Lexikon
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen.
Foto: Kindel Media / PexelsWas bedeutet Wohngeld?
Das Wohngeld regelt das Wohngeldgesetz (WoGG). Mieter erhalten einen Mietzuschuss, Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum einen Lastenzuschuss. Es soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern.
Es wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Zuständig für die Auszahlung sind die Wohngeldbehörden der Städte und Landkreise.
Wie funktioniert Wohngeld?
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Zahl der Haushaltsmitglieder, Gesamteinkommen und zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung. Die Miete wird bis zu einer Höchstgrenze berücksichtigt, die nach Region gestaffelt ist. Je höher das Einkommen, desto geringer das Wohngeld.
Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurden Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt, sodass Haushalte auch bei Energiekosten entlastet werden. Das Wohngeld wird seit der Reform regelmäßig angepasst, im Zweijahresrhythmus.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder bestimmte andere Leistungen bezieht, hat in der Regel keinen Wohngeldanspruch, weil Unterkunftskosten dort bereits berücksichtigt sind. Ob sich Wohngeld oder Bürgergeld mehr lohnt, kann im Einzelfall geprüft werden.
Der Antrag wird bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt. Viele Städte bieten Online-Formulare und Rechner an. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig.
Der Anspruch hängt stark vom Wohnort ab, weil die Höchstbeträge für die Miete nach Mietenstufen gestaffelt sind. In teuren Städten sind höhere Mieten berücksichtigungsfähig als in ländlichen Regionen. Die Mietenstufe Ihrer Gemeinde erfahren Sie bei der Wohngeldstelle.
Beispiel
Ein Paar mit kleinem Einkommen lebt zur Miete. Ihre Wohnkosten liegen im Rahmen der Höchstgrenzen der Wohngeldtabelle. Sie stellen einen Antrag bei der Stadt, reichen Mietvertrag und Einkommensnachweise ein und erhalten nach der Prüfung monatliche Zuschüsse zur Miete.
Studierende mit BAföG-Anspruch sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen, weil dort Wohnkosten bereits einfließen. Wer dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch hat, etwa weil die Altersgrenze erreicht ist, kann unter Umständen Wohngeld erhalten.
Was Sie beachten sollten
- Stellen Sie den Antrag früh. Wohngeld wird erst ab Antragsmonat gezahlt.
- Änderungen von Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße müssen Sie melden.
- Studierende und Azubis haben Anspruch nur unter bestimmten Bedingungen.
- Eine Wohngeldberechnung online ist unverbindlich. Nur die Behörde entscheidet.
Häufige Fragen
Wer kann Wohngeld bekommen?
Mieter und Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen.
Wo beantrage ich es?
Bei der Wohngeldbehörde der Stadt oder des Landkreises.
Ist Wohngeld mit Bürgergeld kombinierbar?
In der Regel nein, die Kosten der Unterkunft sind dort bereits abgedeckt.