Lexikon
Krankengeld
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die einen Teil des Einkommens ersetzt, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Foto: Gustavo Fring / PexelsWas bedeutet Krankengeld?
Wer krank ist, erhält zunächst Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, in der Regel bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Die Rechtsgrundlage ist § 44 SGB V.
Das Krankengeld soll das Einkommen ersetzen und Beschäftigte absichern, die lange ausfallen. Es ist keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung.
Wie funktioniert Krankengeld?
Der Anspruch entsteht, wenn Sie wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind, ärztlich bescheinigt, und versichert mit Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der letzten Monate, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Die Höchstdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Danach können andere Leistungen in Betracht kommen, etwa Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente.
Wichtig ist die lückenlose Krankschreibung. Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert, kann der Anspruch erlöschen. Seit der Digitalisierung übermittelt die Arztpraxis die Bescheinigung elektronisch an die Kasse, Sie sollten das aber kontrollieren.
Es gibt auch Kinderkrankengeld, wenn Eltern ein krankes Kind betreuen müssen. Die Zahl der Tage je Kind und Jahr ist begrenzt.
Krankengeld wird auch bei Aufenthalt in einer Reha-Klinik gezahlt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Rentenantrag oder Bezug von Arbeitslosengeld kann es ausgesetzt werden. Nehmen Sie Beratung der Krankenkasse in Anspruch, wenn Sie wechseln.
Beispiel
Eine Angestellte erkrankt schwer. Ihr Arbeitgeber zahlt sechs Wochen Gehalt weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, solange sie weiter arbeitsunfähig bleibt. Ihr Arzt stellt rechtzeitig Folgebescheinigungen aus, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.
Selbstständige und freiwillig Versicherte haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Sie können einen Wahltarif wählen, der den Anspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichert.
Was Sie beachten sollten
- Lassen Sie sich lückenlos krankschreiben. Schon ein Tag Lücke kann Folgen haben.
- Melden Sie Änderungen sofort der Krankenkasse.
- Selbstständige können Krankengeld über einen Wahltarif absichern.
- Krankengeld ist steuerfrei, wirkt aber auf den Steuersatz anderer Einkünfte.
Häufige Fragen
Wann beginnt das Krankengeld?
Nach Ende der Entgeltfortzahlung, also meist nach sechs Wochen.
Wie lange wird es gezahlt?
Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.
Zahlt der Arbeitgeber oder die Kasse?
Zuerst der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse.