Das Pflegegeld beträgt 2026 laut § 37 SGB XI in Pflegegrad 2 347 Euro, in Pflegegrad 3 599 Euro, in Pflegegrad 4 800 Euro und in Pflegegrad 5 990 Euro im Monat. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Es soll das Pflegegeld erhöhen, ist aber noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Die konkreten Beträge sind nur über Medienberichte belegt.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegeld ist die Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Es gibt es ab Pflegegrad 2. Die Beträge stehen in § 37 Absatz 1 SGB XI. Eine Fußnote verweist auf die Bekanntmachung vom 14. November 2024 für die Beträge ab 1. Januar 2025.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (2026) |
|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Die Bundesregierung führt in ihrer Übersicht der Neuregelungen für Januar 2026 keine Anhebung des Pflegegelds auf. Die Werte gelten daher unverändert weiter. Aktuelle Zahlen zeigt die Seite Pflegegeld, die Jahresübersicht steht unter Pflegegeld 2027.
Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das Kabinett beschloss ihn am 30. September 2026. Die Bundesregierung betont, der Beschluss starte nur das parlamentarische Verfahren: Die vorgeschlagenen Änderungen gelten damit noch nicht.
Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Das schreibt die Bundesregierung.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet den Entwurf mit der Finanzlage. Ohne Gegenmaßnahmen läge das Defizit der Pflegeversicherung bei rund 7,6 Milliarden Euro für 2027 und über 15 Milliarden Euro für 2028. Das nennt die Bundesregierung auf ihrer Seite zum Gesetz.
Wie hoch soll das Pflegegeld 2027 werden?
Das Bundesgesundheitsministerium sagt, Pflegegeld und Sachleistungen der ambulanten Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 sollen steigen. Beträge nennt die Pressemitteilung nicht. Medienberichte über den Kabinettsentwurf nennen diese Werte, die wir nicht an der Gesetzesvorlage selbst belegen konnten:
| Pflegegrad | 2026 | Geplant ab 2027 (Medienbericht) | Plus |
|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | 380 € | +33 € |
| 3 | 599 € | 630 € | +31 € |
| 4 | 800 € | 890 € | +90 € |
| 5 | 990 € | 1.080 € | +90 € |
Die Zahlen stammen aus einem Bericht von gegen-hartz.de, der sich auf den Kabinettsentwurf beruft. Sie sind weder beschlossen noch durch die amtlichen Seiten bestätigt. Das Pflegegeld soll laut Bericht in ein neues Entlastungsbudget einfließen. Mehr Geld zur freien Verfügung ist der höhere Betrag deshalb nicht automatisch.
Die Beträge für 2027 sind nicht beschlossen. Das Gesetz kann sich im Bundestag und Bundesrat noch ändern. Planen Sie Ihre Pflege deshalb mit den Beträgen von 2026. Pflegestützpunkte und Pflegekassen beraten kostenlos. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Ein Jahresbeispiel zeigt die Größenordnung: In Pflegegrad 4 summieren sich 800 Euro im Monat auf 9.600 Euro im Jahr. Mit dem berichteten Entwurfswert von 890 Euro wären es 10.680 Euro, also 1.080 Euro mehr. Das gilt nur, falls der Entwurf unverändert Gesetz wird.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag und dem Sozialraumbudget?
Der Entlastungsbetrag beträgt bisher bis zu 131 Euro im Monat. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, dass er in Pflegegrad 1 entfällt. In den Pflegegraden 2 bis 5 geht er in ein neues Sozialraumbudget auf. Es ersetzt den Entlastungsbetrag und gilt ab Pflegegrad 2:
- bis zu 175 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Alltagsunterstützung, auch für Nachbarschaftshilfe
- bis zu 300 Euro im Monat für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (3.600 Euro im Jahr)
Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf stattdessen intensivere Beratung, Begleitung und Präventionsempfehlungen vor. Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds bleiben erhalten. Ein Rechenbeispiel: Wer in Pflegegrad 1 bisher 131 Euro im Monat abrechnete, verliert 1.572 Euro im Jahr. Dieser Betrag ergibt sich aus 12 mal 131 Euro.
Welche weiteren Neuerungen sieht der Entwurf vor?
Das Bundesgesundheitsministerium nennt in seiner Pressemitteilung weitere Kernpunkte, die für Familien mit Pflegebedürftigen relevant sind:
- Pflegebegleitung: ein neuer Anspruch auf fachliche Beratung vor Ort in der häuslichen Pflege
- Überbrückungsbudget ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt
- Pflege-Cockpit: ein digitaler Zugang zu Informationen und Angeboten der Pflegekassen
- Check-up 60+: ein neuer Früherkennungsanspruch ab 60 Jahren
- Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden weiterhin vollständig übernommen
Die Verhinderungspflege lässt sich laut BMG aus dem Entlastungsbudget oder dem ambulanten Sachleistungsbudget finanzieren, das höher sein soll als die bisherige Pflegesachleistung. Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa wegen Krankheit oder Urlaub. Euro-Beträge nennt die FAQ des Ministeriums dafür nicht.
Was ändert sich bei Beiträgen und Zeitplan?
Der allgemeine Beitragssatz bleibt laut BMG bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2027 auf 6.375 Euro im Monat, nach 5.812,50 Euro im Jahr 2026. Für betroffene Arbeitnehmer ergibt das eine Mehrbelastung von höchstens rund 10 Euro im Monat.
| Zeitpunkt | Geplante Änderung |
|---|---|
| 1. Januar 2027 | Kinderlosenzuschlag 0,9 %, Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € |
| Ende Januar 2027 | Vorschläge der Pflegestrukturkommission |
| 1. Juli 2027 | weitere Reformen angestrebt |
| 2028 | keine Dynamisierung der Leistungsbeträge; neue Regeln für beitragsfreie Mitversicherung |
| ab 2029 | jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Inflation |
Prüfen Sie bei jeder Pflegereform, ob eine höhere Geldleistung auf Kosten von Budgets geht. Das Pflegegeld in Pflegegrad 2 soll nach Medienberichten um 33 Euro steigen. Gleichzeitig soll das Sozialraumbudget enger zweckgebunden sein als der bisherige Entlastungsbetrag. Wer den Entlastungsbetrag von 131 Euro bisher flexibel nutzte, sollte in den Entwurf schauen, was künftig noch abrechenbar ist.
Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?
- Aktuellen Pflegegrad und Pflegegeld laut Bescheid prüfen: 347, 599, 800 oder 990 Euro.
- Entlastungsbetrag und andere Leistungen noch in 2026 voll ausschöpfen, soweit sie vorgesehen sind.
- Den Gesetzgebungsprozess zum PNOG beobachten; erst ein Bundesgesetzblatt-Eintrag macht Beträge verbindlich.
- Beratung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt nutzen.
Einschätzung der RedaktionDie Bundesregierung beziffert das Defizit ohne Gegenmaßnahmen auf über 15 Milliarden Euro im Jahr 2028. Das Pflegegeld soll steigen, doch gleichzeitig werden Budgets neu zugeschnitten. Wie sich das für einzelne Familien auswirkt, hängt davon ab, welche Leistungen sie bisher nutzten. Ein Plus von 31 bis 90 Euro im Monat hilft, löst aber nicht die Strukturfrage, die die Kommission bis Januar 2027 beantworten soll.
Alle Änderungen rund um Pflege bündelt die Seite Was ändert sich für Pflegebedürftige und Angehörige. Begriffe erklärt das Lexikon unter Pflegegeld und Pflegegrad.
- Pflegegeld 2026: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) pro Monat.
- Das Pflegeneuordnungsgesetz hat das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen, es ist noch nicht in Kraft.
- Pflegegeld-Beträge für 2027 stammen aus Medienberichten und sind nicht beschlossen.
- Entlastungsbetrag (131 €) entfällt in Pflegegrad 1; ab Pflegegrad 2 gibt es ein Sozialraumbudget von 175 € bzw. 300 €.
- Kinderlosenzuschlag steigt zum 1. Januar 2027 auf 0,9 %; Beitragssatz bleibt bei 3,6 %.
