Gesundheit
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Aktuell gilt bei „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ der Wert 5.812,50 €. Er ist seit 1. Januar 2027 in Kraft und stammt aus einer amtlichen Quelle, die Sie unten in der Tabelle finden.
Foto: Vitaly Gariev / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung um +300 € (+5,44 %) erhöht. Aktuell gilt 5.812,50 €.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung eine Veränderung von +28,1 %.
- Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 6.375 €, beschlossen. Das entspricht +9,68 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.
Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Verlauf seit 2026: Die folgende Grafik gibt „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ so wieder, wie er in der Tabelle darunter belegt ist.
Werte-Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Zum Nachschlagen: 6 Werte zu „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ in einer Tabelle, beginnend mit 2026. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 6.375 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; Bundesrat steht aus. Jahreswert 76.500 €. Enthält einen zusätzlichen Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | 21.10.2026 | |
| aktuell | 5.812,50 €Jahreswert 69.750 €. | gilt | Deutsche Rentenversicherung (Rechengrößen 2026/2027) | 21.10.2026 |
| 5.512,50 €Jahreswert 66.150 €. | gilt | Bundesregierung: Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 | 21.10.2026 | |
| 5.175 €Jahreswert 62.100 €. | gilt | Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 | 21.10.2026 | |
| 4.987,50 €Jahreswert 59.850 €. | gilt | Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 | 21.10.2026 | |
| 4.837,50 €Jahreswert 58.050 €. | gilt | Bundesregierung: Neue Rechengrößen 2022 | 21.10.2026 | |
| 4.837,50 €Jahreswert 58.050 €. | gilt | Bundesregierung / Rechengrößen 2021 | 21.10.2026 | |
| 4.687,50 €Jahreswert 56.250 €. | gilt | Bundesregierung / Rechengrößen 2020 | 21.10.2026 | |
| 4.537,50 €Jahreswert 54.450 €. | gilt | Bundesregierung / Rechengrößen 2019 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB V § 223, jährliche Rechengrößenverordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Nicht jeder muss sich um „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Eine Änderung zeichnet sich ab: 5.812,50 € für „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“, anwendbar ab 1. Januar 2027. Ob daraus Pflichten entstehen, klären Sie im Einzelfall.
Änderungen zu Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €Bis 5.812,50 € Monatseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.DetailsDie Grenze steigt von 5.512,50 € und belastet Besserverdienende mit höheren Höchstbeiträgen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr; darüber ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | gilt | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026/2027 | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €Die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 6.375 € monatlich (76.500 € jährlich).DetailsEnthalten ist ein zusätzlicher Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gutverdiener zahlen damit deutlich mehr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | |
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Häufige Fragen
Wie viel ist „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ zurzeit?
Derzeit 5.812,50 €, und zwar seit dem 1. Januar 2027. Frühere Werte sehen Sie im Zeitverlauf.
Zu welchem Termin wird „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ angepasst?
Bekannt ist bisher der 1. Januar 2027 mit dem Wert 5.812,50 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach.
Woher stammen die Zahlen zu „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“?
Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.