Lexikon
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Die Pendlerpauschale, rechtlich Entfernungspauschale, ist ein steuerlicher Abzug für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Foto: Sami TÜRK / PexelsWas bedeutet Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)?
Wer zur Arbeit fährt, kann die Wege als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Regel steht in § 9 Einkommensteuergesetz. Für jeden Arbeitstag zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht der Hin- und Rückweg.
Es spielt keine Rolle, ob Sie mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Entscheidend ist die Entfernung auf der kürzesten Straßenverbindung.
Wie funktioniert Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)?
Die Pauschale wird je Entfernungskilometer und Arbeitstag angesetzt. Für die ersten Kilometer und für Strecken darüber kann es unterschiedliche Sätze geben, abhängig vom Stand der Gesetzgebung. Aktuelle und frühere Werte nennt die Werte-Seite zur Pendlerpauschale. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann gegebenenfalls die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn sie höher sind.
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad ist der Abzug auf einen Höchstbetrag im Jahr begrenzt, bei der Nutzung des eigenen Pkw nicht. Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse unter Voraussetzungen pauschal versteuern.
Die Pauschale ist mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag verrechnet: Liegen alle Werbungskosten unter dem Pauschbetrag, wirkt sie steuerlich nicht zusätzlich. Erst wenn Sie mit allen Ausgaben darüber liegen, lohnt sich der Einzelnachweis.
Außerdem gibt es Sonderfälle: Bei Fahrten zu wechselnden Einsatzorten oder zur Berufsschule gelten andere Maßstäbe, und für Fahrten zwischen Wohnung und Sammelpunkt ist die Entfernungspauschale ebenfalls anzuwenden. Menschen mit Behinderung können unter Umständen höhere Kosten geltend machen.
Beispiel
Ein Angestellter fährt im Jahr an etwa 200 Tagen mit dem Auto in ein Büro, das ein Stück entfernt liegt. Er trägt in der Steuererklärung die Anzahl der Arbeitstage und die einfache Entfernung ein. Das Finanzamt berechnet daraus den Abzug.
Was Sie beachten sollten
- Sammeln Sie Belege über Arbeitstage und Homeoffice-Tage. Für Letztere gilt die Pauschale nicht.
- Das Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale lassen sich nicht für denselben Tag kombinieren.
- Für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsplätzen gelten besondere Regeln.
- Prüfen Sie Änderungen der Sätze. Sie können rückwirkend für ein Jahr gelten.
Häufige Fragen
Gilt die Pendlerpauschale nur für Autofahrer?
Nein. Sie gilt für alle Verkehrsmittel, auch für Fahrrad oder Bahn.
Zählt Hin- und Rückweg?
Nein. Es zählt die einfache Entfernung pro Arbeitstag.
Wo trage ich sie ein?
In der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten.