erledigt die Formalitäten mit der alten. Die zwölfmonatige Bindungsfrist nach einem Wechsel gilt für die Sonderkündigung nicht. Neu ist seit Ende Juli 2026: Kassen müssen Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung informieren. Das Sonderkündigungsrecht selbst blieb bestehen. Prüfen Sie deshalb Ihre Gehaltsabrechnung im Januar.

Praxis-Einordnung

Der Monatsanfang ist die Falle: Wenn die Kasse still erhöht, endet die Frist schon am Monatsletzten. Wer bis dahin nicht handelt, zahlt bis zum regulären Wechsel den höheren Beitrag. Notieren Sie sich deshalb für Januar 2027 einen Termin, und vergleichen Sie vorab die Beitragssätze der Kassen, die in Ihrem Bundesland geöffnet sind.

Einschätzung der Redaktion

Die Empfehlung von 2,9 Prozent klingt nach Stabilität, ist aber ein Rechenwert. Entscheidend ist, was Ihre Kasse tatsächlich verlangt. Ein Durchschnitt von 3,1 Prozent zeigt, dass viele Kassen über dem Orientierungswert liegen. Das Sparpaket soll den Druck mindern. Beschlossen ist jedoch nur, dass die Kassen die Beiträge 2027 selbst festlegen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Aktuellen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse auf der Gehaltsabrechnung nachsehen.
  2. Nach dem 1. November die Festsetzung des durchschnittlichen Satzes durch das Gesundheitsministerium beobachten.
  3. Im Dezember und Januar auf Beitragserhöhungen Ihrer Kasse achten.
  4. Frist für die Sonderkündigung (Ende des Erhöhungsmonats) notieren.
  5. Kassen mit Satz, Zusatzleistungen und Service vergleichen.

Weitere Neuerungen im Gesundheitsbereich finden Sie unter Was ändert sich 2027. Die Beitragsbemessungsgrenze zeigt die Seite Beitragsbemessungsgrenze KV.

Wie viel Unterschied macht die Wahl der Kasse?

Die Spanne reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat kostet der Zusatzbeitrag 65,40 Euro bei 2,18 Prozent und 131,70 Euro bei 4,39 Prozent. Der Unterschied beträgt 66,30 Euro im Monat. Weil sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag teilen, trägt der Arbeitnehmer davon die Hälfte, also 33,15 Euro im Monat oder rund 398 Euro im Jahr. Das Beispiel ist angenommen und ignoriert Leistungsunterschiede der Kassen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %, Zusatzbeitrag hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Durchschnitt 2027: Empfehlung 2,9 % vom 14. Oktober 2026; Festsetzung bis 1. November.
  • Tatsächlicher Schnitt etwa 3,1 %; Spanne der Kassen 2,18 bis 4,39 %.
  • Sonderkündigung bis Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt.
  • Das GKV-Sparpaket (Bundestag 10. Juli 2026) soll Beitragserhöhungen dämpfen.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2027?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll laut Empfehlung des Schätzerkreises vom 14. Oktober 2026 bei 2,9 Prozent bleiben. Jede Kasse legt ihren eigenen Satz fest, im Schnitt etwa 3,1 Prozent.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Zusatzbeitrag seit 2019 hälftig. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Zusatzbeitrag.

Bis wann kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?

Bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Die Mitgliedschaft endet mit der regulären Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende.

Informiert mich meine Kasse noch über Beitragserhöhungen?

Seit Ende Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über Erhöhungen informieren. Manche tun es freiwillig. Das Sonderkündigungsrecht besteht weiter.