Stand 21.10.2026
Beitragsbemessungsgrenze 2027: Rente 8.850 €, Kranken- und Pflegeversicherung 6.375 €
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 in der Rentenversicherung auf 8.850 € im Monat und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 6.375 €. Das Kabinett hat die Werte im Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Foto: Vitaly Gariev / PexelsWerte-Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 8.850 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Jahreswert 106.200 €. | beschlossen | Deutsche Rentenversicherung (Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027) | 21.10.2026 | |
| aktuell | 8.450 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 | 21.10.2026 |
| 8.050 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 | 21.10.2026 | |
| 7.550 €Seit 2024 bundeseinheitlich. | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 | 21.10.2026 | |
7.300 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 | 21.10.2026 | |
7.050 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 | 21.10.2026 | |
7.100 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 | 21.10.2026 | |
6.900 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 | 21.10.2026 | |
6.700 €
| gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB VI § 159, jährliche Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)
Zahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) um +400 € (+4,97 %) erhöht. Aktuell gilt 8.450 €.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) eine Veränderung von +26,12 %.
- Der nächste Wert (8.850 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +4,73 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 7 Mal geändert.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Werte-Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 6.375 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; Bundesrat steht aus. Jahreswert 76.500 €. Enthält einen zusätzlichen Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | 21.10.2026 | |
| aktuell | 5.812,50 €Jahreswert 69.750 €. | gilt | Deutsche Rentenversicherung (Rechengrößen 2026/2027) | 21.10.2026 |
| 5.512,50 €Jahreswert 66.150 €. | gilt | Bundesregierung: Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 | 21.10.2026 | |
| 5.175 €Jahreswert 62.100 €. | gilt | Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 | 21.10.2026 | |
| 4.987,50 €Jahreswert 59.850 €. | gilt | Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 | 21.10.2026 | |
| 4.837,50 €Jahreswert 58.050 €. | gilt | Bundesregierung: Neue Rechengrößen 2022 | 21.10.2026 | |
| 4.837,50 €Jahreswert 58.050 €. | gilt | Bundesregierung / Rechengrößen 2021 | 21.10.2026 | |
| 4.687,50 €Jahreswert 56.250 €. | gilt | Bundesregierung / Rechengrößen 2020 | 21.10.2026 | |
| 4.537,50 €Jahreswert 54.450 €. | gilt | Bundesregierung / Rechengrößen 2019 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB V § 223, jährliche Rechengrößenverordnung. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Verlauf: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Zahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung um +300 € (+5,44 %) erhöht. Aktuell gilt 5.812,50 €.
- Über den Zeitraum seit 2019 ergibt sich für Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung eine Veränderung von +28,1 %.
- Als Nächstes steht 1. Januar 2027 an: 6.375 €, beschlossen. Das entspricht +9,68 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Das Bundeskabinett hat im Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Nach der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung gelten voraussichtlich:
- Rentenversicherung (bundeseinheitlich): 8.850 € im Monat, 106.200 € im Jahr (2026: 8.450 €)
- Kranken- und Pflegeversicherung: 6.375 € im Monat, 76.500 € im Jahr (2026: 5.812,50 €)
- Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze): 84.150 € im Jahr, 7.012,50 € im Monat (2026: 77.400 €)
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Verdienst oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei. Deshalb gibt es auch einen Höchstbeitrag. Die Grenzen ändern sich jedes Jahr mit der Lohnentwicklung. Rechtsgrundlagen sind § 159 SGB VI für die Rente und § 223 SGB V für die Krankenversicherung, die jährliche Verordnung setzt die Zahlen fest.
Wie stark steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
In der Rentenversicherung steigt die Grenze um 400 € im Monat, das sind rund 4,7 Prozent. In der Krankenversicherung sind es 562,50 € mehr, ein Plus von rund 9,7 Prozent. Diese Steigerung ist ungewöhnlich hoch. Laut Quelle enthält sie einen zusätzlichen Anstieg um 300 € im Monat, der aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stammt. Die Versicherungspflichtgrenze steigt um 6.750 € auf 84.150 €, also rund 8,7 Prozent.
Rechenbeispiel: Was heißt das für Gutverdiener?
Wer 9.000 € brutto im Monat verdient, zahlt Rentenversicherung nur auf 8.850 €. Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent, wie er 2026 gilt, liegt der Arbeitnehmeranteil bei 9,3 Prozent, also 823,05 € im Monat. Gegenüber 2026 (8.450 € × 9,3 Prozent = 785,85 €) sind das 37,20 € mehr. Das ist eine Modellrechnung bei unverändertem Satz.
In der Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent plus dem Zusatzbeitrag der Kasse. Für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag empfiehlt der Schätzerkreis für 2027 weiterhin 2,9 Prozent, der Wert ist geplant. Der Arbeitnehmeranteil bei Höchstverdienern beträgt damit 8,75 Prozent von 6.375 €, also rund 557,81 € im Monat, 49,22 € mehr als 2026. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, der Satz liegt bei 3,6 Prozent.
Wer ist betroffen?
Die Anhebung betrifft vor allem Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen über der bisherigen Grenze. Für Verdienste unter 5.812,50 € in der Krankenversicherung bzw. 8.450 € in der Rentenversicherung ändert sich der Beitrag nicht durch die Grenze, sondern nur durch Satzänderungen. Arbeitgeber teilen die Beiträge in der Regel hälftig, ihre Kosten steigen also im gleichen Umfang.
Versicherungspflichtgrenze 2027 und private Krankenversicherung
Wer mit seinem Jahreseinkommen über 84.150 € liegt, kann sich privat krankenversichern. Die Grenze gilt für Angestellte. Für den Wechsel muss das regelmäßige Jahreseinkommen die Grenze im laufenden Jahr überschreiten und voraussichtlich auch im Folgejahr darüber liegen. Durch die Erhöhung kann es passieren, dass Personen, die 2026 knapp über 77.400 € verdienen, 2027 bei gleichem Einkommen unter der neuen Grenze liegen. Prüfen Sie das vor einem geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung.
Was Sie jetzt tun können
- Rechnen Sie Ihr Nettogehalt für 2027 mit den neuen Grenzen durch, besonders ab einem Einkommen von 5.800 €.
- Prüfen Sie Ihre private Krankenversicherung: Beitragsanpassungen sind unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.
- Arbeitgeber aktualisieren die Lohnsoftware zum Jahreswechsel.
Entwicklung seit 2024
Die Grenze der Rentenversicherung stieg von 7.550 € (2024) auf 8.050 € (2025), 8.450 € (2026) und 8.850 € (2027). In der Krankenversicherung waren es 5.175 €, 5.512,50 €, 5.812,50 € und nun 6.375 €. Weitere Werte finden Sie in den Werten zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung.
Höchstbeiträge in der Rentenversicherung
Aus der Grenze folgt ein Höchstbeitrag. In der Rentenversicherung liegt der Gesamtbeitrag 2027 bei einem Satz von 18,6 Prozent und 8.850 € Einkommen bei 1.646,10 € im Monat, 2026 waren es 1.571,70 €. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Für freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung, etwa Selbstständige, gilt die Grenze ebenfalls: Sie zahlen den Beitrag bis höchstens zur Grenze und den vollen Satz allein, einschließlich des Zusatzbeitrags.
Wie die Grenze festgelegt wird
Die Grenzen folgen der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Vorjahres. Das Bundesarbeitsministerium berechnet sie nach den gesetzlichen Vorgaben, das Kabinett beschließt sie im Herbst per Verordnung, und der Bundesrat stimmt zu. Rechengrößen, die später im Gesetzgebungsverfahren geändert werden, kennzeichnen wir auf dieser Seite. Aktuell gelten die Werte aus dem Kabinettsbeschluss als Stand.
Was die Grenze nicht regelt
In der Arbeitslosenversicherung gilt dieselbe Grenze wie in der Rentenversicherung. Für Beamte, Selbstständige in der privaten Krankenversicherung und Personen ohne Beitragspflicht spielt sie keine direkte Rolle. Auch Steuern werden nicht auf Basis dieser Grenze berechnet. Wer wissen will, wie viel netto bleibt, braucht neben den Grenzen die aktuellen Beitragssätze, die Steuerklasse und den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Beitragsberatung. Verbindlich sind die Verordnung und die Auskunft Ihrer Sozialversicherungsträger.
Passende Änderungen
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 2 Monatsübersicht | ||||
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €Bis 5.812,50 € Monatseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.DetailsDie Grenze steigt von 5.512,50 € und belastet Besserverdienende mit höheren Höchstbeiträgen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr; darüber ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | gilt | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026/2027 | |
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €Bis 8.450 € Monatsverdienst fallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an.DetailsDie Grenze steigt auf 101.400 € im Jahr. Wer darüber verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine zusätzlichen Beiträge. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eine eigene Grenze von 10.400 € im Monat. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | gilt | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 | |
| Januar 2027 2 Monatsübersicht | ||||
Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €Die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 6.375 € monatlich (76.500 € jährlich).DetailsEnthalten ist ein zusätzlicher Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Gutverdiener zahlen damit deutlich mehr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | |
Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 8.850 €Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll auf 8.850 € monatlich (106.200 € jährlich) steigen.DetailsBesserverdiener zahlen dadurch höhere Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Kabinett hat die Verordnung im Oktober 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Rente | beschlossen | Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2027 | |
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
In der Rentenversicherung 8.850 € im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung 6.375 € im Monat. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
In der Rentenversicherung 8.450 € im Monat, in der Krankenversicherung 5.812,50 € im Monat.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?
Sie beträgt voraussichtlich 84.150 € im Jahr, das sind 7.012,50 € im Monat.
Warum steigt die Grenze in der Krankenversicherung so stark?
Die Steigerung um 562,50 € enthält laut Kabinettsbeschluss einen zusätzlichen Anstieg um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.