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Gesundheit

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Aktuell gilt bei „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ der Wert 5.812,50 €. Er ist seit 1. Januar 2027 in Kraft und stammt aus einer amtlichen Quelle, die Sie unten in der Tabelle finden.

Aktuell5.812,50 €€ pro Monatgilt
Nächster Wert6.375 €ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Arzt in weißem Kittel unterschreibt ein Formular auf einem KlemmbrettFoto: Vitaly Gariev / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung um +300 € (+5,44 %) erhöht. Aktuell gilt 5.812,50 €.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung eine Veränderung von +28,1 %.
  • Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 6.375 €, beschlossen. Das entspricht +9,68 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.

Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Verlauf seit 2026: Die folgende Grafik gibt „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ so wieder, wie er in der Tabelle darunter belegt ist.

Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung von 2019 bis 20274.0004.5005.0005.5006.0006.5002019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 4.537,50 € (gilt)1. Januar 2020: 4.687,50 € (gilt)1. Januar 2021: 4.837,50 € (gilt)1. Januar 2022: 4.837,50 € (gilt)1. Januar 2023: 4.987,50 € (gilt)1. Januar 2024: 5.175 € (gilt)1. Januar 2025: 5.512,50 € (gilt)1. Januar 2026: 5.812,50 € (gilt)1. Januar 2027: 6.375 € (beschlossen)6.375 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Zum Nachschlagen: 6 Werte zu „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ in einer Tabelle, beginnend mit 2026. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Gültig abWertStatusQuelleStand
6.375 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; Bundesrat steht aus. Jahreswert 76.500 €. Enthält einen zusätzlichen Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.beschlossenBundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 202721.10.2026
aktuell5.812,50 €Jahreswert 69.750 €.giltDeutsche Rentenversicherung (Rechengrößen 2026/2027)21.10.2026
5.512,50 €Jahreswert 66.150 €.giltBundesregierung: Rechengrößen in der Sozialversicherung 202521.10.2026
5.175 €Jahreswert 62.100 €.giltBundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 202421.10.2026
4.987,50 €Jahreswert 59.850 €.giltBundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 202321.10.2026
4.837,50 €Jahreswert 58.050 €.giltBundesregierung: Neue Rechengrößen 202221.10.2026
4.837,50 €Jahreswert 58.050 €.giltBundesregierung / Rechengrößen 202121.10.2026
4.687,50 €Jahreswert 56.250 €.giltBundesregierung / Rechengrößen 202021.10.2026
4.537,50 €Jahreswert 54.450 €.giltBundesregierung / Rechengrößen 201921.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB V § 223, jährliche Rechengrößenverordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Nicht jeder muss sich um „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Eine Änderung zeichnet sich ab: 5.812,50 € für „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“, anwendbar ab 1. Januar 2027. Ob daraus Pflichten entstehen, klären Sie im Einzelfall.

Änderungen zu Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €Bis 5.812,50 € Monatseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.
Details

Die Grenze steigt von 5.512,50 € und belastet Besserverdienende mit höheren Höchstbeiträgen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr; darüber ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige

GesundheitgiltDeutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026/2027
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €Die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 6.375 € monatlich (76.500 € jährlich).
Details

Enthalten ist ein zusätzlicher Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gutverdiener zahlen damit deutlich mehr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr.

Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige

GesundheitbeschlossenBundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Wie viel ist „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ zurzeit?

Derzeit 5.812,50 €, und zwar seit dem 1. Januar 2027. Frühere Werte sehen Sie im Zeitverlauf.

Zu welchem Termin wird „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“ angepasst?

Bekannt ist bisher der 1. Januar 2027 mit dem Wert 5.812,50 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach.

Woher stammen die Zahlen zu „Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung“?

Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.