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Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen von Eltern; das Finanzamt prüft automatisch, ob er oder das Kindergeld günstiger ist.
Foto: Henry Suwardi / PexelsWas bedeutet Kinderfreibetrag?
Eltern erhalten für jedes Kind steuerliche Entlastung. Das Gesetz sieht zwei Wege vor: Kindergeld oder Freibeträge für Kinder. Die Regeln stehen in § 32 EStG. Der Kinderfreibetrag umfasst den sächlichen Existenzminimumbedarf, hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
Jeder Elternteil erhält die Hälfte des Gesamtbetrags. Bei zusammen veranlagten Eltern verdoppelt sich der Freibetrag.
Hintergrund ist das Verfassungsgebot, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu lassen. Das Kindergeld erfüllt diese Aufgabe für die meisten Familien, der Freibetrag greift, wenn er mehr entlastet. Die Wirkung hängt also direkt vom Einkommen der Eltern ab.
Wie funktioniert Kinderfreibetrag?
Monat für Monat zahlt die Familienkasse zunächst Kindergeld. Beim Einkommensteuerbescheid führt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch: Es rechnet die Steuerersparnis durch die Freibeträge aus und vergleicht sie mit dem ausgezahlten Kindergeld. Ist der Freibetrag vorteilhafter, wird er abgezogen und das Kindergeld wird der Steuer hinzugerechnet.
Sie müssen dafür nichts beantragen. Die Prüfung läuft im Rahmen der Steuererklärung. Der Kinderfreibetrag spielt auch bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eine Rolle, weil dort ebenfalls Freibeträge berücksichtigt werden.
Die Höhe finden Sie auf der Werte-Seite zum Kinderfreibetrag.
Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, müssen Eltern nachweisen, dass das Kind eine Ausbildung macht oder die Voraussetzungen anderweitig erfüllt. Ohne Nachweis entfällt auch der Freibetrag. Bei Pflegekindern und Stiefkindern gelten besondere Regeln.
Beispiel
Ein Paar mit zwei Kindern verdient gut. Bei der Steuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge mehr Steuer sparen als das erhaltene Kindergeld. Bei höheren Einkommen ist das häufig der Fall, bei mittleren und niedrigen meist nicht.
Was Sie beachten sollten
- Eine Steuererklärung ist wichtig. Ohne sie kann die Günstigerprüfung nicht stattfinden.
- Der Freibetrag wird für Kinder bis zu einem bestimmten Alter und unter Voraussetzungen auch während der Ausbildung gewährt.
- Bei getrennt lebenden Eltern kann ein Elternteil die Übertragung des Freibetrags beantragen.
- Die Lohnsteuerabzug-Merkmale in der Steuerklasse berücksichtigen Kinderfreibeträge, wenn sie gemeldet sind.
- Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich, wenn das Kind nicht berücksichtigt oder die Übertragung nicht umgesetzt wurde.
Häufige Fragen
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
Bekomme ich beides?
Nicht ganz: Wird der Freibetrag angesetzt, wird das erhaltene Kindergeld der Steuer hinzugerechnet.
Wer hat den größeren Vorteil?
Meist Eltern mit höherem Einkommen. Ihre Steuerersparnis steigt mit dem Steuersatz.