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Rente

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)

Wer den aktuellen Wert von „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ sucht, wird hier fündig. Es sind 8.450 €, anwendbar seit dem 1. Januar 2027. Jede Angabe nennt Quelle und Stand.

Aktuell8.450 €€ pro Monatgilt
Nächster Wert8.850 €ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Alte Hände halten in einer Schwarz-Weiß-Aufnahme einige MünzenFoto: - landsmann - / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) um +400 € (+4,97 %) erhöht. Aktuell gilt 8.450 €.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) eine Veränderung von +26,12 %.
  • Der nächste Wert (8.850 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +4,73 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 7 Mal geändert.

Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)

Linie statt Tabelle: Dieses Schaubild stellt „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ von 2026 an dar. Kommende Werte sind, soweit bekannt, als solche kenntlich.

Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) von 2019 bis 20276.0007.0008.0009.0002019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 6.700 € (gilt)1. Januar 2020: 6.900 € (gilt)1. Januar 2021: 7.100 € (gilt)1. Januar 2022: 7.050 € (gilt)1. Januar 2023: 7.300 € (gilt)1. Januar 2024: 7.550 € (gilt)1. Januar 2025: 8.050 € (gilt)1. Januar 2026: 8.450 € (gilt)1. Januar 2027: 8.850 € (beschlossen)8.850 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)

Alle Werte auf einen Blick. Die Liste unten dokumentiert „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ seit 2026 samt Rechtsgrundlage, Quelle und Abrufdatum.

Gültig abWertStatusQuelleStand
8.850 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Jahreswert 106.200 €.beschlossenDeutsche Rentenversicherung (Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027)21.10.2026
aktuell8.450 €giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202621.10.2026
8.050 €giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202521.10.2026
7.550 €Seit 2024 bundeseinheitlich.giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202421.10.2026
7.300 €
  • West 7.300 €
  • Ost 7.100 €
giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202321.10.2026
7.050 €
  • West 7.050 €
  • Ost 6.750 €
giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202221.10.2026
7.100 €
  • West 7.100 €
  • Ost 6.700 €
giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202121.10.2026
6.900 €
  • West 6.900 €
  • Ost 6.450 €
giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 202021.10.2026
6.700 €
  • West 6.700 €
  • Ost 6.150 €
Bis 2024 galten getrennte Werte für West und Ost.
giltSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 201921.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB VI § 159, jährliche Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Wer sollte hinschauen? Die Regelung zu „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ wirkt auf bestimmte Personengruppen unmittelbar, auf andere nur indirekt. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ auf 8.450 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.

Änderungen zu Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €Bis 8.450 € Monatsverdienst fallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Details

Die Grenze steigt auf 101.400 € im Jahr. Wer darüber verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine zusätzlichen Beiträge. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eine eigene Grenze von 10.400 € im Monat.

Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige

RentegiltSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.850 €Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll auf 8.850 € monatlich (106.200 € jährlich) steigen.
Details

Besserverdiener zahlen dadurch höhere Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Kabinett hat die Verordnung im Oktober 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen.

Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige

RentebeschlossenDeutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2027

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Welcher Betrag ist bei „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ gültig?

Zurzeit gilt 8.450 €, eingeführt zum 1. Januar 2027.

Zu welchem Termin wird „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“ angepasst?

Der Termin lautet 1. Januar 2027, der künftige Wert 8.450 €. Er kann sich ändern, solange er nicht den Status „gilt“ trägt.

Wie verlässlich sind die Angaben zu „Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)“?

Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Wir verlinken sie bei jedem Eintrag und nennen den Abrufstand.