Steuern
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Ganz oben die Antwort: 0,38 €. Das ist der für „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ aktuell gültige Wert, eingeführt zum . Alles Weitere dient der Einordnung.
Foto: Alexey Demidov / PexelsZahlen im Überblick
- Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) liegt aktuell bei 0,38 €. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +0,00 € (+0 %).
- Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) +26,67 %.
- Seit 2019 wurde der Wert 2 Mal geändert.
Verlauf: Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ seit 2026 und endet beim jüngsten bekannten Stand.
Werte-Tabelle: Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Zum Nachschlagen: 2 Werte zu „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ in einer Tabelle, beginnend mit 2026. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| aktuell | 0,38 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4 | 21.10.2026 |
0,38 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
0,38 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
0,38 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
0,38 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
0,35 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
0,30 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
0,30 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Nicht jeder muss sich um „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Weiter geht es zum . Dann tritt bei „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ der Betrag 0,38 € an die Stelle des bisherigen.
Änderungen zu Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten KilometerDie Entfernungspauschale beträgt dauerhaft 0,38 € je Kilometer, auch für die ersten 20 Kilometer.DetailsBisher galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Sie tragen die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte in der Anlage N ein. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Betrifft: Arbeitnehmer und Autofahrer | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4 | |
Keine Änderung passt zu dieser Auswahl.
Verwandte Werte
Häufige Fragen
Wie viel ist „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ zurzeit?
Es gelten 0,38 €. Beginn der Geltung war der .
Gibt es schon einen neuen Wert für „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“?
Bekannt ist bisher der mit dem Wert 0,38 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach.
Auf welcher Grundlage beruhen die Werte bei „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“?
Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.