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Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)

Der heutige Wert zu „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ lautet 71 € im Monat. Damit gilt seit dem 1. Januar 2027 eine neue Marke, die Sie in der Tabelle mit allen früheren Jahren vergleichen können.

Aktuell71 € im Monat€ pro Monatgilt
Nächster Wert73 € im Monatab 1. Januar 2027Entwurf

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Tablett mit Salat und einem Getränk in einer KantineFoto: Julia Filirovska / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 73 € im Monat, bisher nur als Entwurf bekannt. Das entspricht +2,82 % gegenüber heute.

Verlauf: Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)

Schauen Sie auf die Kurve. Sie bildet „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ ab 2026 ab und hilft, einzelne Anpassungen im Gesamtbild einzuordnen.

Verlauf: Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich) von 2026 bis 202770,5071,0071,5072,0072,5073,0073,50202620271. Januar 2026: 71 € im Monat (gilt)1. Januar 2027: 73 € im Monat (Entwurf)73 € im Monat
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: € pro Monat.

Werte-Tabelle: Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)

In der Übersicht stehen die Werte für „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ von 2026 bis heute und, wo schon bekannt, auch für kommende Jahre. Der Status zeigt, wie verbindlich sie sind.

Gültig abWertStatusQuelleStand
73 € im Monat
  • Frühstück 73 €
  • Mittagessen 141 €
  • Abendessen 141 €
  • Gesamt 355 €
Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 1. September 2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Monatswerte: Frühstück 73 €, Mittagessen 141 €, Abendessen 141 €, gesamt 355 €.
EntwurfBundesrat-Drucksache 503/26 (Verordnungsentwurf)21.10.2026
aktuell71 € im Monat
  • Frühstück 71 €
  • Mittagessen 137 €
  • Abendessen 137 €
  • Gesamt 345 €
Monatswerte: Frühstück 71 €, Mittagessen 137 €, Abendessen 137 €, gesamt 345 €.
giltBundesrat-Drucksache 503/26 (Verordnungsentwurf mit Vergleichswerten 2026)21.10.2026
2,30 € je Frühstück
  • Frühstück 2,30 €
  • Mittagessen 4,40 €
  • Abendessen 4,40 €
Je Mahlzeit: Frühstück 2,30 €, Mittag- und Abendessen je 4,40 €.
giltMinisterium der Finanzen NRW (Bekanntmachung Sachbezugswerte 2025)21.10.2026
2,17 € je Frühstück
  • Frühstück 2,17 €
  • Mittagessen 4,13 €
  • Abendessen 4,13 €
Je Mahlzeit: Frühstück 2,17 €, Mittag- und Abendessen je 4,13 €.
giltMinisterium der Finanzen NRW (Bekanntmachung Sachbezugswerte 2025, Vergleichswerte 2024)21.10.2026

Rechtsgrundlage: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 2. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Wer sollte hinschauen? Die Regelung zu „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ wirkt auf bestimmte Personengruppen unmittelbar, auf andere nur indirekt. Was kommt danach? Ab 1. Januar 2027 soll bei „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ der Wert 71 € im Monat gelten. Achten Sie auf den Status, er verrät, wie sicher das ist.

Änderungen zu Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)

1 von 1 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Sachbezugswerte für Verpflegung steigenDer Verordnungsentwurf setzt das Frühstück auf 73 €, Mittag- und Abendessen auf je 141 € im Monat.
Details

Die Gesamtsumme steigt von 345 € auf 355 €. Arbeitgeber bewerten freie oder verbilligte Mahlzeiten mit diesen Werten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige

ArbeitEntwurfBundesrat-Drucksache 503/26

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Was ist der heutige Wert von „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“?

Im Moment liegt der Wert bei 71 € im Monat. Er löste zum 1. Januar 2027 die vorherige Stufe ab.

Wie geht es mit „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“ weiter?

Bekannt ist bisher der 1. Januar 2027 mit dem Wert 71 € im Monat. Neue Beschlüsse tragen wir nach.

Welche Quellen belegen die Werte für „Sachbezugswert Verpflegung (Frühstück, monatlich)“?

Grundlage sind amtliche Dokumente. Wo nur Pläne vorliegen, steht „geplant“ oder „Entwurf“ dabei.