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Gesetzlicher Mindestlohn

Was gilt bei „Gesetzlicher Mindestlohn“? Die Antwort steht in einer Zahl: 13,90 €. Sie löste zum 1. Januar 2027 den vorherigen Wert ab und ist der Bezugspunkt für alles Weitere auf dieser Seite.

Aktuell13,90 €€ pro Stundegilt
Nächster Wert14,60 €ab 1. Januar 2027beschlossen

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Mitarbeiterin kassiert in einem Laden und lächelt dabei der Kundin zuFoto: Andrea Piacquadio / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 13,90 € liegt +1,08 € (+8,42 %) über dem vorherigen Stand.
  • Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Gesetzlicher Mindestlohn +51,25 %.
  • Ab 1. Januar 2027 sind 14,60 € vorgesehen, Stand der Planung: beschlossen. Das entspricht +5,04 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 9 Mal geändert.

Verlauf: Gesetzlicher Mindestlohn

Die Grafik zeigt den Verlauf von „Gesetzlicher Mindestlohn“ seit 2026. Sprünge verweisen auf Anpassungen durch Gesetz oder Verordnung.

Verlauf: Gesetzlicher Mindestlohn von 2019 bis 20278101214162019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 9,19 € (gilt)1. Januar 2020: 9,35 € (gilt)1. Januar 2021: 9,50 € (gilt)1. Juli 2021: 9,60 € (gilt)1. Januar 2022: 9,82 € (gilt)1. Juli 2022: 10,45 € (gilt)1. Oktober 2022: 12,00 € (gilt)1. Januar 2023: 12,00 € (gilt)1. Januar 2024: 12,41 € (gilt)1. Januar 2025: 12,82 € (gilt)1. Januar 2026: 13,90 € (gilt)1. Januar 2027: 14,60 € (beschlossen)14,60 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Stunde.

Werte-Tabelle: Gesetzlicher Mindestlohn

Zahlen im Überblick: Die Reihe zu „Gesetzlicher Mindestlohn“ umfasst 9 Einträge. Sie startet 2026. Sortiert ist sie nach dem Datum, ab dem ein Wert gilt.

Gültig abWertStatusQuelleStand
14,60 €Per Rechtsverordnung der Bundesregierung bereits festgelegt; tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.beschlossenFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
aktuell13,90 €giltFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
12,82 €giltVierte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
12,41 €giltVierte Mindestlohnanpassungsverordnung21.10.2026
12,00 €giltMindestlohngesetz § 1 Abs. 221.10.2026
12,00 €Einmalige gesetzliche Anhebung zum 1. Oktober 2022.giltMindestlohngesetz § 1 Abs. 221.10.2026
10,45 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,82 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,60 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,50 €Zum 1. Juli 2021 stieg der Satz auf 9,60 €.giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,35 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026
9,19 €giltMiLoG (Anpassungsverordnungen)21.10.2026

Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Mindestlohnanpassungsverordnungen. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Ob Sie persönlich betroffen sind, hängt von Ihrer Situation ab. Für „Gesetzlicher Mindestlohn“ nennen wir die typischen Fälle. Blick nach vorn: Zum 1. Januar 2027 ändert sich „Gesetzlicher Mindestlohn“ auf 13,90 €. Bis dahin gilt unverändert der aktuelle Betrag.

Minijob: wie viele Stunden sind möglich?

Stunden pro Monat43,4
Stunden pro Woche (Ø)10,0
Verdienst pro Jahr7.236 €

Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.

Änderungen zu Gesetzlicher Mindestlohn

3 von 3 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Mindestlohn steigt auf 13,90 €Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde.
Details

Der Satz steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Liegt der Stundenlohn darunter, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € festgelegt.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitgiltFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Mindestlohn steigt auf 14,60 €Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Stunde.
Details

Der Satz ist bereits per Verordnung festgelegt. Er hebt auch die Minijob-Grenze auf 633 € an. Arbeitgeber sollten Verträge und Stundenlöhne prüfen; bei Leistungsbeziehern wirkt sich die Erhöhung nur teilweise aus, weil Freibeträge greifen.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitbeschlossenFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Juni 2027 1
Mindestlohnkommission entscheidet über die Anpassung ab 2028Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni 2027 über die nächste Anpassung beschließen.
Details

Das Gesetz sieht Beschlüsse alle zwei Jahre vor. Der Vorschlag wird anschließend per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Danach steht auch die nächste Minijob-Grenze fest.

Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber

ArbeitgeplantMindestlohngesetz § 9

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Welche Zahl gilt gerade für „Gesetzlicher Mindestlohn“?

Der heutige Stand lautet 13,90 €, anwendbar ab 1. Januar 2027. Die Quelle steht in der Tabelle.

Wie geht es mit „Gesetzlicher Mindestlohn“ weiter?

Als Nächstes folgt 13,90 €, und zwar am 1. Januar 2027.

Welche Rechtsgrundlage hat „Gesetzlicher Mindestlohn“?

Alle Werte sind belegt, sonst erscheinen sie nicht. Die Rechtsgrundlage sehen Sie im Kopf der Seite.