Rente
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)
Wer den aktuellen Wert von „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ sucht, wird hier fündig. Es sind 8.450 €, anwendbar seit dem 1. Januar 2027. Jede Angabe nennt Quelle und Stand.
Foto: - landsmann - / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) um +400 € (+4,97 %) erhöht. Aktuell gilt 8.450 €.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) eine Veränderung von +26,12 %.
- Der nächste Wert (8.850 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +4,73 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 7 Mal geändert.
Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)
Linie statt Tabelle: Dieses Schaubild stellt „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ von 2026 an dar. Kommende Werte sind, soweit bekannt, als solche kenntlich.
Werte-Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)
Alle Werte auf einen Blick. Die Liste unten dokumentiert „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ seit 2026 samt Rechtsgrundlage, Quelle und Abrufdatum.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 8.850 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Jahreswert 106.200 €. | beschlossen | Deutsche Rentenversicherung (Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 8.450 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 | 21.10.2026 |
| 8.050 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 | 21.10.2026 | |
| 7.550 €Seit 2024 bundeseinheitlich. | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 | 21.10.2026 | |
7.300 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 | 21.10.2026 | |
7.050 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 | 21.10.2026 | |
7.100 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 | 21.10.2026 | |
6.900 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 | 21.10.2026 | |
6.700 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB VI § 159, jährliche Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Wer sollte hinschauen? Die Regelung zu „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ wirkt auf bestimmte Personengruppen unmittelbar, auf andere nur indirekt. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ auf 8.450 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.
Änderungen zu Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €Bis 8.450 € Monatsverdienst fallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.DetailsDie Grenze steigt auf 101.400 € im Jahr. Wer darüber verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine zusätzlichen Beiträge. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eine eigene Grenze von 10.400 € im Monat. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | gilt | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.850 €Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll auf 8.850 € monatlich (106.200 € jährlich) steigen.DetailsBesserverdiener zahlen dadurch höhere Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Kabinett hat die Verordnung im Oktober 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | beschlossen | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2027 | |
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Häufige Fragen
Welcher Betrag ist bei „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ gültig?
Zurzeit gilt 8.450 €, eingeführt zum 1. Januar 2027.
Zu welchem Termin wird „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ angepasst?
Der Termin lautet 1. Januar 2027, der künftige Wert 8.450 €. Er kann sich ändern, solange er nicht den Status „gilt“ trägt.
Wie verlässlich sind die Angaben zu „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“?
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Wir verlinken sie bei jedem Eintrag und nennen den Abrufstand.