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Minijob-Verdienstgrenze

Aktuell gilt bei „Minijob-Verdienstgrenze“ der Wert 603 €. Er ist seit 1. Januar 2027 in Kraft und stammt aus einer amtlichen Quelle, die Sie unten in der Tabelle finden.

Aktuell603 €€ pro Monatgilt
Nächster Wert633 €ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Kellner übergibt auf einer Restaurantterrasse einer Frau am Tisch einen ZettelFoto: Andres Idda Bianchi / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Minijob-Verdienstgrenze um +47 € (+8,45 %) erhöht. Aktuell gilt 603 €.
  • Seit 2019 hat sich Minijob-Verdienstgrenze um +34 % verändert.
  • Der nächste Wert (633 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +4,98 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 4 Mal geändert.

Verlauf: Minijob-Verdienstgrenze

Wo lag der Wert früher, wo liegt er heute? Die Kurve beantwortet das für „Minijob-Verdienstgrenze“ ab 2026 auf einen Blick.

Verlauf: Minijob-Verdienstgrenze von 2019 bis 20274004505005506006502019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 450 € (gilt)1. Januar 2020: 450 € (gilt)1. Januar 2021: 450 € (gilt)1. Oktober 2022: 520 € (gilt)1. Januar 2023: 520 € (gilt)1. Januar 2024: 538 € (gilt)1. Januar 2025: 556 € (gilt)1. Januar 2026: 603 € (gilt)1. Januar 2027: 633 € (beschlossen)633 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: Minijob-Verdienstgrenze

Die Tabelle listet alle bekannten Werte zu „Minijob-Verdienstgrenze“ ab 2026. Neben dem Betrag sehen Sie Gültigkeitsdatum, Status und Quelle.

Gültig abWertStatusQuelleStand
633 €Folgt aus dem bereits beschlossenen Mindestlohn von 14,60 €: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet; Jahresgrenze 7.596 €.beschlossenSGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV521.10.2026
aktuell603 €13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet.giltSGB IV § 821.10.2026
556 €12,82 € × 130 ÷ 3 = 555,53 €, aufgerundet.giltSGB IV § 821.10.2026
538 €12,41 € × 130 ÷ 3 = 537,77 €, aufgerundet.giltSGB IV § 821.10.2026
520 €giltSGB IV § 821.10.2026
520 €Seit 1. Oktober 2022 dynamisch: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026
450 €giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026
450 €giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026
450 €Feste Grenze von 450 € bis September 2022.giltSGB IV § 8 (jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB IV § 8. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Von „Minijob-Verdienstgrenze“ sind je nach Konstellation sehr unterschiedliche Gruppen betroffen. Prüfen Sie, ob Ihre Lage zu den genannten passt. Der nächste Termin ist der 1. Januar 2027. Dann ist für „Minijob-Verdienstgrenze“ der Wert 603 € vorgesehen.

Minijob: wie viele Stunden sind möglich?

Stunden pro Monat43,4
Stunden pro Woche (Ø)10,0
Verdienst pro Jahr7.236 €

Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.

Änderungen zu Minijob-Verdienstgrenze

3 von 3 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.
Details

Die Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen.

Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis

ArbeitgiltBundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026
Januar 2027 2 Monatsübersicht
Minijob-Grenze steigt auf 633 €Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, die Jahresgrenze bei 7.596 €.
Details

Die Grenze folgt dem Mindestlohn von 14,60 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €. Ein festes Mindesteinkommen ist damit nicht verbunden; es zählt nur die Obergrenze.

Betrifft: Minijobber, Studierende und Azubis und Arbeitnehmer

ArbeitbeschlossenSGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5
Übergangsbereich (Midijob) beginnt bei 633,01 €Wer 2027 mehr als 633 € und bis zu 2.000 € im Monat verdient, liegt im Übergangsbereich.
Details

Hier zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenansprüche richten sich aber nach dem vollen Entgelt. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze und damit dem Mindestlohn von 14,60 €.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitbeschlossenSGB IV § 20

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Was beträgt „Minijob-Verdienstgrenze“ im Moment?

Aktuell sind es 603 €. Der Wert gilt seit 1. Januar 2027.

Wie geht es mit „Minijob-Verdienstgrenze“ weiter?

Nach dem aktuellen Stand der Quellen gilt ab 1. Januar 2027 der Wert 603 €.

Welche Rechtsgrundlage hat „Minijob-Verdienstgrenze“?

Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.