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Gesetzentwurf
Ein Gesetzentwurf ist der noch nicht beschlossene Text eines geplanten Gesetzes; er durchläuft Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
Foto: David Henry / PexelsWas bedeutet Gesetzentwurf?
Bevor ein Gesetz gilt, steht ein Entwurf. Nach Artikel 76 des Grundgesetzes können die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag Gesetzentwürfe einbringen. Im Bundestag ist dafür eine Fraktion oder eine bestimmte Zahl von Abgeordneten nötig.
Ein Entwurf ist keine Garantie. Er kann geändert, verzögert oder abgelehnt werden. Auf diesem Portal kennzeichnen wir solche Vorhaben als „Entwurf“ oder „geplant“.
Wie funktioniert Gesetzentwurf?
Ein typischer Weg beginnt im Ministerium mit einem Referentenentwurf. Er geht an Verbände und andere Ressorts zur Stellungnahme. Danach beschließt das Bundeskabinett den Regierungsentwurf. Der Bundesrat erhält ihn zur Stellungnahme, anschließend berät der Bundestag in drei Lesungen. Ausschüsse arbeiten Änderungen ein.
Nach der Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Je nach Art des Gesetzes muss er zustimmen oder kann Einspruch einlegen. Bei Streit kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Anschließend unterzeichnet der Bundespräsident, und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Aktuelle Entwürfe und deren Stand sind in der Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Bundestags nachzuverfolgen.
Verbände, Gewerkschaften, Kammern und Bürger können sich zu Entwürfen äußern. Ministerien veröffentlichen Referentenentwürfe häufig zur Anhörung. Die Stellungnahmen fließen teilweise in den Text ein. Auch im Bundestag werden Sachverständige in öffentlichen Anhörungen gehört.
Beispiel
Die Bundesregierung plant eine Änderung bei einer Sozialleistung. Das Ministerium legt einen Referentenentwurf vor. Nach der Abstimmung beschließt das Kabinett den Gesetzentwurf. In den folgenden Wochen diskutiert der Bundestag, bevor er abstimmt.
Für Betroffene ist die Phase zwischen Entwurf und Beschluss wichtig. Wer etwa Leistungen oder Steuern plant, sollte noch nicht auf Entwurfswerte bauen, aber rechtzeitig prüfen, welche Folgen ein Beschluss hätte.
Was Sie beachten sollten
- Verwechseln Sie Entwurf und Beschluss nicht. Erst nach Verkündung gilt eine Regel.
- Zwischen Entwurf und Beschluss ändert sich der Text oft deutlich.
- Prüfen Sie das Datum des Inkrafttretens im Entwurf. Es kann sich verschieben.
- Quellen wie die Bundestags-Datenbank DIP zeigen den aktuellen Verfahrensstand.
Häufige Fragen
Wer kann einen Gesetzentwurf einbringen?
Die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag, jeweils nach Artikel 76 des Grundgesetzes.
Gilt ein Entwurf schon?
Nein. Er bindet erst, wenn das Gesetz verkündet ist und in Kraft tritt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das ist unterschiedlich. Es reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.