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Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)
Der heutige Wert zu „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ lautet 71 € im Monat. Damit gilt seit dem 1. Januar 2027 eine neue Marke, die Sie in der Tabelle mit allen früheren Jahren vergleichen können.
Foto: Julia Filirovska / PexelsZahlen im Überblick
- Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 73 € im Monat, bisher nur als Entwurf bekannt. Das entspricht +2,82 % gegenüber heute.
Verlauf: Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)
Schauen Sie auf die Kurve. Sie bildet „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ ab 2026 ab und hilft, einzelne Anpassungen im Gesamtbild einzuordnen.
Werte-Tabelle: Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)
In der Übersicht stehen die Werte für „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ von 2026 bis heute und, wo schon bekannt, auch für kommende Jahre. Der Status zeigt, wie verbindlich sie sind.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
73 € im Monat
| Entwurf | Bundesrat-Drucksache 503/26 (Verordnungsentwurf) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 71 € im Monat
| gilt | Bundesrat-Drucksache 503/26 (Verordnungsentwurf mit Vergleichswerten 2026) | 21.10.2026 |
2,30 € je Frühstück
| gilt | Ministerium der Finanzen NRW (Bekanntmachung Sachbezugswerte 2025) | 21.10.2026 | |
2,17 € je Frühstück
| gilt | Ministerium der Finanzen NRW (Bekanntmachung Sachbezugswerte 2025, Vergleichswerte 2024) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Wer sollte hinschauen? Die Regelung zu „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ wirkt auf bestimmte Personengruppen unmittelbar, auf andere nur indirekt. Was kommt danach? Ab 1. Januar 2027 soll bei „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ der Wert 71 € im Monat gelten. Achten Sie auf den Status, er verrät, wie sicher das ist.
Änderungen zu Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Sachbezugswerte für Verpflegung steigenDer Verordnungsentwurf setzt das Frühstück auf 73 €, Mittag- und Abendessen auf je 141 € im Monat.DetailsDie Gesamtsumme steigt von 345 € auf 355 €. Arbeitgeber bewerten freie oder verbilligte Mahlzeiten mit diesen Werten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Arbeit | Entwurf | Bundesrat-Drucksache 503/26 | |
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Häufige Fragen
Was ist der heutige Wert von „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“?
Im Moment liegt der Wert bei 71 € im Monat. Er löste zum 1. Januar 2027 die vorherige Stufe ab.
Wie geht es mit „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ weiter?
Bekannt ist bisher der 1. Januar 2027 mit dem Wert 71 € im Monat. Neue Beschlüsse tragen wir nach.
Welche Quellen belegen die Werte für „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“?
Grundlage sind amtliche Dokumente. Wo nur Pläne vorliegen, steht „geplant“ oder „Entwurf“ dabei.