Monatsübersicht
Was ändert sich im Januar 2026?
Wer den Januar 2026 im Blick behalten will, findet hier 27 dokumentierte Änderungen mit Stichtag.
Foto: Наташа Нирамайя / PexelsZahlen im Überblick
- 27 belegte Änderungen im Januar 2026, verteilt auf 11 Bereiche.
- Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2026, der letzte der 19. Januar 2026.
- Die meisten Änderungen betreffen Rente, Steuern, Bildung und Mobilität.
Zeitleiste Januar 2026
- Januar 202627 Änderungen
- Aktivrente: bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei
- BAföG: Minijob bis 603 € wird nicht angerechnet
- CO₂-Preis: Korridor von 55 bis 65 € je Tonne
- und 24 weitere
Alle Änderungen im Januar 2026
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 27 Monatsübersicht | ||||
Aktivrente: bis zu 2.000 € im Monat steuerfreiWer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.DetailsDie Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Sie wirkt über die Lohnabrechnung; der Arbeitgeber setzt den Freibetrag an. Selbstständige sind nicht erfasst. Betrifft: Rentner und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
BAföG: Minijob bis 603 € wird nicht angerechnetVerdienst aus einem Minijob bis 603 € im Monat bleibt beim BAföG außen vor.DetailsDie Grenze folgt der Minijob-Obergrenze. So können Geförderte neben dem BAföG mehr hinzuverdienen. Geben Sie Einkommen weiterhin im Antrag an. Betrifft: Studierende und Azubis und Minijobber | Bildung | gilt | Studierendenwerke: Übersicht gesetzliche Änderungen 2026 | |
CO₂-Preis: Korridor von 55 bis 65 € je TonneDer nationale CO₂-Preis wird 2026 versteigert und bewegt sich zwischen 55 und 65 € je Tonne.DetailsDer Preis wirkt auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Er schlägt sich in den Preisen an Tankstelle und Heizkostenabrechnung nieder. 2025 lag der Festpreis bei 55 €. Betrifft: Autofahrer, Mieter und Eigentümer und Verbraucher | Energie | gilt | Brennstoffemissionshandelsgesetz § 10 | |
Deutschlandticket kostet 63 €Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 €.DetailsBund und Länder zahlen bis 2030 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr zur Finanzierung. Das Abo ist weiterhin monatlich kündbar. Für Januar 2027 ist ein höherer Preis beschlossen. Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer | Mobilität | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 %Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 auf 2,9 % festgelegt.DetailsDer Wert ist eine Rechengröße; jede Kasse bestimmt ihren eigenen Satz. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Rentner spüren höhere Beiträge erst ab März. Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner | Gesundheit | gilt | Bundesanzeiger: Bekanntmachung durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 | |
E-Zigaretten kostenlos zurückgebenAusgediente E-Zigaretten können überall dort abgegeben werden, wo sie verkauft werden.DetailsHändler von Einweg-E-Zigaretten müssen alte Geräte zurücknehmen, unabhängig vom Kaufort. Das soll Brände in Müllfahrzeugen und Verluste wertvoller Rohstoffe verringern. Betrifft: Verbraucher | Verbraucher | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Erwerbsminderungsrente: höhere HinzuverdienstgrenzenBezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen 2026 mehr hinzuverdienen.DetailsBei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei rund 20.700 € im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 41.500 €. Die Zurechnungszeit verlängert sich um einen Monat. Melden Sie Einkommen vorab Ihrem Rentenversicherungsträger. Betrifft: Rentner und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Freiwillige Rentenversicherung: höhere BeitragsgrenzenDer Mindestbeitrag steigt 2026 auf 112,16 €, der Höchstbeitrag auf 1.571,70 € im Monat.DetailsFreiwillig Versicherte zahlen innerhalb dieser Spanne selbst gewählte Beiträge. Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, sollte prüfen, ob sich eine Anhebung für die Rente lohnt. Betrifft: Selbstständige und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Gasspeicherumlage entfälltSeit Januar 2026 wird keine Gasspeicherumlage mehr erhoben.DetailsDie Entlastung muss von den Gasversorgern an die Kunden weitergegeben werden; die Weitergabe wird überwacht. Prüfen Sie Ihre nächste Abrechnung auf die Position. Betrifft: Mieter und Eigentümer und Verbraucher | Energie | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.DetailsDer Grundfreibetrag wirkt in der Steuererklärung automatisch. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt er sich. Er erhöht auch den Spielraum bei der Lohnsteuer; Arbeitgeber berücksichtigen den neuen Wert in der Lohnabrechnung. Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 32a | |
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängertNeu zugelassene reine Elektroautos bleiben länger von der Kfz-Steuer befreit.DetailsDie Befreiung gilt für Erstzulassungen bis Ende 2030 und läuft bis zu zehn Jahre. Voraussetzung ist ein reiner Elektroantrieb. Die Befreiung gewährt das Hauptzollamt automatisch. Betrifft: Autofahrer | Mobilität | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 € je ElternteilDer Kinderfreibetrag beträgt 2026 je Elternteil 3.414 €, dazu kommt der Betreuungsfreibetrag von 1.464 €.DetailsDas Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Für beide Eltern zusammen ergeben sich 9.756 € je Kind. Eine Extra-Angabe ist nur nötig, wenn das Kind nicht bei beiden Eltern gemeldet ist. Betrifft: Familien | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | |
Kindergeld steigt auf 259 €Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 monatlich 259 € je Kind.DetailsDas sind 4 € mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung wird automatisch ausgezahlt, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Für 2027 liegt ein Kabinettsentwurf mit 267 € vor. Betrifft: Familien | Familie | gilt | Einkommensteuergesetz § 66 | |
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €Bis 5.812,50 € Monatseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.DetailsDie Grenze steigt von 5.512,50 € und belastet Besserverdienende mit höheren Höchstbeiträgen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr; darüber ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | gilt | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026/2027 | |
Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,9 %Der Abgabesatz für Unternehmen, die Künstler und Publizisten beauftragen, sinkt 2026 von 5,0 auf 4,9 %.DetailsBetroffen sind Verwerter wie Agenturen, Verlage und Unternehmen mit Werbeaufträgen. Rund 190.000 Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versichert. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb meldepflichtig ist. Betrifft: Selbstständige | Soziales | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Mindestausbildungsvergütung: 724 € im ersten LehrjahrWer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € im Monat.DetailsDie Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt von 682 € auf 724 €. Im zweiten bis vierten Jahr gibt es Aufschläge (854 €, 977 €, 1.014 €). Tarifverträge dürfen abweichen. Prüfen Sie Ihren Ausbildungsvertrag, wenn die Vergütung darunter liegt. Betrifft: Studierende und Azubis | Bildung | gilt | Bekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2026 | |
Mindestlohn steigt auf 13,90 €Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Liegt der Stundenlohn darunter, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € festgelegt. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | gilt | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen. Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis | Arbeit | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Neuer Wehrdienst: Fragebogen für 18-JährigeSeit 2026 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Bereitschaft für den Wehrdienst.DetailsMänner müssen den Bogen ausfüllen, Frauen können es freiwillig tun. Das Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft; die Fragebögen sollten ab Mitte Januar verschickt werden. Die Musterung beginnt für Männer des Jahrgangs 2008. Betrifft: Studierende und Azubis und Familien | Bildung | gilt | Bundesregierung: Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst | |
Neurenten: 84 % der Rente sind steuerpflichtigWer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Bruttorente versteuern.DetailsDer steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang um 0,5 Prozentpunkte; für 2027 sind es 84,5 %. Der Anteil bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente fest. Ob Steuern anfallen, hängt weiter vom Grundfreibetrag und Ihrem übrigen Einkommen ab. Betrifft: Rentner | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 22 | |
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten KilometerDie Entfernungspauschale beträgt dauerhaft 0,38 € je Kilometer, auch für die ersten 20 Kilometer.DetailsBisher galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Sie tragen die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte in der Anlage N ein. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Betrifft: Arbeitnehmer und Autofahrer | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4 | |
Regelsätze bleiben unverändertAlleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 € Regelsatz im Monat.DetailsFür Bürgergeld und Sozialhilfe gibt es keine Erhöhung. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben gleich (zum Beispiel 506 € für Partner und 357 € für Kinder bis fünf Jahre). Leistungsbezieher müssen deshalb nichts beantragen. Betrifft: Familien und Verbraucher | Soziales | gilt | Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 | |
Rentenniveau bleibt bei 48 %Das Rentenpaket 2025 sichert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 %.DetailsDie sogenannte Haltelinie verhindert, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen weiter absinken. Zum Paket gehört auch die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Betrifft: Rentner und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €Bis 8.450 € Monatsverdienst fallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.DetailsDie Grenze steigt auf 101.400 € im Jahr. Wer darüber verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine zusätzlichen Beiträge. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eine eigene Grenze von 10.400 € im Monat. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | gilt | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 | |
Speisen in der Gastronomie: 7 % UmsatzsteuerFür Speisen in Restaurants und Cafés gilt seit Januar 2026 der ermäßigte Satz von 7 %.DetailsGastronomen können den Steuervorteil an Gäste weitergeben, müssen es aber nicht. Getränke sind nicht betroffen. Betriebe sollten Kassensysteme und Speisekarten auf die neuen Preise einstellen. Betrifft: Verbraucher und Selbstständige | Steuern | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Bleileitungen im Trinkwasser sind verbotenTrinkwasserleitungen dürfen seit 12. Januar 2026 nicht mehr aus Blei bestehen.DetailsEigentümer müssen verbliebene Bleileitungen austauschen. Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 0,01 mg pro Liter. Mieter können beim Vermieter nachfragen, ob das Haus betroffen ist. Betrifft: Mieter und Eigentümer | Wohnen | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Februar 2026 | |
Führerschein-Umtausch: Frist für Ausstellungsjahre 1999 bis 2001Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, musste ihn bis 19. Januar 2026 umtauschen.DetailsNeue Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für spätere Ausstellungsjahre gelten gestaffelte Fristen. Den Umtausch beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde. Betrifft: Autofahrer | Mobilität | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
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