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Beitragssatz Arbeitslosenversicherung

Sie suchen den heutigen Stand zu „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“? Seit 1. Januar 2027 liegt er bei 2,6 %. Die Seite zeigt außerdem, was davor galt und was als Nächstes kommt.

Aktuell2,6 %% des Bruttoentgelts (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen)gilt
Nächster Wert2,6 %ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Zwei Personen geben sich nach einem Gespräch im Büro die HandFoto: Mikhail Nilov / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 2,6 % liegt +0,00 % (+0 %) über dem vorherigen Stand.
  • Seit 2023 hat sich Beitragssatz Arbeitslosenversicherung um +0 % verändert.
  • Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 2,6 %, beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.

Verlauf: Beitragssatz Arbeitslosenversicherung

Schauen Sie auf die Kurve. Sie bildet „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“ ab 2026 ab und hilft, einzelne Anpassungen im Gesamtbild einzuordnen.

Verlauf: Beitragssatz Arbeitslosenversicherung von 2023 bis 20271,502,002,503,003,504,00202320242025202620271. Januar 2023: 2,6 % (gilt)1. Januar 2024: 2,6 % (gilt)1. Januar 2025: 2,6 % (gilt)1. Januar 2026: 2,6 % (gilt)1. Januar 2027: 2,6 % (beschlossen)2,6 %
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: % des Bruttoentgelts (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen).

Werte-Tabelle: Beitragssatz Arbeitslosenversicherung

Die Tabelle listet alle bekannten Werte zu „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“ ab 2026. Neben dem Betrag sehen Sie Gültigkeitsdatum, Status und Quelle.

Gültig abWertStatusQuelleStand
2,6 %Nach geltendem Recht unverändert; eine Änderung ist nicht beschlossen.beschlossenSGB III § 341 Abs. 221.10.2026
aktuell2,6 %giltSGB III § 341 Abs. 221.10.2026
2,6 %giltSGB III § 341 Abs. 221.10.2026
2,6 %giltSGB III § 341 Abs. 221.10.2026
2,6 %Der Satz von 2,6 % steht im Gesetz.giltSGB III § 341 Abs. 221.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB III § 341. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Ob Sie persönlich betroffen sind, hängt von Ihrer Situation ab. Für „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“ nennen wir die typischen Fälle. Wer plant, sollte sich den 1. Januar 2027 vormerken. An diesem Tag ist bei „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“ die Umstellung auf 2,6 % vorgesehen.

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Wie lautet der aktuelle Stand bei „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“?

Derzeit 2,6 %, und zwar seit dem 1. Januar 2027. Frühere Werte sehen Sie im Zeitverlauf.

Wie geht es mit „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“ weiter?

Vorgesehen sind 2,6 % ab dem 1. Januar 2027. Prüfen Sie den Status, bevor Sie sich darauf verlassen.

Wer legt „Beitragssatz Arbeitslosenversicherung“ fest, und wo steht das?

Wir stützen uns auf Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen von Behörden. Der Link steht neben jedem Wert.