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Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung

Was gilt bei „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“? Die Antwort steht in einer Zahl: 18,6 %. Sie löste zum den vorherigen Wert ab und ist der Bezugspunkt für alles Weitere auf dieser Seite.

Aktuell18,6 %% des Bruttoentgelts (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen)gilt

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Sparschwein, Spardose und Euroscheine liegen auf gelbem HintergrundFoto: Aleksei Alimenko / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 18,6 % liegt +0,00 % (+0 %) über dem vorherigen Stand.
  • Seit 2019 hat sich Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung um +0 % verändert.

Verlauf: Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung

Wo lag der Wert früher, wo liegt er heute? Die Kurve beantwortet das für „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ ab 2026 auf einen Blick.

Verlauf: Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung von 2019 bis 202617,5018,0018,5019,0019,5020,00201920202021202220232024202520261. Januar 2019: 18,6 % (gilt)1. Januar 2020: 18,6 % (gilt)1. Januar 2021: 18,6 % (gilt)1. Januar 2022: 18,6 % (gilt)1. Januar 2023: 18,6 % (gilt)1. Januar 2024: 18,6 % (gilt)1. Januar 2025: 18,6 % (gilt)1. Januar 2026: 18,6 % (gilt)18,6 %
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: % des Bruttoentgelts (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen).

Werte-Tabelle: Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung

Die Tabelle fasst zusammen, was seit 2026 zu „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ festgelegt wurde. Zeilen mit dem Status „geplant“ oder „Entwurf“ sind noch nicht verbindlich.

Gültig abWertStatusQuelleStand
aktuell18,6 %giltBeitragssatzbekanntmachung der Rentenversicherung21.10.2026
18,6 %giltBeitragssatzbekanntmachung der Rentenversicherung21.10.2026
18,6 %giltSGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung)21.10.2026
18,6 %giltSGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung)21.10.2026
18,6 %giltSGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung)21.10.2026
18,6 %giltSGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung)21.10.2026
18,6 %giltSGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung)21.10.2026
18,6 %Der Satz gilt seit 2018 unverändert.giltSGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB VI § 158, jährliche Beitragssatzbekanntmachung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

„Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ berührt einen klar umrissenen Kreis. Ob Sie dazugehören, zeigen die Hinweise zu den Zielgruppen weiter unten. Als Nächstes steht bei „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ der Wert 18,6 % an, und zwar ab . Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie etwas anpassen müssen.

Änderungen zu Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Februar 2026 1 Monatsübersicht
Rentenversicherungsbeitrag bleibt bei 18,6 %Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 %.
Details

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte, also 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt dagegen auf 8.450 € im Monat. Für 2027 ist der Satz noch nicht belegt.

Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige

RentegiltBeitragssatzbekanntmachung Rentenversicherung 2026

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Welche Zahl gilt gerade für „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“?

Es gelten 18,6 %. Beginn der Geltung war der .

Wie geht es mit „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ weiter?

Der Termin lautet , der künftige Wert 18,6 %. Er kann sich ändern, solange er nicht den Status „gilt“ trägt.

Welche Quellen belegen die Werte für „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“?

Wir stützen uns auf Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen von Behörden. Der Link steht neben jedem Wert.