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Soziales

Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)

Stand heute: 563 €. Dieser Betrag gilt für „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ seit . Die folgenden Abschnitte zeigen Verlauf, Betroffene und den nächsten Termin.

Aktuell563 €€ pro Monat (Alleinstehende)gilt

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Person zählt auf einem Sofa Geldscheine und füllt ein Formular ausFoto: https://kaboompics.com/ / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) um +0,00 € (+0 %) erhöht. Aktuell gilt 563 €.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) eine Veränderung von +32,78 %.
  • Seit 2019 wurde der Wert 5 Mal geändert.

Verlauf: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)

Verlauf seit 2026: Die folgende Grafik gibt „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ so wieder, wie er in der Tabelle darunter belegt ist.

Verlauf: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1) von 2019 bis 2026400450500550600201920202021202220232024202520261. Januar 2019: 424 € (gilt)1. Januar 2020: 432 € (gilt)1. Januar 2021: 446 € (gilt)1. Januar 2022: 449 € (gilt)1. Januar 2023: 502 € (gilt)1. Januar 2024: 563 € (gilt)1. Januar 2025: 563 € (gilt)1. Januar 2026: 563 € (gilt)563 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat (Alleinstehende).

Werte-Tabelle: Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)

Die Tabelle listet alle bekannten Werte zu „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ ab 2026. Neben dem Betrag sehen Sie Gültigkeitsdatum, Status und Quelle.

Gültig abWertStatusQuelleStand
aktuell563 €
  • Stufe 1 (Alleinstehende) 563 €
  • Stufe 2 (Partner) 506 €
  • Stufe 3 451 €
  • Stufe 4 (14 bis 17 Jahre) 471 €
  • Stufe 5 (6 bis 13 Jahre) 390 €
  • Stufe 6 (bis 5 Jahre) 357 €
Nullrunde zum 1. Januar 2026; Stufe 2: 506 €, Stufe 3: 451 €, Stufe 4: 471 €, Stufe 5: 390 €, Stufe 6: 357 €.
giltRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 202621.10.2026
563 €Nullrunde zum 1. Januar 2025.giltRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 202621.10.2026
563 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
502 €Höhe nach Einführung des Bürgergelds.giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
449 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
446 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
432 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026
424 €giltSGB XII § 28 (Regelbedarfsstufen, jeweilige Fassung)21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB II / SGB XII § 28, Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Die Kennzahl „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ spielt im Alltag mancher Haushalte eine große, in anderen kaum eine Rolle. Ein Überblick hilft bei der Einordnung. Der Fahrplan steht: Ab lautet der Wert für „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ 563 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach, sobald sie veröffentlicht sind.

Änderungen zu Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)

2 von 2 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Regelsätze bleiben unverändertAlleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 € Regelsatz im Monat.
Details

Für Bürgergeld und Sozialhilfe gibt es keine Erhöhung. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben gleich (zum Beispiel 506 € für Partner und 357 € für Kinder bis fünf Jahre). Leistungsbezieher müssen deshalb nichts beantragen.

Betrifft: Familien und Verbraucher

SozialesgiltRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Regelsatz 2027: Entscheidung noch offenOb und wie stark der Regelsatz zum 1. Januar 2027 steigt, ist noch nicht entschieden.
Details

Aktuell erhalten Alleinstehende 563 €. Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz will zum einstufigen Fortschreibungsverfahren zurück; eine Nullrunde ist möglich. Eine neue Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) steht noch aus.

Betrifft: Familien und Verbraucher

Sozialesgeplantgegen-hartz.de: Bürgergeld 2027, Änderungen zum Jahreswechsel

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Was gilt derzeit bei „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“?

Derzeit 563 €, und zwar seit dem . Frühere Werte sehen Sie im Zeitverlauf.

Ist die nächste Änderung bei „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ schon bekannt?

Als Nächstes folgt 563 €, und zwar am .

Wo kann ich die Zahlen zu „Regelsatz Bürgergeld / Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1)“ nachprüfen?

Festgelegt wird das per Gesetz oder Verordnung. Die zugehörige Quelle ist in der Tabelle verlinkt.