Lexikon
Bürgergeld und Grundsicherung
Bürgergeld und Grundsicherung sind staatliche Leistungen, die das Existenzminimum sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
Foto: Timur Weber / PexelsWas bedeutet Bürgergeld und Grundsicherung?
Der Begriff Grundsicherung umfasst mehrere Leistungen. Das Bürgergeld für erwerbsfähige Menschen steht im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht im Zwölften Buch (SGB XII). Beide sichern den Lebensunterhalt, richten sich aber an unterschiedliche Gruppen.
Der Gesetzgeber hat die Grundsicherung für Arbeitsuchende mehrfach reformiert. Welche Bezeichnung aktuell gilt und welche Änderungen geplant sind, entnehmen Sie dem Status der Eintragungen in der Änderungen-Datenbank.
Wer Grundsicherung bezieht, hat Anspruch auf Beratung. Das Jobcenter erstellt einen Kooperationsplan, in dem Ziele und Schritte zur Arbeitsaufnahme festgehalten werden. Bei Fragen helfen auch unabhängige Sozialberatungen und Wohlfahrtsverbände.
Wie funktioniert Bürgergeld und Grundsicherung?
Die Leistung besteht aus dem Regelsatz, den Kosten für Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls Mehrbedarfen. Einkommen und Vermögen werden nach den gesetzlichen Regeln angerechnet. Zuständig sind die Jobcenter, für ältere Menschen die Sozialämter.
Wer Leistungen bezieht, hat Mitwirkungspflichten. Dazu zählen Termine, Nachweise und die Annahme zumutbarer Arbeit. Bei Verstößen können Leistungen gekürzt werden. Den Rahmen setzen Gesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Höhe des Regelsatzes zeigt die Werte-Seite zum Bürgergeld-Regelsatz.
Es gibt Freibeträge für Erwerbseinkommen, damit sich Arbeit lohnt. Ein Teil des Zuverdienstes bleibt anrechnungsfrei. Zudem gibt es Regeln für Schonvermögen, etwa für selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe oder für ein angemessenes Auto.
Beispiel
Eine Familie verliert durch Jobverlust ihr Einkommen. Sie beantragt Bürgergeld beim Jobcenter und legt Mietvertrag, Kontoauszüge und Nachweise vor. Das Jobcenter prüft Bedarf und Vermögen und bewilligt die Leistung ab Antragstellung.
Was Sie beachten sollten
- Stellen Sie den Antrag früh. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
- Prüfen Sie den Bescheid. Fehler bei Unterkunftskosten sind häufig.
- Gegen Bescheide ist ein Widerspruch binnen eines Monats möglich.
- Aktuelle Reformpläne sind teils nur „geplant“ oder „Entwurf“. Verlassen Sie sich auf den beschlossenen Stand.
- Geben Sie Veränderungen sofort an. Verspätete Meldungen führen oft zu Rückforderungen, die später schwer zu bewältigen sind.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung im Alter?
Bürgergeld gilt für Erwerbsfähige (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für alle anderen (SGB XII).
Wo beantrage ich die Leistung?
Beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt.
Ändert sich die Höhe jährlich?
Der Regelsatz wird in der Regel zum Jahreswechsel angepasst. Der Wert steht auf der Werte-Seite.