Rentner erhielten zum 1. Juli 2026 eine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 42,52 Euro. Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent. Neu im Jahr 2026 ist die steuerfreie Aktivrente für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze. Die Mütterrente III gilt ab dem 1. Januar 2027, ausgezahlt wird ab 2028. Die Höhe der Rentenerhöhung 2027 steht noch nicht fest.
Wie stark sind die Renten 2026 gestiegen?
Die Renten stiegen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Das betrifft rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, wie die Bundesregierung mitteilt. Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Der Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt pro Monat wert ist. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Rentenwert.
Die Bundesregierung nennt ein Rechenbeispiel: Eine Standardrente mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren steigt um 77,85 Euro im Monat. Rechtsgrundlage ist die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026. Das Kabinett beschloss sie Ende April 2026, der Bundesrat stimmte am 12. Juni 2026 zu.
| Größe | Vor dem 1. Juli 2026 | Ab dem 1. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert | 40,79 € | 42,52 € |
| Erhöhung | – | 4,24 % |
| Standardrente, Zuwachs | – | +77,85 € im Monat |
| Haltelinie beim Rentenniveau | – | 48 % bis 2031 |
Was bleibt beim Rentenniveau?
Das Rentenniveau bleibt laut Bundesregierung bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Die Haltelinie ist das Gesetzesziel, den Rentenwert so festzusetzen, dass dieses Verhältnis erreicht wird. Das Rentenniveau misst die Altersbezüge eines Durchschnittsverdieners mit 45 Arbeitsjahren im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Das Rentenpaket 2025 hat die Haltelinie verlängert.
Für die Zeit danach plant die Bundesregierung eine grundlegende Rentenreform. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht übergeben. Nach 2031 soll auch die jährliche Rentenanpassung geändert werden. Beschlossen ist davon noch nichts.
Was bringt die Aktivrente Rentnern?
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt arbeitet, bleibt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Das gilt seit dem 1. Januar 2026. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Die Details stehen im Beitrag Aktivrente: 2.000 € steuerfrei.
Was ist die Mütterrente III?
Mütterrente III heißt: Für jedes vor 1992 geborene Kind zählt die Kindererziehungszeit künftig mit bis zu 36 statt 30 Monaten. Das ergibt bis zu einem halben Entgeltpunkt mehr je Kind. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Jahresverdienst eines Durchschnittsverdieners. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027, die Auszahlung beginnt wegen technischer Umstellungen erst 2028. Das erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Rund 10 Millionen Rentner können profitieren.
Der Zuschlag wird in der Regel automatisch berechnet, ein Antrag ist grundsätzlich nicht nötig. Wer vor Januar 2028 in Rente geht, bekommt eine Nachzahlung. Wer ab Januar 2028 in Rente geht, erhält die Erhöhung mit der ersten Rente.
Die DRV-Seite zur Mütterrente III trägt den Stand vom 16. Januar 2026 und weist darauf hin, dass das Thema politisch diskutiert wird. Die Bundesregierung führt die Kindererziehungszeit von drei Jahren für vor 1992 geborene Kinder unter den Neuregelungen ab 2026 auf. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Rentenversicherung. Dieser Beitrag ist keine Rentenberatung.
Ein Rechenbeispiel mit dem heutigen Rentenwert: Ein halber Entgeltpunkt je Kind entspricht bei 42,52 Euro Rentenwert rund 21,26 Euro im Monat. Bei zwei Kindern wären es 42,52 Euro. Der Rentenwert steigt in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli, wie die DRV schreibt. Der tatsächliche Betrag ab 2028 hängt vom dann gültigen Rentenwert ab und fällt höher aus, wenn der Rentenwert bis dahin steigt.
Welche weiteren Neuerungen gelten für Rentner?
Die Bundesregierung nennt für 2026 weitere Änderungen für den Bereich Rente:
- Steuerpflichtiger Rentenanteil bei Neurentnern: 84 Prozent.
- Freiwillige Versicherung: Mindestbeitrag von 103,42 auf 112,16 Euro, Höchstbeitrag von 1.497,30 auf 1.571,70 Euro.
- Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung etwa 20.700 Euro im Jahr, bei teilweiser etwa 41.500 Euro.
- Regelaltersgrenze: Jahrgang 1961 mit 66 Jahren und 6 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren.
- Betriebsrente: Anwartschaften lassen sich leichter mitnehmen.
Der Anteil von 84 Prozent bezieht sich auf den Rentenbeginn im Jahr 2026. Er bestimmt, welcher Teil Ihrer ersten Rente steuerpflichtig ist. Ob Sie tatsächlich Steuer zahlen, hängt vom Grundfreibetrag und Ihren übrigen Einkünften ab. Die Werte dazu zeigt die Seite Grundfreibetrag.
Viele Rentner vergleichen die Rentenerhöhung mit dem Kontoauszug und wundern sich. Die Erhöhung betrifft die Bruttorente. Ab 2026 gilt für Neurentner ein steuerpflichtiger Anteil von 84 Prozent, und Kranken- und Pflegeversicherung bleiben abzuziehen. Entscheidend für das Netto ist der Rentenbescheid, nicht die Prozentzahl in den Nachrichten. Eine Steuererklärung wird fällig, sobald Rente und weitere Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
Was gilt beim Rentenbeginn für langjährig Versicherte?
Die Altersgrenzen steigen weiter schrittweise. Für die Rente für besonders langjährig Versicherte nennt die Bundesregierung für den Jahrgang 1961 ein Alter von 64 Jahren und 8 Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich 65 Jahre. Bei der Erwerbsminderungsrente verlängert sich die Zurechnungszeit bei voller Erwerbsminderung um einen Monat. Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die so angerechnet wird, als hätten Sie weitergearbeitet.
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, sollte vor der Antragstellung die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Sie zeigt Wartezeiten und Abschläge für den persönlichen Rentenbeginn.
Was ist für 2027 beschlossen?
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 ist nicht beschlossen. Die Bundesregierung setzt den neuen Rentenwert wie in diesem Jahr per Verordnung fest, dem der Bundesrat zustimmen muss. Das Verfahren 2026 lief von Kabinettsbeschluss Ende April bis zur Bundesratszustimmung am 12. Juni. Prognosen sind deshalb Schätzungen. Die Seite Rentenerhöhung 2027 sammelt den Stand, und der Rentenerhöhungs-Rechner zeigt Beispielwerte.
Für pflegende Angehörige plant das Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss am 30. September 2026) laut Bundesgesundheitsministerium, die Rentenbeiträge weiterhin vollständig zu übernehmen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft.
Einschätzung der RedaktionDas Jahr 2026 ist für Rentner ein Zahlenjahr, 2027 ein Entscheidungsjahr. Die 4,24 Prozent sind gezahlt. Danach hängt vieles an Beschlüssen, die noch ausstehen: Rentenreform nach 2031, Mütterrente-Auszahlung 2028, Pflegereform. Wer plant, sollte nur mit Werten rechnen, die in einer Verordnung oder einem Gesetz stehen, und Prognosen als Spanne behandeln.
Was sollten Rentner jetzt tun?
- Rentenbescheid 2026 prüfen: Stimmt die Erhöhung um 4,24 Prozent?
- Bei Kindern vor 1992 das Rentenkonto auf Kindererziehungszeiten prüfen.
- Steuerpflicht prüfen: Liegen Rente und Nebeneinkünfte über dem Grundfreibetrag?
- Bei Weiterarbeit im Angestelltenverhältnis die Aktivrente in der Lohnabrechnung kontrollieren.
- Die Termine unter Was ändert sich für Rentner im Blick behalten.
Alle Änderungen für diese Gruppe sammelt die Seite Was ändert sich für Rentner, das Gesamtbild des Jahres steht unter Was ändert sich 2026.
- Renten stiegen zum 1. Juli 2026 um 4,24 %; der Rentenwert liegt bei 42,52 €.
- Rentenniveau: 48 % bis 2031 per Haltelinie.
- Aktivrente: bis 2.000 € Arbeitslohn monatlich steuerfrei, nur für Angestellte jenseits der Regelaltersgrenze.
- Mütterrente III: wirksam ab 1. Januar 2027, Auszahlung ab 2028, bis zu 0,5 Entgeltpunkte je Kind.
- Rentenerhöhung 2027: nicht beschlossen, Festsetzung per Verordnung mit Bundesratszustimmung.
