Arbeit
Gesetzlicher Mindestlohn
Was gilt bei „Gesetzlicher Mindestlohn“? Die Antwort steht in einer Zahl: 13,90 €. Sie löste zum 1. Januar 2027 den vorherigen Wert ab und ist der Bezugspunkt für alles Weitere auf dieser Seite.
Foto: Andrea Piacquadio / PexelsZahlen im Überblick
- Der aktuelle Wert von 13,90 € liegt +1,08 € (+8,42 %) über dem vorherigen Stand.
- Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Gesetzlicher Mindestlohn +51,25 %.
- Ab 1. Januar 2027 sind 14,60 € vorgesehen, Stand der Planung: beschlossen. Das entspricht +5,04 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 9 Mal geändert.
Verlauf: Gesetzlicher Mindestlohn
Die Grafik zeigt den Verlauf von „Gesetzlicher Mindestlohn“ seit 2026. Sprünge verweisen auf Anpassungen durch Gesetz oder Verordnung.
Werte-Tabelle: Gesetzlicher Mindestlohn
Zahlen im Überblick: Die Reihe zu „Gesetzlicher Mindestlohn“ umfasst 9 Einträge. Sie startet 2026. Sortiert ist sie nach dem Datum, ab dem ein Wert gilt.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 14,60 €Per Rechtsverordnung der Bundesregierung bereits festgelegt; tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. | beschlossen | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 | |
| aktuell | 13,90 € | gilt | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 |
| 12,82 € | gilt | Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 | |
| 12,41 € | gilt | Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 | |
| 12,00 € | gilt | Mindestlohngesetz § 1 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
| 12,00 €Einmalige gesetzliche Anhebung zum 1. Oktober 2022. | gilt | Mindestlohngesetz § 1 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
| 10,45 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,82 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,60 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,50 €Zum 1. Juli 2021 stieg der Satz auf 9,60 €. | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,35 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,19 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Mindestlohnanpassungsverordnungen. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Ob Sie persönlich betroffen sind, hängt von Ihrer Situation ab. Für „Gesetzlicher Mindestlohn“ nennen wir die typischen Fälle. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Gesetzlicher Mindestlohn“ auf 13,90 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.
Minijob: wie viele Stunden sind möglich?
Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.
Änderungen zu Gesetzlicher Mindestlohn
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestlohn steigt auf 13,90 €Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Liegt der Stundenlohn darunter, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € festgelegt. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | gilt | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestlohn steigt auf 14,60 €Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz ist bereits per Verordnung festgelegt. Er hebt auch die Minijob-Grenze auf 633 € an. Arbeitgeber sollten Verträge und Stundenlöhne prüfen; bei Leistungsbeziehern wirkt sich die Erhöhung nur teilweise aus, weil Freibeträge greifen. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | beschlossen | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
| Juni 2027 1 | ||||
Mindestlohnkommission entscheidet über die Anpassung ab 2028Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni 2027 über die nächste Anpassung beschließen.DetailsDas Gesetz sieht Beschlüsse alle zwei Jahre vor. Der Vorschlag wird anschließend per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Danach steht auch die nächste Minijob-Grenze fest. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | geplant | Mindestlohngesetz § 9 | |
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Häufige Fragen
Welche Zahl gilt gerade für „Gesetzlicher Mindestlohn“?
Der heutige Stand lautet 13,90 €, anwendbar ab 1. Januar 2027. Die Quelle steht in der Tabelle.
Wie geht es mit „Gesetzlicher Mindestlohn“ weiter?
Als Nächstes folgt 13,90 €, und zwar am 1. Januar 2027.
Welche Rechtsgrundlage hat „Gesetzlicher Mindestlohn“?
Alle Werte sind belegt, sonst erscheinen sie nicht. Die Rechtsgrundlage sehen Sie im Kopf der Seite.