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Verbraucher

Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)

Kurz und klar: „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ beträgt zurzeit 1.587,40 €. Gültig ab . Darunter ordnen wir die Zahl ein und belegen sie mit Quellen.

Aktuell1.587,40 €€ pro Monatgilt

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Tabellenblatt, Taschenrechner und Stift liegen auf einem HolztischFoto: RDNE Stock project / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Der aktuelle Wert von 1.587,40 € liegt +32,40 € (+2,08 %) über dem vorherigen Stand.
  • Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag) eine Veränderung von +34,69 %.
  • Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.

Verlauf: Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)

Verlauf seit 2026: Die folgende Grafik gibt „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ so wieder, wie er in der Tabelle darunter belegt ist.

Verlauf: Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag) von 2019 bis 20261.0001.2001.4001.6001.800201920202021202220232024202520261. Juli 2019: 1.178,59 € (gilt)1. Juli 2021: 1.252,64 € (gilt)1. Juli 2022: 1.330,16 € (gilt)1. Juli 2023: 1.402,28 € (gilt)1. Juli 2024: 1.491,75 € (gilt)1. Juli 2025: 1.555,00 € (gilt)1. Juli 2026: 1.587,40 € (gilt)1.587,40 €
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)

Wie hat sich „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ entwickelt? Die folgende Übersicht zeigt 6 Einträge seit 2026, jeweils mit Beleg und Stand.

Gültig abWertStatusQuelleStand
aktuell1.587,40 €Anpassung zum 1. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 202621.10.2026
1.555,00 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli.giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 202521.10.2026
1.491,75 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli.giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 202421.10.2026
1.402,28 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli.giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 202321.10.2026
1.330,16 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli.giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 202221.10.2026
1.252,64 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli.giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 202121.10.2026
1.178,59 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli.giltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 201921.10.2026

Rechtsgrundlage: Zivilprozessordnung § 850c, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Wer sollte hinschauen? Die Regelung zu „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ wirkt auf bestimmte Personengruppen unmittelbar, auf andere nur indirekt. Was kommt danach? Ab soll bei „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ der Wert 1.587,40 € gelten. Achten Sie auf den Status, er verrät, wie sicher das ist.

Änderungen zu Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Juli 2026 1 Monatsübersicht
Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.587,40 €Seit 1. Juli 2026 sind monatlich 1.587,40 € Arbeitseinkommen vor Pfändung geschützt.
Details

Der Betrag gilt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten und auch für das Pfändungsschutzkonto. Er erhöht sich mit Unterhaltspflichten. Banken stellen bei P-Konten die neue Grenze automatisch ein.

Betrifft: Verbraucher und Arbeitnehmer

VerbrauchergiltPfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

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Häufige Fragen

Welche Zahl gilt gerade für „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“?

Maßgeblich sind 1.587,40 €. Diese Zahl hat seit dem Bestand.

Ab wann gilt bei „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ etwas Neues?

Nach dem aktuellen Stand der Quellen gilt ab der Wert 1.587,40 €.

Wo kann ich die Zahlen zu „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ nachprüfen?

Grundlage sind amtliche Dokumente. Wo nur Pläne vorliegen, steht „geplant“ oder „Entwurf“ dabei.