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Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein automatischer Abzug für Werbungskosten, den das Finanzamt ohne Nachweis berücksichtigt.
Foto: https://kaboompics.com/ / PexelsWas bedeutet Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Arbeitnehmer haben berufliche Ausgaben: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen. Statt jeden Beleg einzeln zu prüfen, setzt das Finanzamt pauschal einen Betrag an. Das regelt § 9a Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Pauschbetrag wirkt automatisch im Lohnsteuerabzug und in der Einkommensteuerveranlagung. Er gilt pro Person, nicht pro Haushalt.
Wie funktioniert Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Im Lohnsteuerabzug berücksichtigen Arbeitgeber den Pauschbetrag in den Lohnsteuertabellen. Sie müssen nichts beantragen. In der Steuererklärung wird er automatisch angesetzt, wenn Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen.
Haben Sie mehr berufliche Ausgaben als den Pauschbetrag, lohnt der Einzelnachweis. Dann setzt das Finanzamt die tatsächlichen Werbungskosten an. Das kann eine Steuerersparnis bringen, besonders bei längeren Arbeitswegen, Weiterbildungen oder doppelter Haushaltsführung.
Der Betrag wird vom Gesetzgeber angepasst, um die Entwicklung der Preise zu berücksichtigen. Alle Stände sehen Sie auf der Werte-Seite zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Wer Anspruch auf Entlastung bei Heimarbeit hat, kann zusätzlich die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Beide Posten gehören zu den Werbungskosten und werden gemeinsam betrachtet. Auch Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften zählen dazu.
Praktisch heißt das: Wer nur wenige berufliche Kosten hat, muss für den Pauschbetrag nichts tun. Wer eine Steuererklärung abgibt, sollte dennoch einmal durchrechnen, ob Fahrten, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten und Umzüge zusammen den Pauschbetrag übersteigen. Das gelingt mit einer einfachen Tabelle über das Jahr.
Beispiel
Eine Büroangestellte hat im Jahr nur wenige berufliche Ausgaben. Sie gibt in der Steuererklärung keine Werbungskosten an. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Pauschbetrag. Ein Kollege mit hohen Fahrtkosten und einer Fortbildung liegt darüber und trägt die tatsächlichen Kosten ein.
Wer Steuerklassen nutzt, die ohne Freibeträge arbeiten, kann den Pauschbetrag über den Lohnsteuerabzug hinaus nicht individuell erhöhen. Das geht nur über die Steuererklärung.
Was Sie beachten sollten
- Der Pauschbetrag ist kein Freibetrag, den Sie zusätzlich bekommen. Er ersetzt Einzelnachweise.
- Prüfen Sie jedes Jahr, ob Ihre Ausgaben darüber liegen. Der Aufwand lohnt sich oft.
- Für Rentner gibt es einen eigenen Werbungskosten-Pauschbetrag für Renteneinkünfte, für Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag.
- Wer eine Steuererklärung abgibt, sollte Belege mindestens einige Jahre aufbewahren.
Häufige Fragen
Muss ich den Pauschbetrag beantragen?
Nein. Er wird automatisch berücksichtigt.
Wann lohnt sich der Einzelnachweis?
Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind als der Pauschbetrag.
Gilt er für Selbstständige?
Nein, er gilt für nichtselbstständige Arbeit. Selbstständige setzen Betriebsausgaben an.