Steuern
Kinderfreibetrag
Der heutige Wert zu „Kinderfreibetrag“ lautet 9.756 €. Damit gilt seit dem 1. Januar 2027 eine neue Marke, die Sie in der Tabelle mit allen früheren Jahren vergleichen können.
Foto: Josh Willink / PexelsZahlen im Überblick
- Kinderfreibetrag liegt aktuell bei 9.756 €. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +156 € (+1,63 %).
- Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Kinderfreibetrag +28,03 %.
- Ab 1. Januar 2027 sind 10.056 € vorgesehen, Stand der Planung: bisher nur als Entwurf bekannt. Das entspricht +3,08 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.
Verlauf: Kinderfreibetrag
Ein Bild sagt mehr als eine Tabelle: Hier sehen Sie, wie sich „Kinderfreibetrag“ ab 2026 entwickelt hat.
Werte-Tabelle: Kinderfreibetrag
Die Tabelle fasst zusammen, was seit 2026 zu „Kinderfreibetrag“ festgelegt wurde. Zeilen mit dem Status „geplant“ oder „Entwurf“ sind noch nicht verbindlich.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
10.056 €
| Entwurf | Bundesregierung (Einkommensteuerreform 2027) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 9.756 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 |
9.600 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 | |
9.312 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 | |
8.952 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 | |
8.388 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 | |
8.388 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 | |
7.812 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 | |
7.620 €
| gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Die Kennzahl „Kinderfreibetrag“ spielt im Alltag mancher Haushalte eine große, in anderen kaum eine Rolle. Ein Überblick hilft bei der Einordnung. Was kommt danach? Ab 1. Januar 2027 soll bei „Kinderfreibetrag“ der Wert 9.756 € gelten. Achten Sie auf den Status, er verrät, wie sicher das ist.
Änderungen zu Kinderfreibetrag
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 € je ElternteilDer Kinderfreibetrag beträgt 2026 je Elternteil 3.414 €, dazu kommt der Betreuungsfreibetrag von 1.464 €.DetailsDas Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Für beide Eltern zusammen ergeben sich 9.756 € je Kind. Eine Extra-Angabe ist nur nötig, wenn das Kind nicht bei beiden Eltern gemeldet ist. Betrifft: Familien | Steuern | gilt | Einkommensteuergesetz § 32 Abs. 6 | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Kinderfreibetrag soll auf 7.128 € steigenDer Kinderfreibetrag soll für beide Eltern zusammen auf 7.128 € steigen, der Gesamtfreibetrag je Kind auf 10.056 €.DetailsDas Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Der Betreuungsfreibetrag bleibt bei 2.928 €. Für 2028 sind insgesamt 10.236 € vorgesehen. Betrifft: Familien | Steuern | Entwurf | Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 | |
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Häufige Fragen
Welcher Wert ist für „Kinderfreibetrag“ heute maßgeblich?
Gültig ist 9.756 €, seit dem 1. Januar 2027 und bis zur nächsten Anpassung.
Wann ändert sich „Kinderfreibetrag“ das nächste Mal?
Die nächste Änderung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Dann soll der Wert 9.756 € gelten.
Wie wird „Kinderfreibetrag“ auf dieser Seite belegt?
Jede Zeile der Tabelle nennt ihre amtliche Quelle mit Link. Dort können Sie die Zahl selbst nachlesen.