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Beitragssatz zur Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung gibt an, welcher Anteil Ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rente fließt; Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen ihn sich.
Foto: Towfiqu barbhuiya / PexelsWas bedeutet Beitragssatz zur Rentenversicherung?
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Beiträge als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz steht in § 158 SGB VI. Er gilt einheitlich für alle Versicherten.
Den Satz zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Selbstständige mit Versicherungspflicht zahlen den gesamten Beitrag allein.
Wie funktioniert Beitragssatz zur Rentenversicherung?
Der Beitragssatz ist nicht jedes Jahr gleich. Er ergibt sich aus einer Berechnung: Reichen die erwarteten Einnahmen für die Ausgaben, und wie hoch ist die Rücklage, die für Schwankungen vorgehalten wird? Sinkt die Rücklage unter eine Grenze, steigt der Satz. Liegt sie über der Obergrenze, kann er sinken.
Ob der Satz im Folgejahr geändert werden muss, ergibt sich im Herbst aus der Vorausberechnung der Rentenversicherung und der gesetzlichen Formel. Der Satz kann auch per Gesetz geändert werden.
Der Beitrag fließt nicht auf ein persönliches Konto, sondern wird sofort für laufende Renten verwendet. Man spricht vom Umlageverfahren. Ihr eigener Anspruch entsteht durch die Entgeltpunkte, die Sie erwerben.
Die Werte-Seite zum Beitragssatz zeigt die Entwicklung seit 2019. Dort sehen Sie auch, wie sich die Satzänderungen auf Ihre Lohnabrechnung auswirken.
Die Beitragsentwicklung wird politisch beobachtet, weil sie die Lohnnebenkosten bestimmt. Zusammen mit Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ergeben sich die Sozialabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin sieht auf ihrer Lohnabrechnung den Beitrag zur Rentenversicherung. Er entspricht dem halben Beitragssatz des Bruttoentgelts. Der Arbeitgeber zahlt dieselbe Summe zusätzlich. Ändert sich der Beitragssatz zum Jahreswechsel, ändert sich der Abzug.
Der Bund zahlt außerdem Zuschüsse aus Steuermitteln an die Rentenversicherung, etwa für versicherungsfremde Leistungen wie Kindererziehungszeiten. Diese Bundeszuschüsse beeinflussen, wie hoch der Beitragssatz sein muss.
Was Sie beachten sollten
- Eine Beitragssatzänderung wirkt sofort auf das Nettogehalt.
- Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird kein Beitrag erhoben.
- Minijobber zahlen pauschale Beiträge, sie können sich befreien lassen.
- Beamte zahlen keine Beiträge, sie haben ein eigenes Versorgungssystem.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Beitrag zur Rentenversicherung?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.
Wie oft ändert sich der Beitragssatz?
Nicht jedes Jahr. Er wird bei Bedarf angepasst und per Gesetz bzw. Verordnung bekannt gegeben.
Wo sehe ich den aktuellen Satz?
Auf der Werte-Seite zum Beitragssatz zur Rentenversicherung.