Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt weiterarbeitet, zahlt auf bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat keine Lohnsteuer. Das sind höchstens 24.000 Euro im Jahr. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen. Kranken- und Pflegeversicherung bleiben fällig. Eine Rente müssen Sie dafür nicht beziehen.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Bonus für Beschäftigte im Rentenalter. Sie ist keine Rente und keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das stellt die Deutsche Rentenversicherung klar. Der Staat verzichtet auf die Lohnsteuer für einen Teil des Gehalts, das Sie nach der Regelaltersgrenze verdienen.
Die Bundesregierung führt die Aktivrente unter den Neuregelungen ab Januar 2026 auf. Das Ziel laut Bundesregierung: Anreize zum längeren Arbeiten schaffen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Einnahmen der Sozialversicherung stärken. Nach zwei Jahren soll die Regelung überprüft werden.
Wie viel bleibt steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat. Das ergibt höchstens 24.000 Euro im Jahr. Die Prüfung erfolgt monatsweise, wie die IHK Fulda beschreibt. Was über 2.000 Euro liegt, versteuern Sie normal.
| Monatlicher Bruttolohn | Steuerfrei | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| 1.500 € | 1.500 € | 0 € |
| 2.000 € | 2.000 € | 0 € |
| 2.500 € | 2.000 € | 500 € |
| 3.200 € | 2.000 € | 1.200 € |
Die Tabelle zeigt die Rechenregel an vier Beispielgehältern. Sie ersetzt keine Lohnabrechnung, denn Sozialabgaben und Freibeträge kommen hinzu.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Berechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Grenze liegt laut DRV für den Geburtsjahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten und ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Ob Sie bereits eine Altersrente beziehen, spielt keine Rolle. Auch wer den Rentenbeginn aufschiebt oder keinen Rentenanspruch hat, kann die Aktivrente nutzen.
Nicht begünstigt sind vier Gruppen:
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
- Land- und Forstwirte
- Beamte
- Minijobber
Das nennen DRV und Bundesregierung übereinstimmend. Begünstigt ist zudem nur laufender Arbeitslohn für Tätigkeiten nach der Regelaltersgrenze. Abfindungen, Nachzahlungen für frühere Zeiträume und betriebliche Altersvorsorge fallen laut IHK Fulda nicht darunter.
Die Aktivrente ist eine Steuerfreistellung. Ob Ihr Arbeitgeber sie korrekt in der Lohnabrechnung ansetzt, prüfen Sie auf der Gehaltsabrechnung. Fragen zur Besteuerung beantwortet das Finanzamt, Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
Fallen trotz Steuerfreiheit Sozialabgaben an?
Ja, die Steuerfreiheit ist keine Beitragsfreiheit. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen laut DRV in der Regel weiter auf den Hinzuverdienst an. Der Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt dagegen nach der Beispielrechnung der IHK Fulda, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Nach der IHK-Beispielrechnung bei 2.000 Euro Bruttolohn sind das 186 Euro Rentenversicherung (9,30 Prozent) und 26 Euro Arbeitslosenversicherung (1,30 Prozent). Dieser Arbeitgeberbeitrag erhöht Ihre Rente nicht. Die Gesamtkosten des Arbeitgebers liegen im Beispiel bei 2.412 Euro. Für Kinderlose rechnet die IHK zusätzlich 12 Euro Pflegeversicherung beim Arbeitnehmer.
Für Arbeitgeber bleiben die Arbeitgeberbeiträge bestehen, für Beschäftigte steigt der Nettobetrag. Wer 2.000 Euro brutto verdient, zahlt im IHK-Beispiel nur 200 Euro Sozialabgaben und keine Lohnsteuer. Der Vorteil wächst mit dem Steuersatz, den Sie sonst gezahlt hätten. Wer als Rentner ohnehin unter dem Grundfreibetrag bleibt, spart durch die Aktivrente wenig Steuer.
Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
Ein Angestellter, 68 Jahre alt, verdient 2.600 Euro brutto im Monat. Er hat die Regelaltersgrenze überschritten und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von 2.600 Euro bleiben 2.000 Euro steuerfrei und 600 Euro steuerpflichtig. Aufs Jahr gerechnet sind es 31.200 Euro Bruttolohn, davon 24.000 Euro steuerfrei und 7.200 Euro steuerpflichtig.
Die Lohnsteuer fällt nur auf die 600 Euro im Monat an. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Ihren übrigen Einkünften ab, etwa der Altersrente. Das Beispiel zeigt nur die Aufteilung, nicht die Steuerlast.
Ab welchem Alter gilt die Regelaltersgrenze?
Die Altersgrenze steigt für Jahrgänge ab 1961 in Zwei-Monats-Schritten. Die Bundesregierung nennt für den Jahrgang 1961 die Grenze von 66 Jahren und 6 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Die Werte für 1960 nennt die DRV, die für 1961 und 1964 die Bundesregierung. Die Jahrgänge 1962 und 1963 liegen dazwischen und stehen in der Rentenauskunft der DRV. Mehr zum Begriff im Lexikon unter Regelaltersgrenze.
Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei der Altersrente. Ein Zusatzeinkommen mindert die Rente nicht, wie die IHK Fulda festhält. Das gilt unabhängig von der Aktivrente. Mehr zum Begriff erklärt das Lexikon unter Hinzuverdienst.
Der steuerfreie Betrag und die Rentenhöhe sind damit zwei getrennte Fragen. Ihre Altersrente bleibt steuerpflichtig, soweit sie über dem Grundfreibetrag liegt. Die Aktivrente betrifft nur den Arbeitslohn.
Wie gehen Sie in drei Schritten vor?
Das Verfahren ist einfach, weil die Lohnsteuer-Berechnung beim Arbeitgeber läuft. Der Ablauf lässt sich als 3-Schritte-Aktivrenten-Check zusammenfassen:
- Alter prüfen: Haben Sie die Regelaltersgrenze Ihres Jahrgangs erreicht?
- Beschäftigung prüfen: Sind Sie sozialversicherungspflichtig angestellt und kein Minijobber, Beamter oder Selbstständiger?
- Abrechnung kontrollieren: Weist die Lohnabrechnung den steuerfreien Betrag bis 2.000 Euro aus?
Einen Antrag benötigen Sie nicht. Der Freibetrag wird nach DRV-Angaben automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.
Für wen lohnt sich die Aktivrente nicht?
Sie lohnt sich wenig, wenn Ihr Lohn ohnehin kaum Lohnsteuer auslöst. Das trifft auf geringe Teilzeitgehälter zu. Sie lohnt sich nicht, wenn Sie als Selbstständiger arbeiten. Dann bleibt der normale Einkommensteuertarif. Auch ein Wechsel in einen Minijob schließt die Aktivrente aus.
Ein häufiger Irrtum betrifft die Rente selbst: Die Aktivrente erhöht Ihre Altersrente nicht und ersetzt sie nicht. Sie entlastet nur das Netto Ihres Gehalts.
Einschätzung der RedaktionDie Aktivrente behandelt Angestellte und Selbstständige im Rentenalter unterschiedlich. Das ist die zentrale Schwäche der Regelung und der Grund, warum die Evaluierung nach zwei Jahren interessant wird. Für Angestellte mit 2.000 Euro und mehr im Monat liefert sie einen klaren, sofort spürbaren Vorteil. Wer selbstständig arbeitet, bekommt ihn nicht. Prüfen Sie deshalb vor einem Jobwechsel, ob Sie als Angestellter beim neuen Arbeitgeber unter die Regelung fallen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie Ihre nächste Gehaltsabrechnung auf den steuerfreien Betrag.
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er die Aktivrente seit Januar 2026 anwendet.
- Vergleichen Sie Brutto und Netto vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Nutzen Sie bei Unsicherheit die Auskunft Ihres Finanzamts.
Weitere Änderungen für Ihre Gruppe finden Sie unter Was ändert sich für Rentner. Zum Zusammenspiel mit Beiträgen hilft das Lexikon zur Regelaltersgrenze und zur Aktivrente. Alle Neuerungen des Jahres bündelt die Seite Was ändert sich 2026.
- Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat sind steuerfrei, maximal 24.000 € im Jahr.
- Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026 für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze.
- Selbstständige, Beamte, Land- und Forstwirte und Minijobber sind ausgeschlossen.
- Kranken- und Pflegeversicherung bleiben fällig; der Arbeitnehmeranteil zu Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt im IHK-Beispiel.
- Ein Antrag ist nicht nötig; der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag in der Lohnabrechnung.
