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Steuern

Grundfreibetrag

12.348 € – so lautet der derzeit gültige Wert für „Grundfreibetrag“. Maßgeblich ist der Stichtag 1. Januar 2027. Alle Vorgänger und Nachfolger sehen Sie weiter unten.

Aktuell12.348 €€ pro Jahr (Einzelveranlagung)gilt
Nächster Wert12.564 €ab 1. Januar 2027Entwurf

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Person schreibt in ein Notizbuch neben Steuerunterlagen, Brille und Handy-TaschenrechnerFoto: Leeloo The First / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 12.348 € liegt +252 € (+2,08 %) über dem vorherigen Stand.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Grundfreibetrag eine Veränderung von +34,69 %.
  • Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 12.564 €, bisher nur als Entwurf bekannt. Das entspricht +1,75 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 7 Mal geändert.

Verlauf: Grundfreibetrag

Das Diagramm macht Tempo und Richtung sichtbar. Es zeigt die Werte von „Grundfreibetrag“ seit 2026 und endet beim jüngsten bekannten Stand.

Verlauf: Grundfreibetrag von 2019 bis 20279.00010.00011.00012.00013.0002019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 9.168 € (gilt)1. Januar 2020: 9.408 € (gilt)1. Januar 2021: 9.744 € (gilt)1. Januar 2022: 10.347 € (gilt)1. Januar 2023: 10.908 € (gilt)1. Januar 2024: 11.604 € (gilt)1. Januar 2025: 12.096 € (gilt)1. Januar 2026: 12.348 € (gilt)1. Januar 2027: 12.564 € (Entwurf)12.564 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Jahr (Einzelveranlagung).

Werte-Tabelle: Grundfreibetrag

Zum Nachschlagen: 7 Werte zu „Grundfreibetrag“ in einer Tabelle, beginnend mit 2026. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Gültig abWertStatusQuelleStand
12.564 €Kabinettsentwurf vom 2. September 2026; der Bundestag muss noch zustimmen. Für 2028 sind 12.900 € vorgesehen.EntwurfBundesregierung (Einkommensteuerreform 2027)21.10.2026
aktuell12.348 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
12.096 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
11.604 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
10.908 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
10.347 €Rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 € auf 10.347 € angehoben.giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
9.744 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
9.408 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026
9.168 €giltEinkommensteuergesetz § 32a21.10.2026

Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz § 32a. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

„Grundfreibetrag“ berührt einen klar umrissenen Kreis. Ob Sie dazugehören, zeigen die Hinweise zu den Zielgruppen weiter unten. Als Nächstes steht bei „Grundfreibetrag“ der Wert 12.348 € an, und zwar ab 1. Januar 2027. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie etwas anpassen müssen.

Änderungen zu Grundfreibetrag

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.
Details

Der Grundfreibetrag wirkt in der Steuererklärung automatisch. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt er sich. Er erhöht auch den Spielraum bei der Lohnsteuer; Arbeitgeber berücksichtigen den neuen Wert in der Lohnabrechnung.

Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien

SteuerngiltEinkommensteuergesetz § 32a
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigenDer steuerfreie Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 € auf 12.564 € steigen.
Details

Für 2028 sind 12.900 € vorgesehen. Zusätzlich soll der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € etwas abgeflacht werden. Nur wenn der Bundestag zustimmt, gelten die Werte.

Betrifft: Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Familien

SteuernEntwurfBundesregierung: Einkommensteuerreform 2027

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Welche Zahl gilt gerade für „Grundfreibetrag“?

Zurzeit gilt 12.348 €, eingeführt zum 1. Januar 2027.

Zu welchem Termin wird „Grundfreibetrag“ angepasst?

Die nächste Änderung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Dann soll der Wert 12.348 € gelten.

Woher stammen die Zahlen zu „Grundfreibetrag“?

Alle Werte sind belegt, sonst erscheinen sie nicht. Die Rechtsgrundlage sehen Sie im Kopf der Seite.