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Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)
Stand heute: 2.000 €. Dieser Betrag gilt für „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ seit 1. Januar 2027. Die folgenden Abschnitte zeigen Verlauf, Betroffene und den nächsten Termin.
Foto: Vitaly Gariev / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze) um +0,00 € (+0 %) erhöht. Aktuell gilt 2.000 €.
- Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze) +135,29 %.
- Ab 1. Januar 2027 sind 2.000 € vorgesehen, Stand der Planung: beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 3 Mal geändert.
Verlauf: Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)
Schauen Sie auf die Kurve. Sie bildet „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ ab 2026 ab und hilft, einzelne Anpassungen im Gesamtbild einzuordnen.
Werte-Tabelle: Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)
Wie hat sich „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ entwickelt? Die folgende Übersicht zeigt 3 Einträge seit 2026, jeweils mit Beleg und Stand.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
2.000 €
| beschlossen | SGB IV § 20 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
| aktuell | 2.000 €
| gilt | SGB IV § 20 Abs. 2 | 21.10.2026 |
2.000 €
| gilt | SGB IV § 20 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
2.000 €
| gilt | SGB IV § 20 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
2.000 €
| gilt | SGB IV § 20 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
1.600 €
| gilt | SGB IV § 20 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
1.300 €
| gilt | SGB IV § 20 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 | |
850 €
| gilt | SGB IV § 20 (jeweilige Fassung) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB IV § 20 Abs. 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Die Kennzahl „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ spielt im Alltag mancher Haushalte eine große, in anderen kaum eine Rolle. Ein Überblick hilft bei der Einordnung. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ auf 2.000 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.
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Häufige Fragen
Welcher Betrag ist bei „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ gültig?
Aktuell sind es 2.000 €. Der Wert gilt seit 1. Januar 2027.
Wie geht es mit „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“ weiter?
Bekannt ist bisher der 1. Januar 2027 mit dem Wert 2.000 €. Neue Beschlüsse tragen wir nach.
Woher stammen die Zahlen zu „Midijob-Übergangsbereich (obere Grenze)“?
Klicken Sie in der Tabelle auf die Quelle. Sie führt zur Veröffentlichung, auf der die Zahl beruht.