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Frühstart-Rente: 10 € im Monat für Kinder – Stand 2026

Die Frühstart-Rente zahlt 10 Euro im Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag, insgesamt 1.440 Euro. Der Bundestag hat sie am 16. Oktober 2026 beschlossen; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, Start geplant zum 1. Januar 2027.

Redaktion German Update · 21. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Hand wirft eine Münze in eine türkisfarbene SpardoseFoto: Towfiqu barbhuiya / Pexels
Kurz zusammengefasst

Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist laut Deutscher Rentenversicherung noch nicht abgeschlossen. Geplant sind 10 Euro Förderung pro Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag, zusammen 1.440 Euro. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Gefördert werden zuerst die Jahrgänge 2020 und 2021. Ein Antrag ist nach den Plänen nicht nötig.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte private Altersvorsorge für Kinder. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass sie keine neue Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Der Staat zahlt für jedes berechtigte Kind einen festen Betrag in ein Depot. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt.

Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen. Ziel laut Bundesfinanzministerium, das die DRV zitiert: Aufbau einer privaten Altersvorsorge und frühe Finanzbildung junger Menschen.

Wie weit ist das Gesetz?

Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 verabschiedet, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich, wie DATEV berichtet. Die DRV-Meldung vom 19. Oktober 2026 nennt das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zum Bundesrat macht sie keine Angabe. Als Inkrafttreten gilt der 1. Januar 2027 als geplant.

Wichtiger Hinweis

Die Frühstart-Rente ist Stand 21. Oktober 2026 beschlossen, aber nicht abschließend in Kraft. Alle Details unten beschreiben den Beschluss und die Pläne. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich. Dieser Beitrag ist keine Anlage- oder Steuerberatung.

Wer bekommt die Förderung?

Berechtigt sind Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Die Prüfung soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übernehmen. Zuerst werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 gefördert. Später kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird. Ältere Kinder erhalten keine Förderung, wie die DRV schreibt.

Die DRV nennt den Start widersprüchlich: Einmal heißt es, die Förderung für den Jahrgang 2020 gelte voraussichtlich rückwirkend ab 1. Januar 2026. An anderer Stelle sind die ersten Auszahlungen für 2027 vorgesehen. Die Bundesregierung sprach im Eckpunktebeschluss ebenfalls vom Jahrgang 2020 als erstem begünstigten Jahrgang.

Wie hoch ist die Förderung insgesamt?

Die Förderung beträgt 10 Euro im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag. Das sind 144 Monate und insgesamt 1.440 Euro pro Kind. Der Betrag stammt aus Steuermitteln. Die Kosten für den Bund beziffert DATEV auf 198 Millionen Euro im Jahr 2027, steigend auf 411 Millionen Euro bis 2030.

GrößeWert
Förderung pro Monat10 €
Förderzeitraum6. bis 18. Geburtstag (12 Jahre)
Summe der Förderung je Kind1.440 €
Kosten für den Bund 2027198 Mio. €
Kosten für den Bund 2030411 Mio. €

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Dann legt die Deutsche Bundesbank das Geld zunächst in breit gestreute Aktien an. Ein individueller Vertrag ist nicht zwingend nötig. Eltern können alternativ ein zertifiziertes Standarddepot für ihr Kind eröffnen und die Förderung durch freiwillige Beiträge aufstocken. Die ZfA zahlt die Förderbeträge entweder an die Bundesbank oder an das individuelle Depot aus. Das nennt die DRV.

Zentral angelegte Beträge sollen später noch abrufbar bleiben, nach aktuellem Stand bis zum 35. Geburtstag, durch Eltern oder Kind. Ein gesonderter Förderantrag ist nach den Plänen nicht nötig. Im Eckpunktebeschluss vom Dezember 2025 beschrieb die Bundesregierung außerdem, dass der Staat nicht abgerufene Mittel jahrgangsweise anlegt und später in individuelle Verträge überträgt. Für Eltern heißt das: Das Geld geht nicht verloren, wenn sie zunächst kein Depot wählen.

Praxis-Einordnung

Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Standardweg und Eigeninitiative. Ohne Depot wächst nur die staatliche Förderung. Ein eigenes Depot erlaubt zusätzliche Einzahlungen. Rechenbeispiel: Zahlen Eltern 50 Euro monatlich dazu, sind das über 144 Monate 7.200 Euro Eigenanteil neben den 1.440 Euro Förderung. Das Verhältnis von Förderung zu Eigenbeitrag liegt dann bei etwa 17 zu 83.

Wie wird die Frühstart-Rente besteuert und ausgezahlt?

Nach den Plänen der Bundesregierung bleiben die Erträge in der Ansparphase steuerfrei. Das gilt laut DRV und laut Eckpunktebeschluss bis zum Renteneintritt. Die Auszahlung des Kapitals ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich. Nach dem 18. Geburtstag lässt sich das Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag übertragen, etwa eine Riester-Rente oder ab 2027 das Altersvorsorgedepot.

Wie die spätere Auszahlung besteuert wird, nennen die Quellen nicht. Auch zu Rendite und Verlustrisiko macht der Staat keine Zusagen. Aktienkurse schwanken.

Wie wächst die Förderung bis zum 18. Geburtstag?

Die Förderung läuft über zwölf Jahre mit gleichbleibenden 10 Euro. Die eingezahlte Förderung steigt daher gleichmäßig. Die Kurve in der Tabelle zeigt nur die Summe der staatlichen Zahlungen ohne Rendite.

Alter des KindesFörderung bisher gezahlt
nach 1 Jahr (7. Geburtstag)120 €
nach 3 Jahren (9. Geburtstag)360 €
nach 6 Jahren (12. Geburtstag)720 €
nach 9 Jahren (15. Geburtstag)1.080 €
nach 12 Jahren (18. Geburtstag)1.440 €

Eine Rendite fließt in diese Zahlen nicht ein. Ob und wie viel das Kapital am Kapitalmarkt erwirtschaftet, nennt der Gesetzgeber nicht. Schwankungen sind möglich.

Was gilt für ältere Kinder?

Kinder außerhalb der geförderten Jahrgänge erhalten keine staatliche Förderung. Nach der Berichterstattung von DATEV können Eltern für ältere Kinder aber Verträge abschließen, ohne dass der Staat zuzahlt. Wer 2019 oder früher geboren wurde, geht bei der 10-Euro-Förderung leer aus. Jüngere Kinder rücken nach: Jedes Jahr wird der Jahrgang der Sechsjährigen ergänzt.

Was bedeutet die Frühstart-Rente für Ihre Altersvorsorge?

1.440 Euro Förderung sind ein Anfang, aber keine Rente. Selbst bei guter Anlage reicht das Kapital allein nicht für die Altersvorsorge. Die Frühstart-Rente ergänzt die gesetzliche Rente und andere private Vorsorge. Sie ersetzt keine davon. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Rentenanpassung, die Entwicklung der gesetzlichen Rente zeigt die Seite Rentenwert.

Einschätzung der Redaktion

Die Frühstart-Rente ist vor allem ein Instrument zur Gewöhnung an den Kapitalmarkt. 10 Euro im Monat verändern die Altersvorsorge einer Familie nicht, der Zinseszins über viele Jahre dagegen schon. Entscheidend wird, ob Eltern das Kapital liegen lassen und ob zertifizierte Standarddepots günstig genug sind. Beides ist Stand heute nicht abschließend bekannt.

Was sollten Eltern jetzt tun?

  • Geburtsjahr Ihres Kindes prüfen: Gefördert werden zuerst 2020 und 2021 geborene Kinder.
  • Das Gesetzgebungsverfahren beobachten: Der Bundesrat und die Verkündung stehen laut DRV aus.
  • Keinen Antrag stellen, solange die Regeln nicht gelten; Anbieter, die Anträge verlangen, sind kritisch zu prüfen.
  • Entscheiden, ob Sie später ein Standarddepot eröffnen und aufstocken wollen.
  • Steuer-ID und Wohnsitzdaten Ihres Kindes bereithalten.

Weitere Termine und Beschlüsse finden Sie unter Was ändert sich 2027 und für Ihre Familie unter Was ändert sich für Familien.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bundestagsbeschluss am 16. Oktober 2026; Verfahren laut DRV noch nicht abgeschlossen.
  • 10 € pro Monat vom 6. bis 18. Geburtstag, zusammen 1.440 € je Kind.
  • Gefördert werden zuerst die Jahrgänge 2020 und 2021; Inkrafttreten geplant zum 1. Januar 2027.
  • Ohne Depot legt die Bundesbank das Geld an; Eltern können ein Standarddepot eröffnen und aufstocken.
  • Nach den Plänen sind die Erträge in der Ansparphase steuerfrei; Auszahlung frühestens ab 65.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?

Nach den Plänen ist kein gesonderter Antrag für die Förderung nötig. Berechtigt sind Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.

Welche Jahrgänge werden gefördert?

Zuerst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Später kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird. Ältere Kinder erhalten keine Förderung.

Kann ich selbst einzahlen?

Ja. Eltern können ein zertifiziertes Standarddepot eröffnen und die Förderung durch freiwillige Beiträge aufstocken.

Wann kann das Kapital ausgezahlt werden?

Nach der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung frühestens ab dem 65. Lebensjahr. Nach dem 18. Geburtstag ist eine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vorsorgevertrag möglich.