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Lexikon

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Gerät.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Fernbedienung liegt auf einem schwarz-weiß gemusterten Kissen im WohnzimmerFoto: https://kaboompics.com/ / Pexels

Was bedeutet Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder. Seit 2013 gilt das Wohnungsmodell: Eine Wohnung ist beitragspflichtig, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und welche Geräte sie besitzen.

Auch Betriebsstätten und Fahrzeuge in Unternehmen können beitragspflichtig sein, nach eigenen Regeln.

Wie funktioniert Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen. Über die Höhe entscheiden die Länder per Staatsvertrag. Vorher prüft die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), wie viel Geld die Sender brauchen, und gibt eine Empfehlung ab. Die Länder können davon abweichen, was zu Streit führen kann.

Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung, bei Blindheit oder Taubheit sowie in bestimmten Pflegesituationen. Sie muss beantragt werden und kann rückwirkend nur begrenzt gewährt werden. Bei Härtefällen kann der Beitrag ermäßigt werden.

Die aktuelle Höhe und die Entwicklung seit 2019 zeigt die Werte-Seite zum Rundfunkbeitrag.

Streit gibt es regelmäßig um die Höhe. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Länder von der Empfehlung der Kommission nur aus engen Gründen abweichen dürfen. Eine Anhebung tritt deshalb nicht immer zum geplanten Termin in Kraft.

Wichtig für Wohngemeinschaften: Mehrere Personen in einer Wohnung zahlen nur einen Beitrag. Sie können sich die Kosten teilen, gegenüber dem Beitragsservice haftet aber jeder Bewohner. Wer eine Wohnung gemeinsam bewohnt, sollte daher klären, wer als Beitragszahler gemeldet ist.

Beispiel

Ein Paar zieht in eine gemeinsame Wohnung. Beide hatten zuvor je einen eigenen Beitragsservice-Account. Sie melden eine Person ab, damit nur ein Beitrag für die Wohnung anfällt. Wer sich nicht ummeldet, zahlt unter Umständen doppelt.

Bei Fragen zum Beitragskonto hilft der Beitragsservice. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist schriftlich und fristgerecht möglich.

Was Sie beachten sollten

  • Melden Sie Wohnungswechsel und Haushaltsveränderungen, sonst drohen Doppelzahlungen.
  • Zweitwohnungen sind unter Bedingungen befreit.
  • Ein Befreiungsantrag braucht Nachweise, etwa den Bewilligungsbescheid.
  • Zahlungsrückstände führen zu Mahnungen und Zwangsvollstreckung.

Häufige Fragen

Zahle ich pro Gerät?

Nein, der Beitrag gilt pro Wohnung.

Wer legt die Höhe fest?

Die Länder per Staatsvertrag, nach Empfehlung der KEF.

Wann kann ich mich befreien lassen?

Zum Beispiel bei Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung. Der Antrag erfolgt beim Beitragsservice.