Rente
Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung
Was gilt bei „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“? Die Antwort steht in einer Zahl: 18,6 %. Sie löste zum den vorherigen Wert ab und ist der Bezugspunkt für alles Weitere auf dieser Seite.
Foto: Aleksei Alimenko / PexelsZahlen im Überblick
- Der aktuelle Wert von 18,6 % liegt +0,00 % (+0 %) über dem vorherigen Stand.
- Seit 2019 hat sich Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung um +0 % verändert.
Verlauf: Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung
Wo lag der Wert früher, wo liegt er heute? Die Kurve beantwortet das für „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ ab 2026 auf einen Blick.
Werte-Tabelle: Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung
Die Tabelle fasst zusammen, was seit 2026 zu „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ festgelegt wurde. Zeilen mit dem Status „geplant“ oder „Entwurf“ sind noch nicht verbindlich.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| aktuell | 18,6 % | gilt | Beitragssatzbekanntmachung der Rentenversicherung | 21.10.2026 |
| 18,6 % | gilt | Beitragssatzbekanntmachung der Rentenversicherung | 21.10.2026 | |
| 18,6 % | gilt | SGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung) | 21.10.2026 | |
| 18,6 % | gilt | SGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung) | 21.10.2026 | |
| 18,6 % | gilt | SGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung) | 21.10.2026 | |
| 18,6 % | gilt | SGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung) | 21.10.2026 | |
| 18,6 % | gilt | SGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung) | 21.10.2026 | |
| 18,6 %Der Satz gilt seit 2018 unverändert. | gilt | SGB VI § 158 (jeweilige Beitragssatzbekanntmachung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB VI § 158, jährliche Beitragssatzbekanntmachung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
„Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ berührt einen klar umrissenen Kreis. Ob Sie dazugehören, zeigen die Hinweise zu den Zielgruppen weiter unten. Als Nächstes steht bei „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ der Wert 18,6 % an, und zwar ab . Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie etwas anpassen müssen.
Änderungen zu Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Februar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Rentenversicherungsbeitrag bleibt bei 18,6 %Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 %.DetailsArbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte, also 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt dagegen auf 8.450 € im Monat. Für 2027 ist der Satz noch nicht belegt. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | gilt | Beitragssatzbekanntmachung Rentenversicherung 2026 | |
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Häufige Fragen
Welche Zahl gilt gerade für „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“?
Es gelten 18,6 %. Beginn der Geltung war der .
Wie geht es mit „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“ weiter?
Der Termin lautet , der künftige Wert 18,6 %. Er kann sich ändern, solange er nicht den Status „gilt“ trägt.
Welche Quellen belegen die Werte für „Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung“?
Wir stützen uns auf Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen von Behörden. Der Link steht neben jedem Wert.