Soziales
Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)
Stand heute: 563 €. Dieser Betrag gilt für „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ seit . Die folgenden Abschnitte zeigen Verlauf, Betroffene und den nächsten Termin.
Foto: https://kaboompics.com/ / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) um +0,00 € (+0 %) erhöht. Aktuell gilt 563 €.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) eine Veränderung von +32,78 %.
- Seit 2019 wurde der Wert 5 Mal geändert.
Verlauf: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)
Verlauf seit 2026: Die folgende Grafik gibt „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ so wieder, wie er in der Tabelle darunter belegt ist.
Werte-Tabelle: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)
Die Tabelle listet alle bekannten Werte zu „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ ab 2026. Neben dem Betrag sehen Sie Gültigkeitsdatum, Status und Quelle.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| aktuell | 563 €
| gilt | Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 | 21.10.2026 |
| 563 €Nullrunde zum 1. Januar 2025. | gilt | Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 | 21.10.2026 | |
| 563 € | gilt | SGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 502 €Höhe nach Einführung des Bürgergelds. | gilt | SGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 449 € | gilt | SGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 446 € | gilt | SGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 432 € | gilt | SGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
| 424 € | gilt | SGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB II / SGB XII § 28, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Die Kennzahl „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ spielt im Alltag mancher Haushalte eine große, in anderen kaum eine Rolle. Ein Überblick hilft bei der Einordnung. Der Fahrplan steht: Ab lautet der Wert für „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ 563 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach, sobald sie veröffentlicht sind.
Änderungen zu Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Regelsätze bleiben unverändertAlleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 € Regelsatz im Monat.DetailsFür Bürgergeld und Sozialhilfe gibt es keine Erhöhung. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben gleich (zum Beispiel 506 € für Partner und 357 € für Kinder bis fünf Jahre). Leistungsbezieher müssen deshalb nichts beantragen. Betrifft: Familien und Verbraucher | Soziales | gilt | Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Regelsatz 2027: Entscheidung noch offenOb und wie stark der Regelsatz zum 1. Januar 2027 steigt, ist noch nicht entschieden.DetailsAktuell erhalten Alleinstehende 563 €. Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz will zum einstufigen Fortschreibungsverfahren zurück; eine Nullrunde ist möglich. Eine neue Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) steht noch aus. Betrifft: Familien und Verbraucher | Soziales | geplant | gegen-hartz.de: Bürgergeld 2027, Änderungen zum Jahreswechsel | |
Keine Änderung passt zu dieser Auswahl.
Verwandte Werte
Häufige Fragen
Was gilt derzeit bei „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“?
Derzeit 563 €, und zwar seit dem . Frühere Werte sehen Sie im Zeitverlauf.
Ist die nächste Änderung bei „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ schon bekannt?
Als Nächstes folgt 563 €, und zwar am .
Wo kann ich die Zahlen zu „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ nachprüfen?
Festgelegt wird das per Gesetz oder Verordnung. Die zugehörige Quelle ist in der Tabelle verlinkt.