Arbeit
Minijob-Verdienstgrenze
Aktuell gilt bei „Minijob-Verdienstgrenze“ der Wert 603 €. Er ist seit 1. Januar 2027 in Kraft und stammt aus einer amtlichen Quelle, die Sie unten in der Tabelle finden.
Foto: Andres Idda Bianchi / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Minijob-Verdienstgrenze um +47 € (+8,45 %) erhöht. Aktuell gilt 603 €.
- Seit 2019 hat sich Minijob-Verdienstgrenze um +34 % verändert.
- Der nächste Wert (633 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +4,98 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 4 Mal geändert.
Verlauf: Minijob-Verdienstgrenze
Wo lag der Wert früher, wo liegt er heute? Die Kurve beantwortet das für „Minijob-Verdienstgrenze“ ab 2026 auf einen Blick.
Werte-Tabelle: Minijob-Verdienstgrenze
Die Tabelle listet alle bekannten Werte zu „Minijob-Verdienstgrenze“ ab 2026. Neben dem Betrag sehen Sie Gültigkeitsdatum, Status und Quelle.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 633 €Folgt aus dem bereits beschlossenen Mindestlohn von 14,60 €: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet; Jahresgrenze 7.596 €. | beschlossen | SGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5 | 21.10.2026 | |
| aktuell | 603 €13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet. | gilt | SGB IV § 8 | 21.10.2026 |
| 556 €12,82 € × 130 ÷ 3 = 555,53 €, aufgerundet. | gilt | SGB IV § 8 | 21.10.2026 | |
| 538 €12,41 € × 130 ÷ 3 = 537,77 €, aufgerundet. | gilt | SGB IV § 8 | 21.10.2026 | |
| 520 € | gilt | SGB IV § 8 | 21.10.2026 | |
| 520 €Seit 1. Oktober 2022 dynamisch: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. | gilt | SGB IV § 8 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 450 € | gilt | SGB IV § 8 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 450 € | gilt | SGB IV § 8 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 450 €Feste Grenze von 450 € bis September 2022. | gilt | SGB IV § 8 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB IV § 8. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Von „Minijob-Verdienstgrenze“ sind je nach Konstellation sehr unterschiedliche Gruppen betroffen. Prüfen Sie, ob Ihre Lage zu den genannten passt. Der nächste Termin ist der 1. Januar 2027. Dann ist für „Minijob-Verdienstgrenze“ der Wert 603 € vorgesehen.
Minijob: wie viele Stunden sind möglich?
Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.
Änderungen zu Minijob-Verdienstgrenze
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Minijob-Grenze steigt auf 603 €Wer regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei 13,90 € ergibt das rund 602 €, aufgerundet 603 €. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend bei 603,01 €. Arbeitgeber sollten Verträge mit festem Monatslohn auf die neue Grenze prüfen. Betrifft: Minijobber, Arbeitnehmer und Studierende und Azubis | Arbeit | gilt | Bundesregierung: Neuregelungen im Januar 2026 | |
| Januar 2027 2 Monatsübersicht | ||||
Minijob-Grenze steigt auf 633 €Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, die Jahresgrenze bei 7.596 €.DetailsDie Grenze folgt dem Mindestlohn von 14,60 €. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €. Ein festes Mindesteinkommen ist damit nicht verbunden; es zählt nur die Obergrenze. Betrifft: Minijobber, Studierende und Azubis und Arbeitnehmer | Arbeit | beschlossen | SGB IV § 8 in Verbindung mit MiLoV5 | |
Übergangsbereich (Midijob) beginnt bei 633,01 €Wer 2027 mehr als 633 € und bis zu 2.000 € im Monat verdient, liegt im Übergangsbereich.DetailsHier zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenansprüche richten sich aber nach dem vollen Entgelt. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze und damit dem Mindestlohn von 14,60 €. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | beschlossen | SGB IV § 20 | |
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Häufige Fragen
Was beträgt „Minijob-Verdienstgrenze“ im Moment?
Aktuell sind es 603 €. Der Wert gilt seit 1. Januar 2027.
Wie geht es mit „Minijob-Verdienstgrenze“ weiter?
Nach dem aktuellen Stand der Quellen gilt ab 1. Januar 2027 der Wert 603 €.
Welche Rechtsgrundlage hat „Minijob-Verdienstgrenze“?
Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.