Verbraucher
Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)
Kurz und klar: „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ beträgt zurzeit 1.587,40 €. Gültig ab . Darunter ordnen wir die Zahl ein und belegen sie mit Quellen.
Foto: RDNE Stock project / PexelsZahlen im Überblick
- Der aktuelle Wert von 1.587,40 € liegt +32,40 € (+2,08 %) über dem vorherigen Stand.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag) eine Veränderung von +34,69 %.
- Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.
Verlauf: Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)
Verlauf seit 2026: Die folgende Grafik gibt „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ so wieder, wie er in der Tabelle darunter belegt ist.
Werte-Tabelle: Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)
Wie hat sich „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ entwickelt? Die folgende Übersicht zeigt 6 Einträge seit 2026, jeweils mit Beleg und Stand.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| aktuell | 1.587,40 €Anpassung zum 1. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80). | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 | 21.10.2026 |
| 1.555,00 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli. | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 | 21.10.2026 | |
| 1.491,75 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli. | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 | 21.10.2026 | |
| 1.402,28 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli. | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 | 21.10.2026 | |
| 1.330,16 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli. | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 | 21.10.2026 | |
| 1.252,64 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli. | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 | 21.10.2026 | |
| 1.178,59 €Gilt für das Arbeitseinkommen eines Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten; Anpassung jeweils zum 1. Juli. | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Zivilprozessordnung § 850c, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Wer sollte hinschauen? Die Regelung zu „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ wirkt auf bestimmte Personengruppen unmittelbar, auf andere nur indirekt. Was kommt danach? Ab soll bei „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ der Wert 1.587,40 € gelten. Achten Sie auf den Status, er verrät, wie sicher das ist.
Änderungen zu Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Juli 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.587,40 €Seit 1. Juli 2026 sind monatlich 1.587,40 € Arbeitseinkommen vor Pfändung geschützt.DetailsDer Betrag gilt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten und auch für das Pfändungsschutzkonto. Er erhöht sich mit Unterhaltspflichten. Banken stellen bei P-Konten die neue Grenze automatisch ein. Betrifft: Verbraucher und Arbeitnehmer | Verbraucher | gilt | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 | |
Keine Änderung passt zu dieser Auswahl.
Verwandte Werte
Häufige Fragen
Welche Zahl gilt gerade für „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“?
Maßgeblich sind 1.587,40 €. Diese Zahl hat seit dem Bestand.
Ab wann gilt bei „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ etwas Neues?
Nach dem aktuellen Stand der Quellen gilt ab der Wert 1.587,40 €.
Wo kann ich die Zahlen zu „Pfändungsfreigrenze (monatlicher Grundfreibetrag)“ nachprüfen?
Grundlage sind amtliche Dokumente. Wo nur Pläne vorliegen, steht „geplant“ oder „Entwurf“ dabei.