Zielgruppe
Was ändert sich für Arbeitnehmer? Lohn, Abgaben und Arbeitsrecht
33 belegte Änderungen, geordnet nach Stichtag.
Foto: ANTONI SHKRABA production / PexelsFür Beschäftigte wirken sich Gesetzesänderungen besonders zum Jahreswechsel aus. Dann werden Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze und der Mindestlohn angepasst, und die Lohnabrechnung ändert sich. Wer dachte, das Gehalt bleibt gleich, sieht plötzlich einen anderen Nettobetrag.
Zu den wichtigsten Stellschrauben zählen der gesetzliche Mindestlohn, die Beiträge zur Sozialversicherung und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Hinzu kommen steuerliche Regeln wie der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Entfernungspauschale. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird und was Sie später in der Steuererklärung geltend machen können.
Auch das Arbeitsrecht verändert sich. Neue Pflichten für Arbeitgeber, etwa bei der Zeiterfassung oder beim Entgelt, können Ihre Rechte stärken. Ob Regeln schon gelten oder nur geplant sind, erkennen Sie am Status.
Für Minijobber und Midijobber sind die Grenzen wichtig, die an den Mindestlohn gekoppelt sind. Steigt er, ändert sich die Verdienstgrenze mit, und Verträge müssen eventuell angepasst werden.
Die Lohnabrechnung ist der beste Ort, um Änderungen zu erkennen. Sie zeigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die vier Sozialversicherungsbeiträge einzeln. Wer wissen will, was sich geändert hat, vergleicht Dezember und Januar und sucht nach den Zeilen, die sich bewegt haben.
Wichtig sind auch Fristen: Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Termine kennen, und wer Anspruch auf Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld hat, muss rechtzeitig Anträge stellen. Auch die Wahl der Steuerklasse kann sich bei Lohnersatzleistungen auswirken. Planen Sie sie vor Lebensereignissen wie Geburt, Heirat oder Jobwechsel.
Neue Regeln können zudem Beschäftigte in Teilzeit, Schichtarbeit oder im Homeoffice betreffen. Wir kennzeichnen deshalb, welche Zielgruppen eine Änderung betrifft.
Auf dieser Seite finden Sie die bekannten Änderungen für Arbeitnehmer mit Datum, Bereich und Status. Die Zahlen dazu stehen auf den Werte-Seiten, zum Beispiel zum Mindestlohn und zur Beitragsbemessungsgrenze. Prüfen Sie nach jedem Jahreswechsel Ihre Gehaltsabrechnung. Stimmen Stunden, Stundenlohn und Abzüge?
Bei Unsicherheit hilft Ihr Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.
Zahlen im Überblick
- 33 belegte Änderungen für Arbeitnehmer, verteilt auf 8 Bereiche.
- Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2026, der letzte der 30. Juni 2027.
- Die meisten Änderungen betreffen Arbeit, Rente, Gesundheit und Steuern.
- 8 davon sind noch nicht beschlossen (geplant oder Entwurf) und können sich ändern.
Zeitleiste
- Januar 202612 Änderungen
- Aktivrente: bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei
- Deutschlandticket kostet 63 €
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 %
- und 9 weitere
- Februar 20261 Änderung
- Rentenversicherungsbeitrag bleibt bei 18,6 %
- Juni 20261 Änderung
- EU-Entgelttransparenz: Umsetzungsfrist abgelaufen
- Juli 20263 Änderungen
- Mindestlöhne in der Altenpflege
- Neue Grundsicherung löst das Bürgergeld ab
- Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.587,40 €
- September 20261 Änderung
- Lohnsteuerhilfevereine dürfen Vermieter umfassender beraten
- November 20261 Änderung
- Zusatzbeitrag 2027: Festlegung bis 1. November
- Januar 202713 Änderungen
- Altersvorsorgedepot löst Riester ab
- Deutschlandticket kostet 66,80 €
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag soll bei 2,9 % bleiben
- und 10 weitere
- Juni 20271 Änderung
- Mindestlohnkommission entscheidet über die Anpassung ab 2028
Alle Änderungen für Arbeitnehmer
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 12 Monatsübersicht | ||||
Aktivrente: bis zu 2.000 € im Monat steuerfreiWer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.DetailsDie Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Sie wirkt über die Lohnabrechnung; der Arbeitgeber setzt den Freibetrag an. Selbstständige sind nicht erfasst. Betrifft: Rentner und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Deutschlandticket kostet 63 €Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 €.DetailsBund und Länder zahlen bis 2030 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr zur Finanzierung. Das Abo ist weiterhin monatlich kündbar. Für Januar 2027 ist ein höherer Preis beschlossen. Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer | Mobilität | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 %Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 auf 2,9 % festgelegt.DetailsDer Wert ist eine Rechengröße; jede Kasse bestimmt ihren eigenen Satz. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Rentner spüren höhere Beiträge erst ab März. Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner | Gesundheit | gilt | Bundesanzeiger: Bekanntmachung durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 | |
Erwerbsminderungsrente: höhere HinzuverdienstgrenzenBezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen 2026 mehr hinzuverdienen.DetailsBei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei rund 20.700 € im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 41.500 €. Die Zurechnungszeit verlängert sich um einen Monat. Melden Sie Einkommen vorab Ihrem Rentenversicherungsträger. Betrifft: Rentner und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Freiwillige Rentenversicherung: höhere BeitragsgrenzenDer Mindestbeitrag steigt 2026 auf 112,16 €, der Höchstbeitrag auf 1.571,70 € im Monat.DetailsFreiwillig Versicherte zahlen innerhalb dieser Spanne selbst gewählte Beiträge. Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, sollte prüfen, ob sich eine Anhebung für die Rente lohnt. Betrifft: Selbstständige und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.DetailsDer Grundfreibetrag wirkt in der Steuererklärung automatisch. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt er sich. Er erhöht auch den Spielraum bei der Lohnsteuer; Arbeitgeber berücksichtigen den neuen Wert in der Lohnabrechnung. Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 32a | |
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €Bis 5.812,50 € Monatseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.DetailsDie Grenze steigt von 5.512,50 € und belastet Besserverdienende mit höheren Höchstbeiträgen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr; darüber ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | gilt | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026/2027 | |
Mindestlohn steigt auf 13,90 €Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Liegt der Stundenlohn darunter, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € festgelegt. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | gilt | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen. Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis | Arbeit | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten KilometerDie Entfernungspauschale beträgt dauerhaft 0,38 € je Kilometer, auch für die ersten 20 Kilometer.DetailsBisher galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Sie tragen die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte in der Anlage N ein. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Betrifft: Arbeitnehmer und Autofahrer | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 1 Nr. 4 | |
Rentenniveau bleibt bei 48 %Das Rentenpaket 2025 sichert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 %.DetailsDie sogenannte Haltelinie verhindert, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen weiter absinken. Zum Paket gehört auch die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Betrifft: Rentner und Arbeitnehmer | Rente | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €Bis 8.450 € Monatsverdienst fallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.DetailsDie Grenze steigt auf 101.400 € im Jahr. Wer darüber verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine zusätzlichen Beiträge. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eine eigene Grenze von 10.400 € im Monat. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | gilt | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 | |
| Februar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Rentenversicherungsbeitrag bleibt bei 18,6 %Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 %.DetailsArbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte, also 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt dagegen auf 8.450 € im Monat. Für 2027 ist der Satz noch nicht belegt. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | gilt | Beitragssatzbekanntmachung Rentenversicherung 2026 | |
| Juni 2026 1 Monatsübersicht | ||||
EU-Entgelttransparenz: Umsetzungsfrist abgelaufenDeutschland hat die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz zur Frist am 7. Juni 2026 noch nicht umgesetzt.DetailsDas Familienministerium bereitet nach eigenen Angaben einen Gesetzentwurf vor; ein Zeitplan ist nicht genannt. Beschäftigte sollen künftig leichter Auskunft über Vergleichsgehälter erhalten. Bis zum Gesetz gilt weiter das bisherige Entgelttransparenzgesetz. Betrifft: Arbeitnehmer | Arbeit | geplant | Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung (hib 587/2026) | |
| Juli 2026 3 Monatsübersicht | ||||
Mindestlöhne in der AltenpflegeIn der Altenpflege gelten Mindestlöhne von 16,52 €, 17,80 € und 21,03 € je Stunde.DetailsDie Sätze gelten für Pflegehilfskräfte (16,52 €), qualifizierte Pflegehilfskräfte (17,80 €) und Pflegefachkräfte (21,03 €). Für das nächste Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Beschäftigte sollten ihren Stundenlohn mit der Einstufung abgleichen. Betrifft: Pflegebedürftige und Angehörige und Arbeitnehmer | Pflege | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Juli 2026 | |
Neue Grundsicherung löst das Bürgergeld abAus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld mit schärferen Mitwirkungspflichten.DetailsWer arbeiten kann, soll schneller vermittelt werden; bei fehlender Mitwirkung drohen deutlichere Konsequenzen. Betroffen sind rund 5,5 Millionen Leistungsbezieher. Die Höhe der Regelsätze ändert sich dadurch nicht. Betrifft: Familien und Arbeitnehmer | Soziales | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Juli 2026 | |
Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.587,40 €Seit 1. Juli 2026 sind monatlich 1.587,40 € Arbeitseinkommen vor Pfändung geschützt.DetailsDer Betrag gilt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten und auch für das Pfändungsschutzkonto. Er erhöht sich mit Unterhaltspflichten. Banken stellen bei P-Konten die neue Grenze automatisch ein. Betrifft: Verbraucher und Arbeitnehmer | Verbraucher | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 | |
| September 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Vermieter umfassender beratenDie Einnahmegrenze bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entfällt für die Beratung.DetailsBisher durften Lohnsteuerhilfevereine nur bis 18.000 € Jahreseinnahmen (Einzelveranlagung) oder 36.000 € (Zusammenveranlagung) beraten. Mitglieder mit größeren Vermietungseinnahmen müssen nicht mehr zum Steuerberater wechseln. Betrifft: Arbeitnehmer und Mieter und Eigentümer | Steuern | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im September 2026 | |
| November 2026 1 | ||||
Zusatzbeitrag 2027: Festlegung bis 1. NovemberDas Gesundheitsministerium legt bis 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest.DetailsDer Schätzerkreis hat 2,9 % empfohlen. Die einzelnen Kassen entscheiden danach über ihre Sätze. Vergleichen Sie im November die Beiträge Ihrer Kasse und nutzen Sie bei Erhöhung das Sonderkündigungsrecht. Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner | Gesundheit | geplant | ZDFheute: Zusatzbeitrag soll stabil bleiben | |
| Januar 2027 13 Monatsübersicht | ||||
Altersvorsorgedepot löst Riester abZum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot als neue geförderte private Altersvorsorge.DetailsBei 150 € Eigenbeitrag im Monat gibt es nach Angaben von Finanztip bis zu 540 € Zulage im Jahr; für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 300 € hinzu. Welche Anbieter Produkte anbieten, wird erst 2027 klar. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Betrifft: Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien | Rente | beschlossen | Finanztip: AV-Depot endgültig beschlossen | |
Deutschlandticket kostet 66,80 €Ab Januar 2027 soll das Deutschlandticket monatlich 66,80 € kosten, 3,80 € mehr als bisher.DetailsDen Preis hat nach Medienberichten der Koordinierungsrat Deutschlandticket am 30. September 2026 festgelegt. Das Ticket bleibt monatlich kündbar. Abonnenten werden von den Verkehrsunternehmen informiert. Betrifft: Verbraucher, Arbeitnehmer, Studierende und Azubis und Autofahrer | Mobilität | beschlossen | Leinetal24 / dpa: Deutschlandticket wird 2027 teurer | |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag soll bei 2,9 % bleibenDer Schätzerkreis empfiehlt für 2027 einen unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.DetailsDas ist eine Empfehlung, keine Garantie. Einzelne Kassen können höhere Sätze verlangen. Die endgültige Festlegung erfolgt durch das Ministerium. Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner | Gesundheit | geplant | ZDFheute: Zusatzbeitrag soll stabil bleiben | |
Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigenDer steuerfreie Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € steigen.DetailsFür 2028 sind 12.900 € vorgesehen. Zusätzlich soll der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € etwas abgeflacht werden. Nur wenn der Bundestag zustimmt, gelten die Werte. Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien | Steuern | Entwurf | Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 | |
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €Die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 6.375 € monatlich (76.500 € jährlich).DetailsEnthalten ist ein zusätzlicher Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gutverdiener zahlen damit deutlich mehr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | |
Krankschreibung ab dem ersten TagDie Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und das Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen.DetailsBisher ist es ab dem vierten Tag nötig. Betriebe könnten per Arbeits- oder Tarifvertrag abweichen. Die Regel ist Teil eines Reformpakets der Koalition und noch nicht Gesetz. Betrifft: Arbeitnehmer | Arbeit | geplant | AOK: Reformpaket Krankschreibung | |
Mindestlohn steigt auf 14,60 €Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz ist bereits per Verordnung festgelegt. Er hebt auch die Minijob-Grenze auf 633 € an. Arbeitgeber sollten Verträge und Stundenlöhne prüfen; bei Leistungsbeziehern wirkt sich die Erhöhung nur teilweise aus, weil Freibeträge greifen. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | beschlossen | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
Minijob-Grenze steigt auf 633 €Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, die Jahresgrenze bei 7.596 €.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn von 14,60 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €. Ein festes Mindesteinkommen ist damit nicht verbunden; es zählt nur die Obergrenze. Betrifft: Minijobber, Studierende und Azubis und Arbeitnehmer | Arbeit | beschlossen | SGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5 | |
Pflegeversicherung: höherer Beitrag für KinderloseKinderlose Mitglieder sollen in der Pflegeversicherung einen höheren Beitrag zahlen.DetailsNach dem Entwurf steigt der Zuschlag, sodass der Gesamtsatz für Kinderlose bei 4,5 % läge. Der Grundsatz von 3,6 % bleibt bestehen. Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren unveränderten Anteil. Betrifft: Arbeitnehmer | Pflege | Entwurf | gegen-hartz.de: Pflege 2027, Kabinettsbeschluss | |
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.850 €Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll auf 8.850 € monatlich (106.200 € jährlich) steigen.DetailsBesserverdiener zahlen dadurch höhere Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Kabinett hat die Verordnung im Oktober 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | beschlossen | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2027 | |
Sachbezugswerte für Verpflegung steigenDer Verordnungsentwurf setzt das Frühstück auf 73 €, Mittag- und Abendessen auf je 141 € im Monat.DetailsDie Gesamtsumme steigt von 345 € auf 355 €. Arbeitgeber bewerten freie oder verbilligte Mahlzeiten mit diesen Werten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Arbeit | Entwurf | Bundesrat-Drucksache 503/26 | |
Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 €Wer 2027 mehr als 84.150 € im Jahr verdient, darf als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln.DetailsDas sind 7.012,50 € im Monat und 6.750 € mehr als 2026. Wer heute knapp darüber liegt, kann 2027 wieder versicherungspflichtig werden. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | |
Übergangsbereich (Midijob) beginnt bei 633,01 €Wer 2027 mehr als 633 € und bis zu 2.000 € im Monat verdient, liegt im Übergangsbereich.DetailsHier zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenansprüche richten sich aber nach dem vollen Entgelt. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze und damit dem Mindestlohn von 14,60 €. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | beschlossen | SGB IV § 20 | |
| Juni 2027 1 | ||||
Mindestlohnkommission entscheidet über die Anpassung ab 2028Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni 2027 über die nächste Anpassung beschließen.DetailsDas Gesetz sieht Beschlüsse alle zwei Jahre vor. Der Vorschlag wird anschließend per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Danach steht auch die nächste Minijob-Grenze fest. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | geplant | Mindestlohngesetz § 9 | |
Keine Änderung passt zu dieser Auswahl.
Wichtige Werte für Arbeitnehmer
Häufige Fragen
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohn und Abgaben?
Meist Mindestlohn, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze. Die genauen Werte stehen auf den Werte-Seiten.
Wie prüfe ich meine Gehaltsabrechnung?
Vergleichen Sie Bruttolohn, Steuerklasse und Abzüge mit dem Vormonat und mit den aktuellen Beitragssätzen.
Gilt eine Änderung sofort?
Nur wenn sie den Status „gilt“ hat. „Geplant“ und „Entwurf“ sind noch nicht rechtsverbindlich.