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Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Ganz oben die Antwort: 0,38 €. Das ist der für „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ aktuell gültige Wert, eingeführt zum . Alles Weitere dient der Einordnung.

Aktuell0,38 €€ je Entfernungskilometer (einfache Strecke)gilt

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Autos stehen im Berufsverkehr dicht an dicht auf einer dunstigen StraßeFoto: Alexey Demidov / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) liegt aktuell bei 0,38 €. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +0,00 € (+0 %).
  • Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) +26,67 %.
  • Seit 2019 wurde der Wert 2 Mal geändert.

Verlauf: Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ seit 2026 und endet beim jüngsten bekannten Stand.

Verlauf: Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 2019 bis 20260,280,300,330,350,380,40201920202021202220232024202520261. Januar 2019: 0,30 € (gilt)1. Januar 2020: 0,30 € (gilt)1. Januar 2021: 0,35 € (gilt)1. Januar 2022: 0,38 € (gilt)1. Januar 2023: 0,38 € (gilt)1. Januar 2024: 0,38 € (gilt)1. Januar 2025: 0,38 € (gilt)1. Januar 2026: 0,38 € (gilt)0,38 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € je Entfernungskilometer (einfache Strecke).

Werte-Tabelle: Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Zum Nachschlagen: 2 Werte zu „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ in einer Tabelle, beginnend mit 2026. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Gültig abWertStatusQuelleStand
aktuell0,38 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,38 €
  • ab 21. Kilometer 0,38 €
Seit 1. Januar 2026 gilt 0,38 € bereits ab dem ersten Kilometer.
giltEinkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 421.10.2026
0,38 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,38 €
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026
0,38 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,38 €
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026
0,38 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,38 €
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026
0,38 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,38 €
Ab dem 21. Kilometer 0,38 €.
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026
0,35 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,35 €
Ab dem 21. Kilometer 0,35 €.
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026
0,30 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,30 €
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026
0,30 €
  • 1. bis 20. Kilometer 0,30 €
  • ab 21. Kilometer 0,30 €
Einheitlich 0,30 € je Kilometer.
giltEinkommensteuergesetz § 9 (jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Nicht jeder muss sich um „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Weiter geht es zum . Dann tritt bei „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ der Betrag 0,38 € an die Stelle des bisherigen.

Änderungen zu Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten KilometerDie Entfernungspauschale beträgt dauerhaft 0,38 € je Kilometer, auch für die ersten 20 Kilometer.
Details

Bisher galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Sie tragen die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte in der Anlage N ein. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.

Betrifft: Arbeitnehmer und Autofahrer

SteuerngiltEinkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Wie viel ist „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“ zurzeit?

Es gelten 0,38 €. Beginn der Geltung war der .

Gibt es schon einen neuen Wert für „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“?

Bekannt ist bisher der mit dem Wert 0,38 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach.

Auf welcher Grundlage beruhen die Werte bei „Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)“?

Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.